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2. Samuel - Kapitel 20

Schebas Aufstand

1 Es traf sich aber, daß daselbst ein heilloser Mann war, der hieß Seba, ein Sohn Bichris, ein Benjaminiter; der blies die Posaune und sprach: Wir haben keinen Teil an David noch Erbe am Sohn Isais. Ein jeglicher hebe sich zu seiner Hütte, o Israel! 2 Da fiel von David jedermann in Israel, und sie folgten Seba, dem Sohn Bichris. Aber die Männer Juda's hingen an ihrem König vom Jordan an bis gen Jerusalem. 3 Da aber der König David heimkam gen Jerusalem, nahm er die zehn Kebsweiber, die er hatte zurückgelassen, das Haus zu bewahren, und tat sie in eine Verwahrung und versorgte sie; aber er ging nicht zu ihnen ein. Und sie waren also verschlossen bis an ihren Tod und lebten als Witwen. (2. Samuel 16.21)
4 Und der König sprach zu Amasa: Berufe mir alle Männer in Juda auf den dritten Tag, und du sollst auch hier stehen!
5 Und Amasa ging hin, Juda zu berufen; aber er verzog die Zeit, die er ihm bestimmt hatte. 6 Da sprach David zu Abisai: Nun wird uns Seba, der Sohn Bichris, mehr Leides tun denn Absalom. Nimm du die Knechte deines Herrn und jage ihm nach, daß er nicht etwa für sich feste Städte finde und entrinne aus unsern Augen. 7 Da zogen aus, ihm nach, die Männer Joabs, dazu die Krether Leibwache und Plether und alle Starken. Sie zogen aber aus von Jerusalem, nachzujagen Seba, dem Sohn Bichris. 8 Da sie aber bei dem großen Stein waren zu Gibeon, kam Amasa vor ihnen her. Joab aber war gegürtet über seinem Kleide, das er anhatte, und hatte darüber ein Schwert gegürtet, das hing in seiner Hüfte in der Scheide; das ging gerne aus und ein.
9 Und Joab sprach zu Amasa: Friede sei mit dir, mein Bruder! Und Joab faßte mit seiner rechten Hand Amasa bei dem Bart, daß er ihn küßte. (Psalm 28.3) 10 Und Amasa hatte nicht acht auf das Schwert in der Hand Joabs; und er stach ihn damit in den Bauch, daß sein Eingeweide sich auf die Erde schüttete, und gab ihm keinen Stich mehr und er starb. Joab aber und sein Bruder Abisai jagten nach Seba, dem Sohn Bichris. (1. Könige 2.5) 11 Und es trat ein Mann von den Leuten Joabs neben ihn und sprach: Wer's mit Joab hält und für David ist, der folge Joab nach!
12 Amasa aber lag im Blut gewälzt mitten auf der Straße. Da aber der Mann sah, daß alles Volk da stehenblieb, wandte er Amasa von der Straße auf den Acker und warf Kleider auf ihn, weil er sah, daß, wer an ihn kam, stehenblieb. 13 Da er nun aus der Straße getan war, folgte jedermann Joab nach, Seba, dem Sohn Bichris, nachzujagen.
14 Und er zog durch alle Stämme Israels gen Abel und Beth-Maacha und ganz Haberim; und versammelten sich und folgten ihm nach 15 und kamen und belagerten ihn zu Abel-Beth-Maacha und schütteten einen Wall gegen die Stadt hin, daß er bis an die Vormauer langte; und alles Volk, das mit Joab war, stürmte und wollte die Mauer niederwerfen. 16 Da rief eine weise Frau aus der Stadt: Hört! hört! Sprecht zu Joab, daß er hierher komme; ich will mit ihm reden.
17 Und da er zu ihr kam, sprach die Frau: Bist du Joab? Er sprach: Ja. Sie sprach zu ihm: Höre die Rede deiner Magd. Er sprach: Ich höre. 18 Sie sprach: Vorzeiten sprach man: Wer fragen will, der frage zu Abel; und so ging's wohl aus. 19 Ich bin eine von den friedsamen und treuen Städten in Israel; und du willst die Stadt und Mutter in Israel töten? Warum willst du das Erbteil des HERRN verschlingen? 20 Joab antwortete und sprach: Das sei ferne, das sei ferne von mir, daß ich verschlingen und verderben sollte! Es steht nicht also;
21 sondern ein Mann vom Gebirge Ephraim mit Namen Seba, der Sohn Bichris, hat sich empört wider den König David. Gebt ihn allein her, so will ich von der Stadt ziehen. Die Frau aber sprach zu Joab: Siehe, sein Haupt soll zu dir über die Mauer geworfen werden. 22 Und die Frau kam hinein zu allem Volk mit ihrer Weisheit. Und sie hieben Seba, dem Sohn Bichris, den Kopf ab und warfen ihn zu Joab. Da blies er die Posaune, und sie zerstreuten sich von der Stadt, ein jeglicher in seine Hütte. Joab aber kam wieder gen Jerusalem zum König.

Beamte in Davids Reich

23 Joab aber war über das ganze Heer Israels. Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Krether Leibwache und Plether.
24 Adoram war Rentmeister. Josaphat, der Sohn Ahiluds, war Kanzler. (1. Könige 4.6) 25 Seja war Schreiber. Zadok und Abjathar waren Priester; 26 dazu war Ira, der Jairiter, Davids Priester.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.