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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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2. Chronik - Kapitel 6

1 Damals sagte Salomo: "Jahwe hat beschlossen, im Wolkendunkel zu wohnen. 2 Doch ich, ich habe dir ein Herrscherhaus gebaut, eine Wohnstätte für ewige Zeiten." 3 Die ganze Versammlung Israels stand dabei. Dann wandte sich der König der Versammlung zu und segnete sie. 4 Er sagte: "Gepriesen sei Jahwe, der Gott Israels, der mit seiner Hand wahr machte, was er meinem Vater David mit dem Mund versprach: 5 'Seit der Zeit, als ich mein Volk aus Ägypten führte, habe ich in keinem der Stämme Israels eine Stadt erwählt, um dort einen Wohnsitz für meinen Namen errichten zu lassen. Ich habe auch niemand als Herrscher über mein Volk bestimmt. 6 Aber jetzt habe ich Jerusalem als Wohnsitz für meinen Namen erwählt und David zum Herrscher über mein Volk Israel.' 7 Nun war es meinem Vater David ein Anliegen, dem Namen Jahwes, des Gottes Israels, ein Haus zu bauen. (2. Samuel 7.2) 8 Doch Jahwe sagte zu meinem Vater David: 'Wenn du dir vorgenommen hast, meinem Namen ein Haus zu bauen, hast du einen guten Entschluss gefasst. 9 Aber nicht du, sondern dein leiblicher Sohn soll dieses Haus für meinen Namen bauen.' 10 Und Jahwe hat dieses Versprechen gehalten. Ich bin an die Stelle meines Vaters David getreten und habe den Thron Israels bestiegen, wie Jahwe es zugesagt hat. Und ich habe nun das Haus für den Namen Jahwes gebaut 11 und die Lade hineingestellt, in der die Tafeln des Bundes liegen, den Jahwe mit den Israeliten schloss." 12 Dann trat Salomo vor den Augen der Versammlung Israels zum Altar Jahwes und breitete seine Hände aus. 13 Salomo hatte ein Podest aus Bronze anfertigen lassen und mitten in den Vorhof gestellt. Es war zweieinhalb Meter lang, zweieinhalb Meter breit und anderthalb Meter hoch. Er stieg auf dieses Podest, kniete sich vor der ganzen Versammlung Israels hin, breitete seine Hände zum Himmel aus 14 und sagte: "Jahwe, Gott Israels! Kein Gott ist dir vergleichbar, weder im Himmel noch auf der Erde. Du stehst zu deinem Bund und erhältst deinen Dienern deine Güte, denen, die vor dir leben und dir mit ganzem Herzen dienen. 15 Du hast auch deinem Diener, meinem Vater David, deine Versprechen gehalten. Was du mit dem Mund versprachst, hast du mit der Hand wahr gemacht, wie es dieser Tag zeigt. 16 Jahwe, Gott Israels, nun erfülle auch die andere Zusage, die du meinem Vater David gegeben hast, als du sagtest: 'Es soll dir nie an einem Mann fehlen, der vor mir auf dem Thron Israels sitzt, wenn nur deine Söhne darauf achten, so nach meinen Weisungen zu leben, wie du das getan hast.' (2. Samuel 7.16) 17 Jahwe, Gott Israels, lass doch in Erfüllung gehen, was du deinem Diener David zugesagt hast. 18 Aber will Gott wirklich bei den Menschen auf der Erde wohnen? Selbst der Himmel und das ganze Universum können dich nicht fassen, geschweige denn dieses Haus, das ich gebaut habe! (2. Chronik 2.5) 19 Trotzdem bitte ich dich, Jahwe, mein Gott, achte doch auf das Gebet deines Sklaven und höre auf sein Flehen und seine Bitte, die er vor dich bringt. 20 Halte deine Augen Tag und Nacht über diesem Haus offen, von dem du gesagt hast, dass dein Name dort wohnen soll, und höre auf das Gebet, das dein Sklave zu dieser Stätte hin richtet! (2. Mose 20.24) 21 Höre doch auf das Flehen, das dein Sklave und dein Volk zu dieser Stätte hin richten werden! Höre du es selbst in deiner himmlischen Wohnung, dort, wo du thronst! Ja, erhöre uns und vergib! 22 Wenn sich jemand an seinem Nächsten versündigt und dieser einen Eid von ihm verlangt und er kommt vor deinen Altar in dieses Haus und spricht die Selbstverfluchung aus, (2. Mose 22.10) 23 dann höre es vom Himmel her und greife ein! Verschaff deinen Dienern Recht! Bestrafe den Schuldigen und lass sein böses Tun auf ihn selbst zurückfallen, den Schuldlosen aber sprich frei und gib ihm, was seiner Gerechtigkeit entspricht. 24 Und wenn dein Volk Israel von Feinden besiegt wird, weil es gegen dich gesündigt hat, und dann wieder umkehrt und deinen Namen preist und in diesem Haus zu dir betet und fleht, (5. Mose 28.25) 25 dann höre du es im Himmel und vergib deinem Volk Israel seine Schuld und bring es wieder in das Land zurück, das du ihnen und ihren Vorfahren gegeben hast. 26 Wenn sich der Himmel verschließt, dass es nicht regnet, weil sie gegen dich gesündigt haben, und sie dann zu dieser Stätte hin beten und deinen Namen preisen und von ihrer Sünde umkehren, weil du sie gedemütigt hast, (5. Mose 28.23-24) 27 dann höre du es im Himmel und vergib deinen Dienern und deinem Volk Israel die Sünde - denn du führst sie den rechten Weg - und lass es wieder regnen auf dein Land, das du deinem Volk als Grundbesitz gegeben hast. 28 Wenn eine Hungersnot im Land ausbricht, wenn die Pest wütet, wenn das Getreide durch Brand- oder Rostpilze, Heuschrecken oder andere Schädlinge vernichtet wird, wenn der Feind ins Land einfällt, wenn irgendeine Krankheit oder Plage sie trifft, 29 dann höre du jedes Gebet und Flehen. Sei es ein Einzelner oder dein ganzes Volk, je nachdem, was einer als seine Plage oder seinen Schmerz erkennt, wenn er seine Hände nach diesem Haus hin ausbreitet, 30 dann höre du es im Himmel, dem Ort wo du thronst! Und vergib; und gib jedem, was er verdient! Denn du kennst die verborgenen Gedanken der Menschen und siehst ihnen ins Herz. (1. Chronik 29.17) (Psalm 7.10) 31 Dann werden sie dich fürchten und auf deinen Wegen gehen, solange sie in dem Land leben, das du unseren Vätern gegeben hast. 32 Auch wenn ein Ausländer, der nicht zu deinem Volk Israel zählt, aus einem fernen Land kommt, weil er von deinem großen Namen gehört hat und von dem, was du mit deiner starken Hand und deinem ausgestreckten Arm getan hast - wenn er kommt und zu diesem Haus hin betet, 33 dann höre du es im Himmel, dem Ort wo du thronst, und erfülle seine Bitte! So werden alle Völker der Erde deinen Namen erkennen und dich fürchten, wie dein Volk Israel es tut. Und sie werden wissen, dass dein Name über diesem Haus, das ich gebaut habe, ausgerufen ist. 34 Wenn dein Volk gegen seine Feinde in den Krieg zieht, egal wohin du sie schickst, und sie dann zu dir beten in Richtung dieser Stadt, die du erwählt hast, und dieses Hauses, das ich deinem Namen gebaut habe, (Daniel 6.11) 35 dann höre ihr Gebet und Flehen im Himmel und verschaffe ihnen ihr Recht! 36 Wenn sie gegen dich sündigen - denn es gibt keinen Menschen, der nicht sündigt - und du zornig über sie wirst und sie ihren Feinden preisgibst, und diese sie in ein fernes oder nahes Land verschleppen, 37 und sie fangen an, es sich dort zu Herzen zu nehmen, und kehren um und flehen im Land ihrer Gefangenschaft zu dir und sagen: 'Wir haben gesündigt, wir haben Unrecht getan, wir haben gottlos gehandelt!'; (Daniel 9.5) 38 wenn sie in dem Land, in dem sie gefangen sind, anhaltend und mit ganzem Herzen und ihrer ganzen Seele zu dir umkehren und beten in Richtung dieses Landes, das du ihren Vätern gegeben hast, und dieser Stadt, die du erwählt hast, und dieses Hauses, das ich deinem Namen gebaut habe, 39 dann höre ihr Gebet und Flehen im Himmel, dem Ort wo du thronst, und schaffe ihnen ihr Recht! Und vergib deinem Volk, was es gegen dich gesündigt hat. 40 Nun denn, mein Gott, lass deine Augen offen sein und deine Ohren hören auf das Gebet an diesem Ort." 41 "Und jetzt ziehe ein, Jahwe, unser Gott, / komm zu deinem Ruheplatz / und begleite deine Lade, / das Symbol deiner Macht! / Lass an deinen Priestern, Jahwe, Gott, / die Rettung sichtbar sein. / Mögen deine Frommen des Guten sich freuen! (Psalm 132.8-9) 42 Und weise deinen Gesalbten nicht ab, Jahwe, Gott! / Denk an die Beweise deiner Gnade, / die du David, deinem Diener, zugesagt hast!" (2. Samuel 7.13)