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3. Mose - Kapitel 10

Der Tod Nadabs und Abihus und seine Folgen

1 Und die Söhne Aarons Nadab und Abihu nahmen ein jeglicher seinen Napf und taten Feuer darein und legten Räuchwerk darauf und brachten das fremde Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie starben vor dem HERRN. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg still. (1. Petrus 4.17) 4 Mose aber rief Misael und Elzaphan, die Söhne Usiels, Aarons Vettern, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und traget eure Brüder von dem Heiligtum hinaus vor das Lager. (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10)
5 Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen Röcken vor das Lager, wie Mose gesagt hatte. 6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Ithamar: Ihr sollt eure Häupter nicht entblößen noch eure Kleider zerreißen, daß ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Laßt eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den der HERR getan hat. (3. Mose 21.10) 7 Ihr aber sollt nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts, ihr möchtet sterben; denn das Salböl des HERRN ist auf euch. Und sie taten, wie Mose sagte. 8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:
9 Du und deine Söhne mit dir sollt keinen Wein noch starkes Getränk trinken, wenn ihr in die Hütte des Stifts geht, auf daß ihr nicht sterbet. Das sei ein ewiges Recht allen euren Nachkommen, (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 auf daß ihr könnt unterscheiden, was heilig und unheilig, was rein und unrein ist, 11 und daß ihr die Kinder Israel lehret alle Rechte, die der HERR zu ihnen geredet hat durch Mose.

Das Recht der Priester am Opfer

12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen noch übrigen Söhnen, Eleasar und Ithamar: Nehmet, was übriggeblieben ist vom Speisopfer an den Opfern des HERRN, und esset's ungesäuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges.
13 Ihr sollt's aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein Recht und deiner Söhne Recht an den Opfern des HERRN; denn so ist's mir geboten. (3. Mose 2.3) 14 Aber die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir essen an reiner Stätte; denn solch Recht ist dir und deinen Kindern gegeben an den Dankopfern der Kinder Israel. (3. Mose 7.34) 15 Denn die Hebeschulter und die Webebrust soll man zu den Opfern des Fetts bringen, daß sie zum Webeopfer gewebt werden vor dem HERRN; darum ist's dein und deiner Kinder zum ewigen Recht, wie der HERR geboten hat. 16 Und Mose suchte den Bock des Sündopfers, und fand ihn verbrannt, Und er ward zornig über Eleasar und Ithamar, Aarons Söhne, die noch übrig waren, und sprach:
17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? denn es ist ein Hochheiliges, und er hat's euch gegeben, daß ihr die Missetat der Gemeinde tragen sollt, daß ihr sie versöhnet vor dem HERRN. 18 Siehe, sein Blut ist nicht gekommen in das Heilige hinein. Ihr solltet es im Heiligen gegessen haben, wie mir geboten ist. (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir also gegangen, wie du siehst; und ich sollte essen heute vom Sündopfer? Sollte das dem HERRN gefallen? 20 Da das Mose hörte, ließ er's sich gefallen.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)