zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis waren: Gersom, Kehath und Merari. (2. Mose 6.16-19) 2 Und die Söhne Kehaths: Amram, Jizhar und Hebron und Ussiel. 3 Und die Söhne Amrams: Aaron und Mose, und Mirjam. Und die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. 4 Eleasar zeugte Pinehas; Pinehas zeugte Abischua, 5 und Abischua zeugte Bukki, und Bukki zeugte Ussi, 6 und Ussi zeugte Serachja, und Serachja zeugte Merajoth; 7 Merajoth zeugte Amarja, und Amarja zeugte Ahitub, (2. Mose 6.24) 8 und Ahitub zeugte Zadok, und Zadok zeugte Achimaaz, 9 und Achimaaz zeugte Asarja, und Asarja zeugte Jochanan, 10 und Jochanan zeugte Asarja; dieser ist es, der den Priesterdienst ausübte in dem Hause, welches Salomo zu Jerusalem gebaut hatte. 11 Und Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Ahitub, 12 und Ahitub zeugte Zadok, und Zadok zeugte Schallum, (1. Samuel 1.1) 13 und Schallum zeugte Hilkija, und Hilkija zeugte Asarja, (1. Samuel 8.2) 14 und Asarja zeugte Seraja, und Seraja zeugte Jehozadak; 15 und Jehozadak zog mit, als Jehova Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar wegführte. 16 Die Söhne Levis: Gersom, Kehath und Merari. 17 Und dies sind die Namen der Söhne Gersoms: Libni und Simei. 18 Und die Söhne Kehaths: Amram und Jizhar und Hebron und Ussiel. (1. Chronik 15.17) 19 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Und dies sind die Familien der Leviten nach ihren Vätern: 20 Von Gersom: dessen Sohn Libni, dessen Sohn Jachath, dessen Sohn Simma, 21 dessen Sohn Joach, dessen Sohn Iddo, dessen Sohn Serach, dessen Sohn Jeathrai. - 22 Die Söhne Kehaths: dessen Sohn Amminadab, dessen Sohn Korah, dessen Sohn Assir, 23 dessen Sohn Elkana, und dessen Sohn Ebjasaph, und dessen Sohn Assir, 24 dessen Sohn Tachath, dessen Sohn Uriel, dessen Sohn Ussija, dessen Sohn Saul. (1. Chronik 15.17) 25 Und die Söhne Elkanas: Amasai und Achimoth; 26 Elkana, die Söhne Elkanas: dessen Sohn Zophai, und dessen Sohn Nachath, 27 dessen Sohn Eliab, dessen Sohn Jerocham, dessen Sohn Elkana. 28 Und die Söhne Samuels: der Erstgeborene Waschni, und Abija. - 29 Die Söhne Meraris: Machli, dessen Sohn Libni, dessen Sohn Simei, dessen Sohn Ussa, (1. Chronik 15.17) 30 dessen Sohn Schimea, dessen Sohn Haggija, dessen Sohn Asaja. 31 Und diese sind es, welche David zur Leitung des Gesanges im Hause Jehovas anstellte, seitdem die Lade einen Ruheplatz hatte; 32 und sie verrichteten den Dienst vor der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft beim Gesang, bis Salomo das Haus Jehovas zu Jerusalem gebaut hatte; und sie standen nach ihrer Ordnung ihrem Dienste vor. 33 Und diese sind es, die da standen, und ihre Söhne: Von den Söhnen der Kehathiter: Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuels, 34 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerochams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Toachs, (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Machaths, des Sohnes Amasais, 36 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarja, des Sohnes Zephanjas, 37 des Sohnes Tachaths, des Sohnes Assirs, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, 38 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kehaths, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels. 39 Und sein Bruder Asaph, der zu seiner Rechten stand: Asaph, der Sohn Berekjas, des Sohnes Schimeas, 40 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baasejas, des Sohnes Malkijas, 41 des Sohnes Ethnis, des Sohnes Serachs, des Sohnes Adajas, 42 des Sohnes Ethans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 43 des Sohnes Jachaths, des Sohnes Gersoms, des Sohnes Levis. 44 Und die Söhne Meraris, ihre Brüder, standen zur Linken: Ethan, der Sohn Kischis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluks, 45 des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkijas, 46 des Sohnes Amzis, des Sohnes Banis, des Sohnes Schemers, (1. Chronik 6.51-55) 47 des Sohnes Machlis, des Sohnes Musis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. (1. Chronik 6.56) 48 Und ihre Brüder, die Leviten, waren gegeben zu allem Dienst der Wohnung des Hauses Gottes. (1. Chronik 6.62-66) 49 Und Aaron und seine Söhne räucherten auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar, nach allem Geschäft des Allerheiligsten und um Sühnung zu tun für Israel; nach allem, was Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. 50 Und dies waren die Söhne Aarons: dessen Sohn Eleasar, dessen Sohn Pinehas, dessen Sohn Abischua, (1. Chronik 6.40) 51 dessen Sohn Bukki, dessen Sohn Ussi, dessen Sohn Serachja, 52 dessen Sohn Merajoth, dessen Sohn Amarja, dessen Sohn Ahitub, 53 dessen Sohn Zadok, dessen Sohn Achimaaz. 54 Und dies waren ihre Wohnsitze, nach ihren Gehöften in ihren Grenzen: Den Söhnen Aarons von dem Geschlecht der Kehathiter (denn für sie war das erste Los), 55 ihnen gaben sie Hebron im Lande Juda und seine Bezirke rings um dasselbe her. 56 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes. 57 Und sie gaben den Söhnen Aarons die Zufluchtstadt Hebron; und Libna und seine Bezirke, und Jattir, und Estemoa und seine Bezirke, 58 und Hilen und seine Bezirke, Debir und seine Bezirke, 59 und Aschan und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke. 60 Und vom Stamme Benjamin: Geba und seine Bezirke, und Allemeth und seine Bezirke, und Anathoth und seine Bezirke. Alle ihre Städte: dreizehn Städte nach ihren Familien. - 61 Und den übrigen Söhnen Kehaths gaben sie von dem Geschlecht des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und von der Hälfte des Stammes Manasse durchs Los, zehn Städte. 62 Und den Söhnen Gersoms, nach ihren Familien: vom Stamme Issaschar und vom Stamme Aser und vom Stamme Naphtali und vom Stamme Manasse in Basan, dreizehn Städte. 63 Den Söhnen Meraris, nach ihren Familien: vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon, durchs Los, zwölf Städte. 64 Und die Kinder Israel gaben den Leviten die Städte und ihre Bezirke. 65 Und zwar gaben sie durchs Los vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon und vom Stamme der Kinder Benjamin diese Städte, die sie mit Namen nannten. 66 Und die übrigen von den Familien der Söhne Kehaths erhielten die Städte ihres Gebiets vom Stamme Ephraim. 67 Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt Sichem und ihre Bezirke, im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke, 68 und Jokmeam und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke, 69 und Ajalon und seine Bezirke, und Gath-Rimmon und seine Bezirke. 70 Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Aner und seine Bezirke, und Bileam und seine Bezirke - den Familien der übrigen Söhne Kehaths. 71 Den Söhnen Gersoms: vom Geschlecht des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und seine Bezirke, und Astaroth und seine Bezirke; 72 und vom Stamme Issaschar: Kedes und seine Bezirke, und Dobrath und seine Bezirke, 73 und Ramoth und seine Bezirke, und Anem und seine Bezirke; 74 und vom Stamme Aser: Maschal und seine Bezirke, und Abdon und seine Bezirke, 75 und Hukok und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke; 76 und vom Stamme Naphtali: Kedes in Galiläa und seine Bezirke, und Hammon und seine Bezirke, und Kirjathaim und seine Bezirke. 77 Den übrigen Söhnen Meraris: vom Stamme Sebulon: Rimmono und seine Bezirke, Tabor und seine Bezirke; 78 und jenseit des Jordan von Jericho, östlich vom Jordan, vom Stamme Ruben: Bezer in der Wüste und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke, 79 und Kedemoth und seine Bezirke, und Mephaath und seine Bezirke; 80 und vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead und seine Bezirke, und Machanaim und seine Bezirke, 81 und Hesbon und seine Bezirke, und Jaser und seine Bezirke.