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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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4. Mose - Kapitel 31

Bestrafung der Midianiter

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Übe Rache für die Kinder Israel an den Midianitern; danach sollst du zu deinen Völkern versammelt werden. (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Und Mose redete zu dem Volke und sprach: Rüstet von euch Männer zum Heere aus, daß sie wider Midian ziehen, um die Rache Jehovas an Midian auszuführen. 4 Je tausend vom Stamme, von allen Stämmen Israels, sollt ihr zum Heere absenden. 5 Und es wurden aus den Tausenden Israels tausend von jedem Stamme ausgehoben: zwölftausend zum Heere Gerüstete. 6 Und Mose sandte sie, tausend von jedem Stamme, zum Heere ab, sie und Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, zum Heere; und die heiligen Geräte, die Trompeten zum Lärmblasen, waren in seiner Hand. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Und sie stritten wider Midian, so wie Jehova dem Mose geboten hatte, und töteten alles Männliche. (2. Mose 20.13) 8 Und sie töteten die Könige von Midian, samt ihren Erschlagenen: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, fünf Könige von Midian; und auch Bileam, den Sohn Beors, töteten sie mit dem Schwerte. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Und die Kinder Israel führten die Weiber der Midianiter und ihre Kinder gefangen hinweg, und erbeuteten all ihr Vieh und alle ihre Herden und alle ihre Habe; 10 und alle ihre Städte in ihren Wohnsitzen und alle ihre Gehöfte verbrannten sie mit Feuer. 11 Und sie nahmen alle Beute und allen Raub an Menschen und an Vieh, 12 und brachten die Gefangenen und den Raub und die Beute zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel ins Lager, in die Ebenen Moabs, die am Jordan von Jericho sind. 13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Fürsten der Gemeinde gingen ihnen entgegen außerhalb des Lagers. 14 Und Mose ward zornig über die Vorgesetzten des Heeres, die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, die von dem Kriegszuge kamen; 15 und Mose sprach zu ihnen: Habt ihr alle Weiber am Leben gelassen? 16 Siehe, sie sind ja auf den Rat Bileams den Kindern Israel ein Anlaß geworden in der Sache des Peor eine Untreue gegen Jehova zu begehen, so daß die Plage über die Gemeinde Jehovas kam. (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 So tötet nun alles Männliche unter den Kindern, und tötet alle Weiber, die einen Mann im Beischlaf erkannt haben; (Richter 21.11) 18 aber alle Kinder, alle Mädchen, welche den Beischlaf eines Mannes nicht gekannt haben, laßt euch am Leben. 19 Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen. (4. Mose 19.11) 20 Und alle Kleider und alles Gerät von Fell und alle Arbeit von Ziegenhaar und alles Gerät von Holz sollt ihr entsündigen. 21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die in den Streit gezogen waren: Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova dem Mose geboten hat: 22 Nur das Gold und das Silber, das Erz, das Eisen, das Zinn und das Blei, 23 alles, was das Feuer verträgt, sollt ihr durchs Feuer gehen lassen, und es wird rein sein; nur soll es mit dem Wasser der Reinigung entsündigt werden; und alles, was das Feuer nicht verträgt, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen. 24 Und am siebten Tage sollt ihr eure Kleider waschen, und ihr werdet rein sein; und danach möget ihr ins Lager kommen. 25 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 26 Nimm auf die Summe der weggeführten Beute, an Menschen und an Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die Häupter der Väter der Gemeinde; 27 und teile die Beute zur Hälfte zwischen denen, welche den Krieg geführt haben, die ins Feld gezogen sind, und der ganzen Gemeinde. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Und erhebe von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Abgabe für Jehova: eine Seele von fünfhundert, von den Menschen und von den Rindern und von den Eseln und vom Kleinvieh; 29 von ihrer Hälfte sollt ihr sie nehmen, und du sollst sie Eleasar, dem Priester, geben als ein Hebopfer Jehovas. 30 Und von der Hälfte der Kinder Israel sollst du eines nehmen, von fünfzig herausgegriffen, von den Menschen, von den Rindern, von den Eseln und vom Kleinvieh, von allem Vieh; und du sollst es den Leviten geben, welche der Hut der Wohnung Jehovas warten. 31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 32 Und das Erbeutete, was von der Beute übrigblieb, welche das Kriegsvolk gemacht hatte, war: 675000 Stück Kleinvieh, 33 und 72000 Rinder, 34 und 61000 Esel; 35 und was die Menschenseelen betrifft, so waren der Mädchen, welche den Beischlaf eines Mannes nicht gekannt hatten, insgesamt 32000 Seelen. 36 Und die Hälfte, der Anteil derer, welche zum Heere ausgezogen waren, die Zahl des Kleinviehes, war: 337500 Stück, 37 und die Abgabe vom Kleinvieh für Jehova war 675 Stück; 38 und die Zahl der Rinder 36000, und die Abgabe davon für Jehova 72; 39 und der Esel 30500, und die Abgabe davon für Jehova 61; 40 und der Menschenseelen 16000, und die Abgabe davon für Jehova 32 Seelen. 41 Und Mose gab die Abgabe des Hebopfers Jehovas Eleasar, dem Priester, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 42 Und von der Hälfte der Kinder Israel, welche Mose von den zum Heere ausgezogenen Männern abgeteilt hatte, 43 (die Hälfte der Gemeinde war nämlich: 337500 Stück Kleinvieh, 44 und 36000 Rinder, 45 und 30500 Esel, 46 und 16000 Menschenseelen) 47 und von der Hälfte der Kinder Israel nahm Mose das Herausgegriffene, eines von fünfzig, von den Menschen und von dem Vieh, und gab sie den Leviten, welche der Hut der Wohnung Jehovas warteten; so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 48 Und es traten zu Mose die Vorgesetzten über die Tausende des Heeres, die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, 49 und sprachen zu Mose: Deine Knechte haben die Summe der Kriegsleute aufgenommen, die unter unserer Hand waren, und es fehlt von uns nicht ein Mann. 50 Und so bringen wir eine Opfergabe für Jehova dar, ein jeder, was er an goldenem Geschmeide gefunden hat: Armspangen und Handspangen, Fingerringe, Ohrringe und Spangen, um für unsere Seelen Sühnung zu tun vor Jehova. 51 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von ihnen, allerlei verarbeitetes Geschmeide. 52 Und alles Gold des Hebopfers, das sie für Jehova hoben, war 16750 Sekel, von den Obersten über tausend und von den Obersten über hundert. 53 (Die Kriegsleute aber hatten ein jeder für sich geplündert.) 54 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Obersten über tausend und über hundert und brachten es in das Zelt der Zusammenkunft, als ein Gedächtnis der Kinder Israel vor Jehova.