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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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Josua - Kapitel 9

List der Gibeoniter und ihre Rettung

1 Und es geschah, als alle die Könige es hörten, die diesseit des Jordan waren, auf dem Gebirge und in der Niederung und an der ganzen Küste des großen Meeres gegen den Libanon hin, die Hethiter und die Amoriter, die Kanaaniter, die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter: 2 da versammelten sie sich allzumal, um einmütig wider Josua und wider Israel zu streiten. 3 Als aber die Bewohner von Gibeon hörten, was Josua an Jericho und an Ai getan hatte, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28) 4 handelten sie auch ihrerseits mit List und gingen und stellten sich als Boten: sie nahmen abgenutzte Säcke für ihre Esel, und abgenutzte und geborstene und zusammengebundene Weinschläuche, 5 und abgenutzte und geflickte Schuhe an ihre Füße, und abgenutzte Kleider auf sich; und alles Brot ihrer Zehrung war vertrocknet und war schimmlig. 6 Und sie gingen zu Josua in das Lager nach Gilgal und sprachen zu ihm und zu den Männern von Israel: Aus fernem Lande sind wir gekommen, und nun machet einen Bund mit uns. 7 Aber die Männer von Israel sprachen zu dem Hewiter: Vielleicht wohnst du in meiner Mitte, und wie sollte ich einen Bund mit dir machen? (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 Und sie sprachen zu Josua: Wir sind deine Knechte. Und Josua sprach zu ihnen: Wer seid ihr, und woher kommet ihr? 9 Und sie sprachen zu ihm: Aus sehr fernem Lande sind deine Knechte gekommen, um des Namens Jehovas, deines Gottes, willen; denn wir haben seinen Ruf gehört und alles, was er in Ägypten getan, 10 und alles, was er den beiden Königen der Amoriter getan hat, die jenseit des Jordan waren, Sihon, dem König von Hesbon, und Og, dem König von Basan, der zu Astaroth wohnte. (4. Mose 21.21) 11 Da sprachen unsere Ältesten und alle Bewohner unseres Landes zu uns und sagten: Nehmet Zehrung mit euch auf den Weg und gehet ihnen entgegen, und sprechet zu ihnen: Wir sind eure Knechte; und nun machet einen Bund mit uns! 12 Dieses unser Brot, warm haben wir es aus unseren Häusern als Zehrung mitgenommen an dem Tage, da wir auszogen, um zu euch zu gehen; und nun siehe, es ist vertrocknet und schimmlig geworden. 13 Und diese Weinschläuche, die wir neu gefüllt hatten, siehe da, sie sind geborsten; und diese unsere Kleider und unsere Schuhe sind abgenutzt infolge des sehr langen Weges. - 14 Und die Männer nahmen von ihrer Zehrung; aber den Mund Jehovas befragten sie nicht. (4. Mose 27.21) 15 Und Josua machte Frieden mit ihnen und machte mit ihnen einen Bund, sie am Leben zu lassen; und die Fürsten der Gemeinde schwuren ihnen. (Josua 9.7) 16 Und es geschah am Ende von drei Tagen, nachdem sie einen Bund mit ihnen gemacht hatten, da hörten sie, daß sie nahe bei ihnen waren und mitten unter ihnen wohnten. 17 Da brachen die Kinder Israel auf und kamen zu ihren Städten am dritten Tage; und ihre Städte waren Gibeon und Kephira und Beeroth und Kirjath-Jearim. 18 Und die Kinder Israel schlugen sie nicht, weil die Fürsten der Gemeinde ihnen bei Jehova, dem Gott Israels, geschworen hatten. Da murrte die ganze Gemeinde wider die Fürsten. 19 Und alle Fürsten sprachen zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen bei Jehova, dem Gott Israels, geschworen, und nun können wir sie nicht antasten. 20 Das wollen wir ihnen tun und sie am Leben lassen, damit nicht ein Zorn über uns komme wegen des Eides, den wir ihnen geschworen haben. (2. Samuel 21.1-2) 21 Und die Fürsten sprachen zu ihnen: Sie sollen am Leben bleiben. Und sie wurden Holzhauer und Wasserschöpfer für die ganze Gemeinde, so wie die Fürsten betreffs ihrer geredet hatten. 22 Und Josua rief sie und redete zu ihnen und sprach: Warum habt ihr uns betrogen und gesagt: Wir sind sehr weit von euch, da ihr doch mitten unter uns wohnet? 23 Und nun, verflucht seid ihr; und nicht sollt ihr aufhören, Knechte zu sein, sowohl Holzhauer als Wasserschöpfer für das Haus meines Gottes! 24 Und sie antworteten Josua und sprachen: Weil deinen Knechten für gewiß berichtet wurde, daß Jehova, dein Gott, Mose, seinem Knechte, geboten hat, euch das ganze Land zu geben und alle Bewohner des Landes vor euch zu vertilgen, so fürchteten wir sehr für unser Leben euretwegen und taten diese Sache. 25 Und nun siehe, wir sind in deiner Hand; tue, wie es gut und wie es recht ist in deinen Augen, uns zu tun. 26 Und er tat ihnen also und errettete sie von der Hand der Kinder Israel; und sie töteten sie nicht. 27 Und Josua machte sie an jenem Tage zu Holzhauern und Wasserschöpfern für die Gemeinde und für den Altar Jehovas, bis auf diesen Tag, an dem Orte, den er erwählen würde. (5. Mose 29.10)