zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 1

Das Brandopfer

1 Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der Hütte des Stifts und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Welcher unter euch dem HERRN ein Opfer tun will, der tue es von dem Vieh, von Rindern und Schafen. 3 Will er ein Brandopfer tun von Rindern, so opfere er ein Männlein, das ohne Fehl sei, vor der Tür der Hütte des Stifts, daß es dem HERRN angenehm sei von ihm, (3. Mose 17.4)
4 und lege seine Hand auf des Brandopfers Haupt, so wird es angenehm sein und ihn versöhnen. (2. Mose 29.10) 5 Und er soll das junge Rind schlachten vor dem HERRN; und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und auf den Altar umhersprengen, der vor der Tür der Hütte des Stifts ist. 6 Und man soll dem Brandopfer die Haut abziehen, und es soll in Stücke zerhauen werden; 7 und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen ein Feuer auf dem Altar machen und Holz obendarauf legen 8 und sollen die Stücke, den Kopf und das Fett auf das Holz legen, das auf dem Feuer auf dem Altar liegt. 9 Das Eingeweide aber und die Schenkel soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles anzünden auf dem Altar zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HERRN. (1. Mose 8.21) 10 Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer tun, so opfere er ein Männlein, das ohne Fehl sei.
11 Und soll es schlachten zur Seite des Altars gegen Mitternacht vor dem HERRN. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen sein Blut auf den Altar umhersprengen. 12 Und man soll es in Stücke zerhauen, und der Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz und Feuer, das auf dem Altar ist, legen. 13 Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll es alles opfern und anzünden auf dem Altar zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HERRN. 14 Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer tun, so tue er's von Turteltauben oder von jungen Tauben.
15 Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneipen, daß es auf dem Altar angezündet werde, und sein Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars. 16 Und seinen Kropf mit seinen Federn soll man neben den Altar gegen Morgen auf den Aschenhaufen werfen; 17 und soll seine Flügel spalten, aber nicht abbrechen. Und also soll's der Priester auf dem Altar anzünden, auf dem Holz, auf dem Feuer zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HERRN.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)