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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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Esra - Kapitel 8

Verzeichnis der mit Esra Zurückgekehrten

1 Dies sind die Häupter ihrer Vaterhäuser und ihr Geschlecht, die mit mir heraufzogen von Babel zu den Zeiten, da der König Arthahsastha regierte: (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Von den Kindern Pinhas: Gersom; von den Kinder Ithamar: Daniel; von den Kindern David: Hattus,
3 von den Kindern Sechanja; von den Kindern Pareos: Sacharja und mit ihm Mannsbilder, gerechnet hundertfünfzig; (1. Chronik 3.22) 4 von den Kindern Pahath-Moab: Eljoenai, der Sohn Serahjas, und mit ihm zweihundert Mannsbilder; (Esra 2.6) 5 von den Kindern Satthu: Sechanja, der Sohn Jahasiels, und mit ihm dreihundert Mannsbilder; (Esra 2.8) 6 von den Kindern Adin: Ebed, der Sohn Jonathan, und mit ihm fünfzig Mannsbilder; 7 von den Kindern Elam: Jesaja, der Sohn Athaljas, und mit ihm siebzig Mannsbilder; 8 von den Kindern Sephatja: Sebadja, der Sohn Michaels und mit ihm achtzig Mannsbilder; 9 von den Kindern Joab: Obadja, der Sohn Jehiels, und mit ihm zweihundertachtzehn Mannsbilder; 10 von den Kindern Bani: Selomith, der Sohn Josiphjas, und mit ihm hundertsechzig Mannsbilder; (Esra 2.10) 11 von den Kindern Bebai: Sacharja, der Sohn Bebais, und mit ihm achtundzwanzig Mannsbilder; 12 von den Kindern Asgad: Johanan, der Sohn Hakkatans, und mit ihm hundertundzehn Mannsbilder; 13 von den Kindern Adonikams die letzten, und hießen also: Eliphelet, Jeiel und Semaja, und mit ihnen sechzig Mannsbilder; 14 von den Kindern Bigevai: Uthai und Sabbud und mit ihnen siebzig Mannsbilder.

Vorbereitung zum Aufbruch nach Jerusalem

15 Und ich versammelte sie ans Wasser, das gen Ahava kommt; und wir bleiben drei Tage daselbst. Und da ich achthatte aufs Volk und die Priester, fand ich keine Leviten daselbst.
16 Da sandte ich hin Elieser, Ariel, Semaja, Elnathan, Jarib, Elnathan, Nathan, Sacharja und Mesullam, die Obersten, und Jojarib und Elnathan, die Lehrer, 17 und sandte sie aus zu Iddo, dem Obersten, gen Kasphia, daß sie uns holten Diener für das Haus unsers Gottes. Und ich gab ihnen ein, was sie reden sollten mit Iddo und seinen Brüdern, den Tempelknechten, zu Kasphia. (Esra 2.43) 18 Und sie brachten uns, nach der guten Hand unsres Gottes über uns, einen klugen Mann aus den Kindern Maheli, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels, und Serebja mit seinen Söhnen und Brüdern, achtzehn, (Esra 7.6) 19 und Hasabja und mit ihm Jesaja von den Kindern Merari mit seinen Brüdern und ihren Söhnen, zwanzig, 20 und von den Tempelknechten, die David und die Fürsten gaben, zu dienen den Leviten, zweihundertundzwanzig, alle mit Namen genannt. (1. Chronik 9.2) 21 Und ich ließ daselbst am Wasser bei Ahava ein Fasten ausrufen, daß wir uns demütigten vor unserm Gott, zu suchen von ihm einen richtigen Weg für uns und unsre Kinder und alle unsre Habe.
22 Denn ich schämte mich vom König Geleit und Reiter zu fordern, uns wider die Feinde zu helfen auf dem Wege. Denn wir hatten dem König gesagt: Die Hand unsres Gottes ist zum Besten über alle, die ihn suchen, und seine Stärke und Zorn über alle, die ihn verlassen. (Esra 7.6) 23 Also fasteten wir und suchten solches von unserm Gott, und er hörte uns. 24 Und ich sonderte zwölf aus von den obersten Priestern, dazu Serebja und Hasabja und mit ihnen ihrer Brüder zehn,
25 und wog ihnen dar das Silber und Gold und die Gefäße zur Hebe für das Haus unsres Gottes, welche der König und seine Ratsherren und Fürsten und ganz Israel, das vorhanden war, zur Hebe gegeben hatten. 26 Und wog ihnen dar unter ihre Hand sechshundertundfünfzig Zentner Silber und an silbernen Gefäßen hundert zentner und an Gold hundert Zentner, 27 zwanzig goldene Becher, tausend Goldgulden wert, und zwei eherne, köstliche Gefäße, lauter wie Gold. 28 Und sprach zu ihnen: Ihr seid heilig dem HERRN, so sind die Gefäße auch heilig; dazu das frei gegebene Silber und Gold dem HERRN, eurer Väter Gott. 29 So wacht und bewahrt es, bis daß ihr's darwägt vor den Obersten Priestern und Leviten und den Obersten der Vaterhäuser in Israel zu Jerusalem in die Kammer des Hauses des HERRN. 30 Da nahmen die Priester und Leviten das gewogene Silber und Gold und die Gefäße, daß sie es brächten gen Jerusalem zum Hause unsres Gottes.

Ankunft in Jerusalem

31 Also brachen wir auf von dem Wasser Ahava am zwölften Tage des ersten Monats, daß wir gen Jerusalem zögen. Und die Hand unsres Gottes war über uns und errettete uns von der Hand der Feinde und derer, die uns nachstellten auf dem Wege.
32 Und wir kamen gen Jerusalem und blieben daselbst drei Tage. 33 Aber am vierten Tage wurden dargewogen das Silber und Gold und die Gefäße ins Haus unsres Gottes unter die Hand des Priesters Meremoth, des Sohnes Urias, und mit ihm Eleasar, dem Sohn Pinehas, und mit ihnen Josabad, dem Sohn Jesuas, und Noadja, dem Sohn Binnuis, den Leviten, 34 nach Zahl und Gewicht eines jeglichen; und das Gewicht ward zu der Zeit alles aufgeschrieben. 35 Und die Kinder der Gefangenschaft, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, opferten Brandopfer dem Gott Israels: zwölf Farren für das ganze Israel, sechsundneunzig Widder, siebenundsiebzig Lämmer, zwölf Böcke zum Sündopfer, alles zum Brandopfer dem HERRN. 36 Und sie überantworteten des Königs Befehle den Amtleuten des Königs und den Landpflegern diesseit des Wassers. Und diese halfen dem Volk und dem Hause Gottes. (Esra 7.12)