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2. Samuel - Kapitel 22

Davids Danklied

1 Und David redete vor dem HERRN die Worte dieses Liedes zur Zeit, da ihn der HERR errettet hatte von der Hand aller seiner Feinde und von der Hand Sauls, und sprach: 2 Der HERR ist mein Fels und meine Burg und mein Erretter.
3 Gott ist mein Hort, auf den ich traue, mein Schild und Horn meines Heils, mein Schutz und meine Zuflucht, mein Heiland, der du mir hilfst vor dem Frevel. 4 Ich rufe an den HERRN, den Hochgelobten, so werde ich von meinen Feinden erlöst. 5 Es hatten mich umfangen die Schmerzen des Todes, und die Bäche des Verderbens erschreckten mich.
6 Der Hölle Bande umfingen mich, und des Todes Stricke überwältigten mich. 7 Da mir angst war, rief ich den HERRN an und schrie zu meinem Gott; da erhörte er meine Stimme von seinem Tempel, und mein Schreien kam vor ihn zu seinen Ohren. 8 Die Erde bebte und ward bewegt; die Grundfesten des Himmels regten sich und bebten, da er zornig war. 9 Dampf ging auf von seiner Nase und verzehrend Feuer von seinem Munde, daß es davon blitzte. 10 Er neigte den Himmel und fuhr herab, und Dunkel war unter seinen Füßen. 11 Und er fuhr auf dem Cherub und flog daher, und er schwebte auf den Fittichen des Windes. 12 Sein Gezelt um ihn her war finster und schwarze, dicke Wolken. 13 Von dem Glanz vor ihm brannte es mit Blitzen. 14 Der HERR donnerte vom Himmel, und der Höchste ließ seinen Donner aus. 15 Er schoß seine Strahlen und zerstreute sie; er ließ blitzen und erschreckte sie. 16 Da sah man das Bett der Wasser, und des Erdbodens Grund ward aufgedeckt von dem Schelten des HERRN, von dem Odem und Schnauben seiner Nase. 17 Er streckte seine Hand aus von der Höhe und holte mich und zog mich aus den großen Wassern.
18 Er errettete mich von meinen starken Feinden, von meinen Hassern, die zu mir mächtig waren, 19 die mich überwältigten zur Zeit meines Unglücks; und der HERR ward meine Zuversicht. 20 Und er führte mich aus in das Weite, er riß mich heraus; denn er hatte Lust zu mir. 21 Der HERR tut wohl an mir nach meiner Gerechtigkeit; er vergilt mir nach der Reinigkeit meiner Hände.
22 Denn ich halte die Wege des HERRN und bin nicht gottlos wider meinen Gott. 23 Denn alle seine Rechte habe ich vor Augen, und seine Gebote werfe ich nicht von mir; 24 sondern ich bin ohne Tadel vor ihm und hüte mich vor Sünden. 25 Darum vergilt mir der HERR nach meiner Gerechtigkeit, nach meiner Reinigkeit vor seinen Augen. 26 Bei den Heiligen bist du heilig, bei den Frommen bist du fromm,
27 bei den Reinen bist du rein, und bei den Verkehrten bist du verkehrt. 28 Denn du hilfst dem elenden Volk, und mit deinen Augen erniedrigst du die Hohen. 29 Denn du, HERR, bist meine Leuchte; der HERR macht meine Finsternis licht. 30 Denn mit dir kann ich Kriegsvolk zerschlagen und mit meinem Gott über die Mauer springen. 31 Gottes Wege sind vollkommen; des HERRN Reden sind durchläutert. Er ist ein Schild allen, die ihm vertrauen. 32 Denn wo ist ein Gott außer dem HERRN, und wo ist ein Hort außer unserm Gott? 33 Gott stärkt mich mit Kraft und weist mir einen Weg ohne Tadel. 34 Er macht meine Füße gleich den Hirschen und stellt mich auf meine Höhen. 35 Er lehrt meine Hände streiten und lehrt meinen Arm den ehernen Bogen spannen. 36 Du gibst mir den Schild deines Heils; und wenn du mich demütigst, machst du mich groß. 37 Du machst unter mir Raum zu gehen, daß meine Knöchel nicht wanken. 38 Ich will meinen Feinden nachjagen und sie vertilgen und will nicht umkehren, bis ich sie umgebracht habe.
39 Ich will sie umbringen und zerschmettern; sie sollen mir nicht widerstehen und müssen unter meine Füße fallen. 40 Du kannst mich rüsten mit Stärke zum Streit; du kannst unter mich werfen, die sich wider mich setzen. 41 Du gibst mir meine Feinde in die Flucht, daß ich verstöre, die mich hassen. 42 Sie sahen sich um, aber da ist kein Helfer, nach dem HERRN; aber er antwortet ihnen nicht. 43 Ich will sie zerstoßen wie Staub auf der Erde; wie Kot auf der Gasse will ich sie verstäuben und zerstreuen. 44 Du hilfst mir von dem zänkischen Volk und behütest mich, daß ich ein Haupt sei unter den Heiden; ein Volk, das ich nicht kannte, dient mir.
45 Den Kindern der Fremde hat's wider mich gefehlt; sie gehorchen mir mit gehorsamen Ohren. 46 Die Kinder der Fremde sind verschmachtet und kommen mit Zittern aus ihren Burgen. 47 Der HERR lebt, und gelobt sei mein Hort; und Gott, der Hort meines Heils, werde erhoben, 48 der Gott, der mir Rache gibt und wirft die Völker unter mich. 49 Er hilft mir aus von meinen Feinden. Du erhöhst mich aus denen, die sich wider mich setzen; du hilfst mir von den Frevlern. 50 Darum will ich dir danken, HERR, unter den Heiden und deinem Namen lobsingen,
51 der seinem Könige großes Heil beweist und wohltut seinem Gesalbten, David und seinem Samen ewiglich.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.