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2. Samuel - Kapitel 23

Davids letzte Worte

1 Dies sind die letzten Worte Davids: Es sprach David der Sohn Isais, es sprach der Mann, der hoch erhoben ist, der Gesalbte des Gottes Jakobs, lieblich mit Psalmen Israels. 2 Der Geist des HERRN hat durch mich geredet, und seine Rede ist auf meiner Zunge.
3 Es hat der Gott Israels zu mir gesprochen, der Hort Israels hat geredet: Ein Gerechter herrscht unter den Menschen, er herrscht mit der Furcht Gottes 4 und ist wie das Licht des Morgens, wenn die Sonne aufgeht, am Morgen ohne Wolken, da vom Glanz nach dem Regen das Gras aus der Erde wächst. 5 Denn ist mein Haus nicht also bei Gott? Denn er hat mir einen ewigen Bund gesetzt, der in allem wohl geordnet und gehalten wird. All mein Heil und all mein Begehren, das wird er wachsen lassen. 6 Aber die heillosen Leute sind allesamt wie die ausgeworfenen Disteln, die man nicht mit Händen fassen kann; 7 sondern wer sie angreifen soll, muß Eisen und Spießstange in der Hand haben; sie werden mit Feuer verbrannt an ihrem Ort.

Die Helden Davids

8 Dies sind die Namen der Helden Davids: Jasobeam, der Sohn Hachmonis, ein Vornehmster unter den Rittern; er hob seinen Spieß auf und schlug achthundert auf einmal.
9 Nach ihm war Eleasar, der Sohn Dodos, des Sohnes Ahohis, unter den drei Helden mit David. Da sie Hohn sprachen den Philistern und daselbst versammelt waren zum Streit und die Männer Israels hinaufzogen, 10 da stand er und schlug die Philister, bis seine Hand müde am Schwert erstarrte. Und der HERR gab ein großes Heil zu der Zeit, daß das Volk umwandte ihm nach, zu rauben. 11 Nach ihm war Samma, der Sohn Ages, des Harariters. Da die Philister sich versammelten in eine Rotte, und war daselbst ein Stück Acker voll Linsen, und das Volk floh vor den Philistern,
12 da trat er mitten auf das Stück und errettete es und schlug die Philister; und Gott gab ein großes Heil. 13 Und diese drei Vornehmsten unter dreißigen kamen hinab in der Ernte zu David in die Höhle Adullam, und die Rotte der Philister lag im Grunde Rephaim.
14 David aber war dazumal an sicherem Ort; aber der Philister Volk lag zu Bethlehem. 15 Und David ward lüstern und sprach: Wer will mir Wasser zu trinken holen aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor? 16 Da brachen die drei Helden ins Lager der Philister und schöpften Wasser aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor und trugen's und brachten's zu David. Aber er wollte nicht trinken sondern goß es aus dem HERRN 17 und sprach: Das lasse der HERR fern von mir sein, daß ich das tue! Ist's nicht das Blut der Männer, die ihr Leben gewagt haben und dahin gegangen sind? Und wollte es nicht trinken. Das taten die drei Helden. 18 Abisai, Joabs Bruder, der Zeruja Sohn, war auch ein Vornehmster unter den Rittern: er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert, und war auch berühmt unter dreien (2. Samuel 21.17)
19 und der Herrlichste unter dreien und war ihr Oberster; aber er kam nicht bis an jene drei. 20 Und Benaja, der Sohn Jojadas, des Sohnes Is-Hails, von großen Taten, von Kabzeel, der schlug zwei Helden der Moabiter und ging hinab und schlug einen Löwen im Brunnen zur Schneezeit. (Josua 15.21) (Nehemia 11.25)
21 Und schlug auch einen ägyptischen ansehnlichen Mann, der hatte einen Spieß in seiner Hand. Er aber ging zu ihm hinab mit einem Stecken und riß dem Ägypter den Spieß aus der Hand und erwürgte ihn mit seinem eigenen Spieß. 22 Das tat Benaja, der Sohn Jojadas, und war berühmt unter den drei Helden 23 und herrlicher denn die dreißig; aber er kam nicht bis an jene drei. Und David machte ihn zum heimlichen Rat. 24 Asahel, der Bruder Joabs, war unter den dreißig; Elhanan, der Sohn Dodos, zu Bethlehem; (2. Samuel 2.18)
25 Samma, der Haroditer; Elika, der Haroditer; 26 Helez, der Paltiter; Ira, der Sohn Ikkes, des Thekoiters; (1. Chronik 27.9-10) 27 Abieser, der Anathothiter; Mebunnai, der Husathiter; 28 Zalmon, der Ahohiter; Maherai, der Netophathiter; 29 Heleb, der Sohn Baanas, der Netophathiter; Itthai, der Sohn Ribais, von Gibea der Kinder Benjamin; 30 Benaja, der Pirathoniter; Hiddai, von Nahale-Gaas; 31 Abi-Albon, der Arbathiter; Asmaveth, der Barhumiter; 32 Eljahba, der Saalboniter; die Kinder Jasen und Jonathan; 33 Samma, der Harariter; Ahiam, der Sohn Sarars, der Harariter; 34 Eliphelet, der Sohn Ahasbais, des Maachathiters; Eliam, der Sohn Ahithophels, des Gileoniters; (2. Samuel 15.12) 35 Hezrai, der Karmeliter; Paerai, der Arbiter; 36 Jigeal, der Sohn Nathans, von Zoba; Bani, der Gaditer; 37 Zelek, der Ammoniter; Naharai, der Beerothiter, der Waffenträger Joabs, des Sohnes der Zeruja; 38 Ira, der Jethriter; Gareb, der Jethriter; 39 Uria, der Hethiter. Das sind allesamt siebenunddreißig. (2. Samuel 11.3)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.