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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)

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Psalm - Kapitel 9

1 Dem Chorleiter. Nach dem Tod eines Zwischenkämpfers. Ein Psalmlied von David. 2 Mit ganzem Herzen will ich dich preisen, Jahwe, / will all deine Wunder verkünden! 3 Ich will jubeln und mich freuen an dir, / will deinen Namen besingen, du Höchster! 4 Denn meine Feinde wichen zurück. / Sie stürzten und vergingen vor dir. 5 Du hast mein Recht und meine Sache geführt. / Als gerechter Richter sitzt du auf dem Thron. (Psalm 7.12) 6 Du weist Nationen zurecht, / lässt den Frevler verschwinden, / radierst ihre Namen für ewig aus. 7 Der Feind ist erledigt, / zertrümmert für immer. / Ihre Städte hast du zerstört, / ihr Andenken gelöscht. (Psalm 34.17) 8 Doch Jahwe regiert immer! / Er hat seinen Thron zum Gericht aufgestellt. (Psalm 103.19) 9 Er spricht ein gerechtes Urteil über die Welt, / richtet geradlinig über die Völker. (Psalm 96.13) 10 So wird Jahwe zur Fluchtburg für Unterdrückte, / zur Fluchtburg in Zeiten der Not. 11 Darum vertrauen dir die, die deinen Namen kennen, / denn du lässt die nicht im Stich, die dich suchen, Jahwe. 12 Singt Jahwe, der Zion bewohnt, / verkündet unter den Völkern sein Tun! (Psalm 132.13) 13 Denn er, der jede Blutschuld rächt, hat an sie gedacht, / hat das Schreien der Elenden nicht vergessen. (1. Mose 4.10) 14 Sei mir gnädig, Jahwe! / Sieh das Elend an, in das meine Hasser mich brachten! / Hol mich weg von den Toren des Todes, 15 damit ich das Lob, das dir gebührt, / in Zions Toren erzählen / und über deine Hilfe jubeln kann. (Psalm 13.6) (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Völker versanken in der Grube, die sie selber gruben. / Im Netz, das sie heimlich legten, verfing sich ihr eigener Fuß. (Psalm 7.16) 17 Jahwe hat sich zu erkennen gegeben. / Er hat Gericht gehalten: / Der Gottlose lief in die eigene Falle. (Zwischenspiel + //) (Psalm 7.17) 18 Hinab zu den Toten gehören sie alle, / die Völker, die Gott vergessen! 19 Denn der Arme bleibt nicht für immer vergessen, / seine Hoffnung ist nicht für immer dahin. (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 Greif ein, Jahwe! / Der Mensch soll nicht die Oberhand haben! / Zieh die Völker vor Gericht / und sprich das Urteil über sie! 21 Bring Furcht über sie, Jahwe! / Die Völker sollen erkennen, / dass sie nur Menschen sind. // (Psalm 59.14)