zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 5

1 Ruben war der erste Sohn Israels. Weil er aber mit einer Nebenfrau seines Vaters geschlafen hatte, wurde sein Erstgeburtsrecht auf die beiden Söhne seines Bruders Josef übertragen. Man konnte ihn nicht dem Erstgeburtsrecht entsprechend eintragen. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Juda war am mächtigsten unter allen Bruderstämmen und aus ihm sollte der Fürst kommen. Das Erstgeburtsrecht aber gehörte Josef. (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 Die Söhne von Ruben, dem Erstgeborenen Israels, waren Henoch, Pallu, Hezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Von einem seiner Nachkommen namens Joël stammte Schemaja ab. Auf ihn folgten in direkter Linie: Gog, Schimi, 5 Micha, Reaja, Baal 6 und Beera, der von dem Assyrerkönig Tiglat-Pileser in die Verbannung weggeführt wurde. Er war damals das Oberhaupt des Stammes Ruben. (1. Chronik 5.26) 7 Weiter waren in den Verzeichnissen der Nachkommen Rubens folgende Männer mit ihren Sippen aufgeführt: als Oberhaupt Jëiël, dann Secharja 8 und Bela, der Sohn von Asa und Enkel von Schema aus der Sippe Joël. Der Stamm Ruben wohnte in dem Gebiet von Aroer bis Nebo und Baal-Meon 9 und in östlicher Richtung bis an den Rand der Wüste, die sich vom Euphrat her erstreckt. Die Nachkommen Rubens hatten große Herden im ganzen Land Gilead. 10 In der Zeit Sauls führten sie Krieg gegen die Hagariten, besiegten sie und besetzten ihr Wohngebiet am östlichen Rand von Gilead. 11 Die Nachkommen Gads wohnten angrenzend an den Stamm Ruben in der Landschaft Baschan bis nach Salcha. 12 Ihr Oberhaupt war Joël, an zweiter Stelle kam Schafam, dann folgten Janai und Schafat. Diese Sippen wohnten in Baschan. 13 Dazu kamen sieben weitere Männer mit ihren Sippen: Michael, Meschullam, Scheba, Jorai, Jakan, Sia und Eber. 14 Sie waren die Nachkommen Abihajils, des Sohnes von Huri. Abihajils weitere Vorfahren in aufsteigender Linie waren: Jaroach, Gilead, Michael, Jeschischai, Jachdo und Bus. 15 Das Oberhaupt dieser Gruppe war Ahi, der Sohn von Abdiël und Enkel von Guni. 16 Diese Sippen wohnten in Gilead, Baschan und in den Städten, die zu dieser Gegend gehörten; ebenso an allen Weideplätzen der Landschaft Scharon bis hin an ihre Grenzen. 17 Sie alle wurden in der Zeit der Könige Jotam von Juda und Jerobeam von Israel in die Verzeichnisse des Stammes Gad eingetragen. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Das Heer der Stämme Ruben und Gad und des halben Stammes Manasse, die alle im Ostjordanland wohnten, bestand aus 44.760 kriegstüchtigen Männern. Sie waren mit Schild, Schwert und Bogen bewaffnet 19 und kämpften gegen die hagaritischen Stämme Jetur, Nafisch und Nodab. 20 Sie setzten ihr Vertrauen auf Gott und riefen ihn um Hilfe an. Er erhörte sie und stand ihnen im Kampf zur Seite, sodass sie die Hagariter und ihre Verbündeten besiegen konnten. 21 Sie erbeuteten von ihnen 50.000 Kamele, 250.000 Schafe und 2000 Esel und nahmen 100.000 Mann gefangen. 22 Viele von den Gegnern waren gefallen, denn der Krieg war von Gott. Sie blieben in diesem Gebiet wohnen, bis sie selbst in die Verbannung weggeführt wurden. 23 Die eine Hälfte des Stammes Manasse wohnte in dem Gebiet von Baschan bis Baal-Hermon und bis zum Senir- und zum Hermongebirge. Dieser Teil des Stammes Manasse war sehr zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Die Oberhäupter der einzelnen Sippen waren: Efer, Jischi, Eliël, Asriël, Jirmeja, Hodawja und Jachdiël. Alle diese Männer waren tapfere Krieger und geachtete Leute. 25 Aber sie wurden Jahwe, dem Gott ihrer Vorfahren, untreu und verehrten die Götter der früheren Bewohner, die Gott vor den Israeliten vertrieben hatte. 26 Darum gab Jahwe, der Gott Israels, dem König Pul, das heißt Tiglat-Pileser von Assyrien, den Gedanken ein, den halben Stamm Manasse wie auch die Stämme Ruben und Gad in die Verbannung zu führen. Er ließ sie nach Halach, an den Fluß Habor, nach Hara und ins Tal von Gosan bringen. Dort leben sie heute noch. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29) 27 Die Söhne Levis waren Gerschon, Kehat und Merari, (1. Chronik 6.1) (1. Chronik 6.3) 28 die Söhne Kehats Amram, Jizhar, Hebron und Usiël. 29 Die Nachkommen Amrams waren Aaron, Mose und Mirjam. Die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. (2. Mose 6.20) (2. Mose 6.23) (2. Mose 6.25) 30 Eleasar zeugte Pinhas, und Pinhas zeugte Abischua; 31 Abischua zeugte Bukki, und Bukki zeugte Usi; 32 Usi zeugte Serachja, und Serachja zeugte Merajot; 33 Merajot zeugte Amarja, und Amarja zeugte Ahitub; 34 Ahitub zeugte Zadok, und Zadok zeugte Ahimaaz; (2. Samuel 8.17) (2. Samuel 15.27) (2. Samuel 15.36) 35 Ahimaaz zeugte Asarja, und Asarja zeugte Johanan. 36 Johanan zeugte Asarja, der als erster den Priesterdienst in dem Tempel ausübte, den Salomo in Jerusalem gebaut hatte. 37 Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Ahitub; 38 Ahitub zeugte Zadok, und Zadok zeugte Schallum; 39 Schallum zeugte Hilkija, und Hilkija zeugte Asarja; (2. Könige 22.4) 40 Asarja zeugte Seraja, und Seraja zeugte Jozadak. (2. Könige 25.18) (Esra 7.1) (Nehemia 12.26) 41 Jozadak mußte mit in die Verbannung, als Jahwe die Bewohner von Juda und Jerusalem durch Nebukadnezzar wegführen ließ. (2. Könige 25.21)