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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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1. Chronik - Kapitel 7

1 Die Söhne Issachars waren Tola, Puwa, Jaschub und Schimron, (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 die Söhne Tolas: Usi, Refaja, Jeriël, Jachmai, Jibsam und Schemuël. Sie waren die Oberhäupter ihrer Sippen und tüchtige Krieger. In der Zeit Davids betrug die Zahl der Nachkommen Tolas nach ihren Verzeichnissen 22.600 Mann. 3 Usi hatte einen Sohn namens Jisrachja. Er und seine Söhne Michael, Obadja, Joël und Jischija waren insgesamt fünf Sippenoberhäupter. 4 Sie hatten so viele Frauen und Kinder, dass ihre Sippen in der Lage waren, 36.000 Mann für das Heer zu stellen. 5 Auch ihre Brüder aus den übrigen Sippen Issachars waren alles tüchtige Krieger. Insgesamt ergab ihre Registrierung 87.000 Mann. 6 Benjamin hatte drei Söhne: Bela, Becher und Jediaël. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2) 7 Die Söhne Belas waren Ezbon, Usi, Usiël, Jerimot und Ir. Diese fünf waren die Oberhäupter ihrer Sippen und tüchtige Krieger. Im Verzeichnis ihrer Nachkommen waren 22.034 Mann eingetragen. 8 Die Söhne von Becher waren Semira, Joasch, Eliëser, Eljoënai, Omri, Jerimot, Abija, Anatot und Alemet. 9 Im Verzeichnis ihrer Nachkommen waren, nach Sippen geordnet, 20.200 kriegstüchtige Männer eingetragen. 10 Jediaël hatte einen Sohn namens Bilhan, dessen Söhne waren Jëusch, Benjamin, Ehud, Kenaana, Setan, Tarschisch und Ahischahar. 11 Auch sie waren Oberhäupter ihrer Sippen und tüchtige Krieger. Sie stellten im Kriegsfall 17.200 Mann für das Heer. 12 Die Söhne von Ir waren Huppim und Schuppim. Der Sohn von Aher war Huschim. 13 Die Söhne Naftalis waren: Jachzeel, Guni, Jezer und Schallum. Sie alle stammten von Naftalis Mutter Bilha ab. (1. Mose 46.24) 14 Manasse hatte einen Sohn namens Asriël. Seine aramäische Nebenfrau gebar ihm Machir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33) 15 Machir nahm eine Schwester von Huppim und Schuppim zur Frau, sie hieß Maacha. Sein zweiter Sohn war Zelofhad; dieser hatte nur Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Maacha, die Frau Machirs, gebar einen Sohn, den sie Peresch nannte. Sein Bruder hieß Scheresch. Die Söhne von Scheresch waren Ulam und Rekem. 17 Ulam hatte einen Sohn namens Bedan. Das sind die Nachkommen von Gilead, dem Sohn von Machir und Enkel von Manasse. 18 Seine Schwester Molechet gebar Ischhod, Abiëser und Machla. 19 Die Söhne von Schemida waren Achjan, Schechem, Likhi und Aniam. 20 Efraïm hatte einen Sohn namens Schutelach, dessen Sohn war Bered, und als weitere Nachkommen in direkter Linie folgten: Tahat, Elada, Tahat (4. Mose 26.35) 21 und Sabad. Außer Schutelach hatte Efraïm noch zwei Söhne namens Eser und Elad. Sie zogen aber nach Gat hinunter, um den dortigen Bewohnern ihre Viehherden zu rauben, und wurden dabei erschlagen. 22 Ihr Vater Efraïm trauerte lange Zeit um sie, und seine Verwandten kamen zu ihm, um ihn zu trösten. 23 Dann schlief er wieder mit seiner Frau, und sie wurde schwanger und gebar einen Sohn. Er nannte ihn Beria, weil er in dieser Unglückszeit seiner Familie geboren wurde. 24 Efraïms Tochter war Scheera. Sie ließ das untere und das obere Bet-Horon sowie Usen-Scheera erbauen. 25 Berias Sohn war Refach, und dessen weitere Nachkommen waren Reschef, Telach, Tahan, 26 Ladan, Ammihud, Elischama (4. Mose 1.10) 27 und Nun; dessen Sohn war Josua. (4. Mose 13.8) 28 Der Grundbesitz, den die Nachkommen Efraïms bewohnten, umfaßte Bet-El mit den dazugehörenden Dörfern, östlich davon Naara, in westlicher Richtung Geser, und im Norden reichte er bis Sichem und Aja, jeweils mit den zugehörigen Dörfern. (Josua 16.1) (Josua 16.10) 29 Im Besitz der Nachkommen von Manasse befanden sich Bet-Schean, Taanach, Megiddo und Dor, ebenfalls mit den Dörfern ringsum. Alle diese Orte wurden von den Nachkommen Josefs, den Söhnen Israels, bewohnt. (Josua 17.11) 30 Die Söhne von Ascher waren Jimna, Jischwa, Jischwi und Beria; ihre Schwester war Serach. (1. Mose 46.17) 31 Die Söhne von Beria waren Heber und Malkiël. Dieser war der Stammvater von Birsajit. 32 Heber zeugte Jaflet, Schemer und Hotam sowie eine Tochter namens Schua. 33 Die Söhne Jaflets waren Pasach, Bimhal und Aschwat. 34 Die Söhne Schemers: Ahi, Rohga, Hubba und Aram. 35 Und die Söhne seines Bruders Helem: Zofach, Jimna, Schelesch und Amal. 36 Die Söhne Zofachs waren Suach, Harnefer, Schual, Beri, Jimra, 37 Bezer, Hod, Schamma, Schilscha, Jitran und Beera. 38 Die Söhne Jitrans waren Jefunne, Pispa und Ara. 39 Die Söhne von Ulla waren Arach, Hanniël und Rizja. 40 Sie alle waren Nachkommen von Ascher, hervorragende Führer ihrer Sippen und tapfere Krieger. In den Listen der wehrfähigen Männer waren von den Nachkommen Aschers 26.000 Mann eingetragen.