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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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2. Chronik - Kapitel 30

1 Hiskija schickte Boten mit Briefen durch ganz Israel und Juda, auch an die Stämme Efraïm und Manasse. Er lud sie ein, zum Haus Jahwes nach Jerusalem zu kommen, um Jahwe, dem Gott Israels, das Passafest zu feiern. (2. Chronik 35.1) 2 Der König hatte sich mit den verantwortlichen Männern und der ganzen Versammlung in Jerusalem beraten, ob sie das Passa nicht einen Monat später feiern sollten, (2. Chronik 30.15) 3 denn sie konnten es nicht rechtzeitig tun, weil sich nicht genügend Priester geheiligt hatten und das Volk noch nicht nach Jerusalem gekommen war. 4 Der Plan gefiel dem König und der ganzen Versammlung. 5 So fassten sie also den Beschluss, durch ganz Israel von Dan bis Beerscheba einen Aufruf ergehen zu lassen, um Jahwe, dem Gott Israels, das Passa in Jerusalem zu feiern. Denn sie hatten es lange Zeit nicht vollzählig gefeiert, wie es vorgeschrieben war. 6 So zogen die Eilboten mit den Briefen des Königs und seiner führenden Männer durch ganz Israel und Juda. Wie der König es ihnen aufgetragen hatte, riefen sie aus: "Ihr Leute von Israel, kehrt um zu Jahwe, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels! Dann wird er sich auch euch zuwenden, den Übriggebliebenen, die dem Zugriff der Könige von Assyrien entkommen sind. 7 Seid nicht wie eure Väter und Brüder, die Jahwe, dem Gott eurer Vorfahren, untreu geworden sind, sodass er sie zu einem Bild des Entsetzens machte, wie ihr seht. 8 Seid nicht so stur wie eure Väter! Reicht Jahwe die Hand und kommt zu seinem Heiligtum, das er für alle Zeiten geheiligt hat, und dient Jahwe, eurem Gott, damit er die Glut seines Zorns von euch abwendet. 9 Wenn ihr zu Jahwe umkehrt, werden auch eure Brüder und Kinder Erbarmen finden bei denen, die sie verschleppt haben, und sie werden in euer Land zurückkehren. Denn Jahwe, euer Gott, ist gütig und barmherzig und wird sich nicht von euch abwenden, wenn ihr zu ihm umkehrt." 10 Die Eilboten zogen von Stadt zu Stadt durch das Gebiet von Efraïm und Manasse bis nach Sebulon. Doch man lachte sie aus und verspottete sie. 11 Nur einige Männer aus den Stämmen Ascher, Manasse und Sebulon demütigten sich und kamen nach Jerusalem. 12 In Juda bewirkte Gott, dass alle einmütig dem Aufruf des Königs und der Oberen folgten, den diese nach dem Gebot Jahwes erlassen hatten. 13 So versammelte sich eine große Menge Menschen in Jerusalem, um das Fest der ungesäuerten Brote im Mai zu feiern. Es war eine ungewöhnlich große Versammlung. 14 Zuerst beseitigten sie alle Altäre und Räucheraltäre, die in Jerusalem standen, und warfen sie ins Kidrontal. 15 Am 14. Mai schlachteten sie die Lämmer für das Passa. Die Priester und Leviten hatten sich geschämt und sich diesmal geheiligt und Brandopfer in das Haus Jahwes gebracht. (4. Mose 9.11) 16 Sie standen jetzt auf ihrem Posten, wie es das Gesetz Moses, des Mannes Gottes, vorschreibt, und sprengten das Blut, das sie von den Leviten erhielten, an den Altar. (2. Chronik 29.34) 17 Weil viele in der Versammlung sich nicht geheiligt hatten, schlachteten die Leviten die Passalämmer für alle, die nicht rein waren, damit die Lämmer Jahwe geweiht werden konnten. 18 Denn ein großer Teil des Volkes, viele aus Efraïm und Manasse, Issachar und Sebulon hatten sich nicht gereinigt und aßen das Passamahl nicht so, wie es vorgeschrieben war. Darum betete Hiskija für sie: "Jahwe, du gütiger Gott! Vergib jedem, (2. Mose 12.1) 19 der dich, den Gott seiner Väter, von ganzem Herzen sucht, auch wenn er selbst nicht der Reinheit des Heiligtums entspricht." 20 Jahwe erhörte Hiskija und ließ das Volk gesund bleiben. 21 Die in Jerusalem versammelten Israeliten feierten sieben Tage lang voller Freude das Fest der ungesäuerten Brote. Tag für Tag sangen die Priester und Leviten für Jahwe, begleitet von den Instrumenten, die zum Lob Jahwes bestimmt waren. 22 Hiskija bedankte sich herzlich bei den Leviten, die so großes Verständnis für Jahwe bewiesen hatten. Als dann die sieben Tage des Festes zu Ende waren, an denen sie Freudenopfer brachten und Jahwe, den Gott ihrer Väter, priesen, (2. Chronik 32.6) 23 beschloss die ganze Versammlung, noch weitere sieben Tage zu feiern. Auch diese Woche machten sie zu einem Freudenfest. 24 König Hiskija von Juda hatte der Versammlung dazu 1000 junge Stiere und 7000 Schafe gespendet. Auch die Oberen hatten 1000 junge Stiere und 10.000 Schafe gegeben. Von den Priestern hatten sich sehr viele geheiligt. (2. Chronik 35.7) 25 So freute sich die ganze Versammlung: das Volk von Juda, die Priester und Leviten und alle, die aus den Stämmen Israels gekommen waren, sowie die Fremden, die von dort mitgekommen waren oder in Juda wohnten. 26 In ganz Jerusalem herrschte große Freude, denn seit der Zeit von König Salomo Ben-David hatte es so etwas in Jerusalem nicht mehr gegeben. 27 Dann erhoben sich die Priester, die Nachkommen Levis, und segneten das Volk. Ihr Rufen wurde erhört, ihr Gebet drang bis in Gottes heilige Wohnung im Himmel.