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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)

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Hiob - Kapitel 25

Dritte Rede des Bildad von Schuach: Keine Gerechtigkeit der Menschen vor Gott

1 Und Bildad, der Schuchiter, antwortete und sprach: 2 Herrschaft und Schrecken sind bei ihm; er schafft Frieden in seinen Höhen. 3 Sind seine Scharen zu zählen? und über wem erhebt sich nicht sein Licht? 4 Und wie könnte ein Mensch gerecht sein vor Gott, und wie könnte rein sein ein vom Weibe Geborener? (Hiob 9.2) 5 Siehe, sogar der Mond scheint nicht hell, und die Sterne sind nicht rein in seinen Augen: (Hiob 15.15) 6 wieviel weniger der Mensch, der Wurm, und das Menschenkind, die Made! (Hiob 4.19-20)