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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)

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Jesaja - Kapitel 18

1 Weh dem Land des Flügelgeschwirrs, / das jenseits der Ströme Nubiens liegt, 2 das Boten in Papyrusbooten übers Wasser schickt, den Strom hinab. / Kehrt zurück, ihr schnellen Boten, / zu dem glänzenden, hochgewachsenen Volk, / das weit und breit gefürchtet ist, / das mit angespannter Kraft alles zertritt, / zurück zu dem von Strömen durchfurchten Land. 3 Ihr Bewohner der Erde, ihr Bürger der Welt, / seht hin, wenn auf den Bergen ein Feldzeichen steht, / hört hin, wenn ins Horn gestoßen wird! 4 Denn so sagte Jahwe zu mir: / "Von meiner Wohnung aus schaue ich untätig zu, / ruhig wie die flimmernde Mittagsglut, / wie eine Dunstwolke am heißen Erntetag. 5 Denn noch vor der Ernte, / wenn die Blüte abfällt / und der Blütenstand zur reifenden Traube wird, / schneidet man mit dem Rebmesser die Ranken weg, / reißt die Triebe ab und wirft sie fort. 6 Sie werden alle auf den Bergen liegen, / den Raubvögeln und Hyänen zum Fraß. / Den Sommer über sitzen die Raubvögel darauf, / und im Winter fressen die wilden Tiere daran." 7 Dann wird Jahwe, dem allmächtigen Gott, ein Geschenk dargebracht / von einem glänzenden, hochgewachsenen Volk, / das weit und breit gefürchtet ist, / das mit angespannter Kraft alles zertritt, / dessen Land von Strömen durchschnitten wird. / Sie werden zu der Stätte kommen, wo der Name Jahwes wohnt, zum Zionsberg. (Psalm 68.30) (Psalm 68.32)