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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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2. Mose - Kapitel 39

Heiligtum: Kleidung der Priester

1 Und aus dem blauen und dem roten Purpur und dem Karmesin machten sie die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, und sie machten die heiligen Kleider für Aaron, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.4) 2 Und man machte das Ephod von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 3 Und sie plätteten Goldbleche, und man zerschnitt sie zu Fäden, zum Verarbeiten unter den blauen und unter den roten Purpur und unter den Karmesin und unter den Byssus, in Kunstweberarbeit. 4 Sie machten zusammenfügende Schulterstücke daran: an seinen beiden Enden wurde es zusammengefügt. 5 Und der gewirkte Gürtel, mit dem es angebunden wurde, der darüber war, war von gleichem Stoffe, von gleicher Arbeit mit ihm: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 6 Und sie machten die Onyxsteine, umgeben mit Einfassungen von Gold, gestochen in Siegelstecherei, nach den Namen der Söhne Israels. 7 Und man setzte sie auf die Schulterstücke des Ephods, als Steine des Gedächtnisses für die Kinder Israel: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 8 Und er machte das Brustschild in Kunstweberarbeit, gleich der Arbeit des Ephods: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 9 Es war quadratförmig; das Brustschild machten sie gedoppelt, eine Spanne seine Länge und eine Spanne seine Breite, gedoppelt. 10 Und sie besetzten es mit vier Reihen von Steinen; eine Reihe: Sardis, Topas und Smaragd, die erste Reihe; 11 und die zweite Reihe: Karfunkel, Saphir und Diamant; 12 und die dritte Reihe: Opal, Achat und Amethyst; 13 und die vierte Reihe: Chrysolith, Onyx und Jaspis; umgeben mit Einfassungen von Gold in ihren Einsetzungen. 14 Und der Steine waren nach den Namen der Söhne Israels zwölf, nach ihren Namen; in Siegelstecherei, ein jeder nach seinem Namen, für die zwölf Stämme. 15 Und sie machten an das Brustschild schnurähnliche Ketten, in Flechtwerk, von reinem Golde. 16 Und sie machten zwei Einfassungen von Gold und zwei Ringe von Gold und befestigten die zwei Ringe an die beiden Enden des Brustschildes. 17 Und die zwei geflochtenen Schnüre von Gold befestigten sie an die beiden Ringe an den Enden des Brustschildes; 18 und die beiden anderen Enden der zwei geflochtenen Schnüre befestigten sie an die beiden Einfassungen und befestigten sie an die Schulterstücke des Ephods, an seine Vorderseite. 19 Und sie machten zwei Ringe von Gold und befestigten sie an die beiden Enden des Brustschildes, an seinen Saum, der gegen das Ephod hin war, einwärts; 20 und sie machten zwei Ringe von Gold und befestigten sie an die beiden Schulterstücke des Ephods, unten an seine Vorderseite, gerade bei seiner Zusammenfügung, oberhalb des gewirkten Gürtels des Ephods. 21 Und sie banden das Brustschild mit seinen Ringen an die Ringe des Ephods mit einer purpurblauen Schnur, daß es über dem gewirkten Gürtel des Ephods wäre und das Brustschild sich nicht von dem Ephod verrückte: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 22 Und er machte das Oberkleid des Ephods in Weberarbeit, ganz von blauem Purpur. (2. Mose 28.31-35) 23 Und die Öffnung des Oberkleides war in seiner Mitte, wie die Öffnung eines Panzers; eine Borte hatte es an seiner Öffnung ringsum, damit es nicht einrisse. 24 Und sie machten an den Saum des Oberkleides Granatäpfel von blauem und rotem Purpur und Karmesin, gezwirnt. 25 Und sie machten Schellen von reinem Golde und setzten die Schellen zwischen die Granatäpfel an den Saum des Oberkleides ringsum, zwischen die Granatäpfel: 26 eine Schelle und einen Granatapfel, eine Schelle und einen Granatapfel an den Saum des Oberkleides ringsum, um den Dienst zu verrichten: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 27 Und sie machten die Leibröcke von Byssus, in Weberarbeit, für Aaron und für seine Söhne; (2. Mose 28.39-42) 28 und den Kopfbund von Byssus, und den Kopfschmuck der hohen Mützen von Byssus, und die leinenen Beinkleider von gezwirntem Byssus, 29 und den Gürtel von gezwirntem Byssus und von blauem und rotem Purpur und Karmesin, in Buntwirkerarbeit: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und sie machten das Blech, das heilige Diadem, von reinem Golde, und schrieben darauf mit Siegelstecherschrift: Heiligkeit dem Jehova! (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Und sie taten daran eine Schnur von blauem Purpur, um es oben an den Kopfbund zu befestigen: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36-38)

Heiligtum: Fertigstellung des Heiligtums

32 Und es wurde vollendet die ganze Arbeit der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft; und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also taten sie. 33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose: Das Zelt und alle seine Geräte, seine Klammern, seine Bretter, seine Riegel und seine Säulen und seine Füße; 34 und die Decke von rotgefärbten Widderfellen und die Decke von Dachsfellen und den Scheidevorhang; 35 die Lade des Zeugnisses und ihre Stangen und den Deckel; 36 den Tisch, alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den reinen Leuchter, seine Lampen, die zuzurichtenden Lampen, und alle seine Geräte und das Öl zum Licht; 38 und den goldenen Altar und das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk; und den Vorhang vom Eingange des Zeltes; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter, seine Stangen und alle seine Geräte; das Becken und sein Gestell; 40 die Umhänge des Vorhofs, seine Säulen und seine Füße; und den Vorhang für das Tor des Vorhofs, seine Seile und seine Pflöcke; und alle Geräte zum Dienst der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft; 41 die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider für Aaron, den Priester, und die Kleider seiner Söhne, um den Priesterdienst auszuüben. 42 Nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also hatten die Kinder Israel die ganze Arbeit gemacht. 43 Und Mose sah das ganze Werk, und siehe, sie hatten es gemacht; so wie Jehova geboten hatte, also hatten sie es gemacht; und Mose segnete sie.