3. Mose - Kapitel 13
Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen
1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)
Aussatz an Stoffen und Lederwaren
47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.
4. Mose - Kapitel 31
Sieg über die Midianiter und Verteilung der Beute
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Räche die Kinder Israel an den Midianitern, daß du darnach dich sammelst zu deinem Volk. (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Da redete Mose mit dem Volk und sprach: Rüstet unter euch Leute zum Heer wider die Midianiter, daß sie den HERRN rächen an den Midianitern, 4 aus jeglichem Stamm tausend, daß ihr aus allen Stämmen Israels in das Heer schickt. 5 Und sie nahmen aus den Tausenden Israels je tausend eines Stammes, zwölftausend gerüstet zum Heer. 6 Und Mose schickte sie mit Pinehas, dem Sohn Eleasars, des Priesters, ins Heer und die heiligen Geräte und die Halldrommeten in seiner Hand. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Und sie führten das Heer wider die Midianiter, wie der HERR dem Mose geboten hatte, und erwürgten alles, was männlich war. (2. Mose 20.13) 8 Dazu die Könige der Midianiter erwürgten sie samt ihren Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die fünf Könige der Midianiter. Bileam, den Sohn Beors, erwürgten sie auch mit dem Schwert. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Und die Kinder Israel nahmen gefangen die Weiber der Midianiter und ihre Kinder; all ihr Vieh, alle ihre Habe und alle ihre Güter raubten sie,10 und verbrannten mit Feuer alle ihre Städte ihrer Wohnungen und alle Zeltdörfer. 11 Und nahmen allen Raub und alles, was zu nehmen war, Menschen und Vieh, 12 und brachten's zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel, nämlich die Gefangenen und das genommene Vieh und das geraubte Gut ins Lager auf der Moabiter Gefilde, das am Jordan liegt gegenüber Jericho. 13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Fürsten der Gemeinde gingen ihnen entgegen, hinaus vor das Lager. 14 Und Mose ward zornig über die Hauptleute des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert waren, die aus dem Heer und Streit kamen,
15 und sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Weiber leben lassen? 16 Siehe, haben nicht dieselben die Kinder Israel durch Bileams Rat abwendig gemacht, daß sie sich versündigten am HERRN über dem Peor und eine Plage der Gemeinde des HERRN widerfuhr? (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 So erwürget nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Weiber, die Männer erkannt und beigelegen haben; (Richter 21.11) 18 aber alle Kinder, die weiblich sind und nicht Männer erkannt haben, die laßt für euch leben. 19 Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, daß ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt. (4. Mose 19.11) 20 Und alle Kleider und alles Gerät von Fellen und alles Pelzwerk und alles hölzerne Gefäß sollt ihr entsündigen. 21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu dem Kriegsvolk, das in den Streit gezogen war: Das ist das Gesetz, welches der HERR dem Mose geboten hat:
22 Gold, Silber, Erz, Eisen, Zinn und Blei 23 und alles was das Feuer leidet, sollt ihr durchs Feuer lassen gehen und reinigen; nur daß es mit dem Sprengwasser entsündigt werde. Aber alles, was das Feuer nicht leidet, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen. 24 Und sollt eure Kleider waschen am siebenten Tage, so werdet ihr rein; darnach sollt ihr ins Lager kommen.
Die Teilung der Beute
25 Und der HERR redete mit Mose und sprach:26 Nimm die Summe des Raubes der Gefangenen, an Menschen und an Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die obersten Väter der Gemeinde; 27 und gib die Hälfte denen, die ins Heer gezogen sind und die Schlacht getan haben, und die andere Hälfte der Gemeinde. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Du sollst aber dem HERRN heben von den Kriegsleuten, die ins Heer gezogen sind, je fünf Hunderten eine Seele, an Menschen, Rindern, Eseln und Schafen. 29 Von ihrer Hälfte sollst du es nehmen und dem Priester Eleasar geben zur Hebe dem HERRN. 30 Aber von der Hälfte der Kinder Israel sollst du je ein Stück von fünfzigen nehmen, an Menschen, Rindern, Eseln und Schafen und von allem Vieh, und sollst es den Leviten geben, die des Dienstes warten an der Wohnung des HERRN. 31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 32 Und es war die übrige Ausbeute, die das Kriegsvolk geraubt hatte, sechsmal hundert und fünfundsiebzigtausend Schafe,
33 zweiundsiebzigtausend Rinder, 34 einundsechzigtausend Esel 35 und der Mädchen, die nicht Männer erkannt hatten, zweiunddreißigtausend Seelen. 36 Und die Hälfte, die denen, so ins Heer gezogen waren, gehörte, war an der Zahl dreihundertmal und siebenunddreißigtausend und fünfhundert Schafe; 37 davon wurden dem HERRN sechshundertfünfundsiebzig Schafe. 38 Desgleichen sechsunddreißigtausend Rinder; davon wurden dem HERRN zweiundsiebzig. 39 Desgleichen dreißigtausend und fünfhundert Esel; davon wurden dem HERRN einundsechzig. 40 Desgleichen Menschenseelen, sechzehntausend Seelen; davon wurden dem HERRN zweiunddreißig Seelen. 41 Und Mose gab solche Hebe des HERRN dem Priester Eleasar, wie ihm der HERR geboten hatte. 42 Aber die andere Hälfte, die Mose den Kindern Israel zuteilte von den Kriegsleuten,
43 nämlich die Hälfte, der Gemeinde zuständig, war auch dreihundertmal und siebenunddreißigtausend fünfhundert Schafe, 44 sechsunddreißigtausend Rinder, 45 dreißigtausend und fünfhundert Esel 46 und sechzehntausend Menschenseelen. 47 Und Mose nahm von dieser Hälfte der Kinder Israel je ein Stück von fünfzigen, sowohl des Viehs als der Menschen, und gab's den Leviten, die des Dienstes warteten an der Wohnung des HERRN, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 48 Und es traten herzu die Hauptleute über die Tausende des Kriegsvolks, nämlich die über tausend und über hundert waren, zu Mose
49 und sprachen zu ihm: Deine Knechte haben die Summe genommen der Kriegsleute, die unter unsern Händen gewesen sind, und fehlt nicht einer. 50 Darum bringen wir dem HERRN Geschenke, was ein jeglicher gefunden hat von goldenem Geräte, Ketten, Armgeschmeide, Ringe, Ohrenringe und Spangen, daß unsere Seelen versöhnt werden vor dem HERRN. 51 Und Mose samt dem Priester Eleasar nahm von ihnen das Gold von allerlei Geräte. 52 Und alles Goldes Hebe, das sie dem HERRN hoben, war sechzehntausend und siebenhundertfünfzig Lot von den Hauptleuten über tausend und hundert. 53 Denn die Kriegsleute hatten geraubt ein jeglicher für sich. 54 Und Mose mit Eleasar, dem Priester, nahm das Gold von den Hauptleuten über tausend und hundert, und brachten es in die Hütte des Stifts zum Gedächtnis der Kinder Israel vor dem HERRN.