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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)

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2. Chronik - Kapitel 19

1 König Joschafat von Juda kehrte jedoch wohlbehalten in sein Haus nach Jerusalem zurück. 2 Da trat ihm der Seher Jehu Ben-Hanani entgegen und sagte zu ihm: "Musstest du dem Gottlosen helfen und die lieben, die Jahwe hassen? Deswegen ist Jahwe zornig auf dich! 3 Aber er hat bei dir auch etwas Gutes gefunden: Du hast die Aschera-Pfähle aus dem Land weggeschafft und dich bemüht, Gott nachzufolgen." (2. Chronik 17.3-6) 4 Nachdem Joschafat eine Zeit lang in Jerusalem geblieben war, bereiste er sein Land von Beerscheba bis zum Bergland von Efraïm und führte sein Volk zurück zu Jahwe, dem Gott ihrer Väter. 5 In allen befestigten Städten Judas setzte er Richter ein 6 und sagte zu ihnen: "Achtet genau auf das, was ihr tut! Denn ihr seid nicht von Menschen zum Richteramt berufen worden, sondern von Jahwe. Er wird euch beistehen, wenn ihr Recht sprecht. 7 Lasst euch leiten von der Furcht vor Jahwe und übt euer Amt gewissenhaft aus! Denn bei Jahwe, unserem Gott, gibt es keine Ungerechtigkeit, keine Bevorzugung und keine Bestechlichkeit." (2. Mose 18.21) (5. Mose 10.17) 8 In Jerusalem setzte Joschafat einen obersten Gerichtshof ein, der aus Priestern, Leviten und den Sippenhäuptern Israels bestand, um im Namen Jahwes Recht zu sprechen. Gleichzeitig war er für die Rechtsstreitigkeiten der Einwohner Jerusalems zuständig. (5. Mose 17.8-9) (5. Mose 19.17) 9 Er gab ihnen folgende Anweisung: "Führt euer Amt in der Furcht vor Jahwe mit aller Treue und ungeteiltem Herzen! 10 Bei jedem Streitfall, den euch eure Brüder aus den anderen Städten vorlegen, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt oder um Verstöße gegen Gesetze, Gebote, Bestimmungen und Anordnungen, sollt ihr sie verwarnen. Weder ihr noch sie dürfen an Jahwe schuldig werden. Sonst trifft euch sein Zorn. 11 In allen Angelegenheiten, die Jahwe betreffen, hat der Hohe Priester Amarja den Vorsitz, in allen Angelegenheiten des Königs aber Sebadja Ben-Ismaël, der Fürst aus dem Haus Juda. Als Verwalter stehen euch die Leviten zur Verfügung. Geht mit Vertrauen ans Werk! Jahwe wird mit den Gerechten sein!"