zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 33

Lagerplätze Israels während der vierzig Jahre in der Wüste

1 Dies sind die Züge der Kinder Israel, welche aus dem Lande Ägypten ausgezogen sind nach ihren Heeren, unter der Hand Moses und Aarons. 2 Und Mose schrieb ihre Auszüge auf, nach ihren Zügen, nach dem Befehle Jehovas; und dies sind ihre Züge, nach ihren Auszügen: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats. Am anderen Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus mit erhobener Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 als die Ägypter diejenigen begruben, welche Jehova unter ihnen geschlagen hatte, alle Erstgeborenen; und Jehova hatte an ihren Göttern Gericht geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkoth. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkoth und lagerten sich in Etham, das am Rande der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Und sie brachen auf von Etham und wandten sich nach Pi-Hachiroth, das Baal-Zephon gegenüber liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Und sie brachen auf von Hachiroth und zogen mitten durchs Meer nach der Wüste hin, und sie zogen drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Und sie brachen auf von Mara und kamen nach Elim; und in Elim waren zwölf Wasserquellen und siebzig Palmbäume; und sie lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Und sie brachen auf von Elim und lagerten sich am Schilfmeer. 11 Und sie brachen auf vom Schilfmeer und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Und sie brachen auf aus der Wüste Sin und lagerten sich in Dophka. 13 Und sie brachen auf von Dophka und lagerten sich in Alusch. 14 Und sie brachen auf von Alusch und lagerten sich in Rephidim; und das Volk hatte daselbst kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Und sie brachen auf von Rephidim und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Und sie brachen auf aus der Wüste Sinai und lagerten sich in Kibroth-Hattaawa. (4. Mose 11.34) 17 Und sie brachen auf von Kibroth-Hattaawa und lagerten sich in Hazeroth. (4. Mose 11.35) 18 Und sie brachen auf von Hazeroth und lagerten sich in Rithma. (4. Mose 12.16) 19 Und sie brachen auf von Rithma und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Und sie brachen auf von Rimmon-Perez und lagerten sich in Libna. 21 Und sie brachen auf von Libna und lagerten sich in Rissa. 22 Und sie brachen auf von Rissa und lagerten sich in Kehelatha. 23 Und sie brachen auf von Kehelatha und lagerten sich am Berge Schepher. 24 Und sie brachen auf vom Berge Schepher und lagerten sich in Harada. 25 Und sie brachen auf von Harada und lagerten sich in Makheloth. 26 Und sie brachen auf von Makheloth und lagerten sich in Tachath. 27 Und sie brachen auf von Tachath und lagerten sich in Terach. 28 Und sie brachen auf von Terach und lagerten sich in Mithka. 29 Und sie brachen auf von Mithka und lagerten sich in Haschmona. 30 Und sie brachen auf von Haschmona und lagerten sich in Moseroth. 31 Und sie brachen auf von Moseroth und lagerten sich in Bne-Jaakan. (5. Mose 10.6) 32 Und sie brachen auf von Bne-Jaakan und lagerten sich in Hor-Gidgad. 33 Und sie brachen auf von Hor-Gidgad und lagerten sich in Jotbatha. (5. Mose 10.7) 34 Und sie brachen auf von Jotbatha und lagerten sich in Abrona. 35 Und sie brachen auf von Abrona und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Und sie brachen auf von Ezjon-Geber und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. (4. Mose 20.1) 37 Und sie brachen auf von Kades und lagerten sich am Berge Hor, am Rande des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehle Jehovas; und er starb daselbst im vierzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im fünften Monat, am Ersten des Monats. 39 Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berge Hor starb. 40 Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte im Lande Kanaan, hörte von dem Kommen der Kinder Israel. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf vom Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Und sie brachen auf von Zalmona und lagerten sich in Punon. 43 Und sie brachen auf von Punon und lagerten sich in Oboth. (4. Mose 21.10) 44 Und sie brachen auf von Oboth und lagerten sich in Ijje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Und sie brachen auf von Ijjim und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Und sie brachen auf von Dibon-Gad und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Und sie brachen auf von Almon-Diblathaim und lagerten sich am Gebirge Abarim vor Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Und sie brachen auf vom Gebirge Abarim und lagerten sich in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Und sie lagerten sich am Jordan von Beth-Jesimoth bis Abel-Sittim in den Ebenen Moabs. (4. Mose 25.1) 50 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 51 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 52 so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen; 53 und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen, denn euch habe ich das Land gegeben, es zu besitzen. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbteil empfangen, nach euren Geschlechtern: Den Vielen sollt ihr ihr Erbteil mehren, und den Wenigen sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das Los einem fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibet, so werden diejenigen, welche ihr von ihnen übriglasset, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Lande, in welchem ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 Und es wird geschehen: so wie ich gedachte, ihnen zu tun, werde ich euch tun.