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2. Samuel - Kapitel 16

David auf der Flucht zum Jordan

1 Und da David ein wenig von der Höhe gegangen war, siehe, da begegnete ihm Ziba, der Diener Mephiboseths, mit einem Paar Esel, gesattelt, darauf waren zweihundert Brote und hundert Rosinenkuchen und hundert Feigenkuchen und ein Krug Wein. (2. Samuel 9.2) 2 Da sprach der König zu Ziba: Was willst du damit machen? Ziba sprach: Die Esel sollen für das Haus des Königs sein, darauf zu reiten, und die Brote und Feigenkuchen für die Diener, zu essen, und der Wein, zu trinken, wenn sie müde werden in der Wüste. 3 Der König sprach: Wo ist der Sohn deines Herrn? Ziba sprach zum König: Siehe, er blieb zu Jerusalem; denn er sprach: Heute wird mir das Haus Israel meines Vaters Reich wiedergeben. (2. Samuel 19.27) 4 Der König sprach zu Ziba: Siehe, es soll dein sein alles, was Mephiboseth hat. Ziba sprach: Ich neige mich; laß mich Gnade finden vor dir, mein Herr König. 5 Da aber der König bis gen Bahurim kam, siehe, da ging ein Mann daselbst heraus, vom Geschlecht des Hauses Sauls, der hieß Simei, der Sohn Geras; der ging heraus und fluchte (2. Mose 22.27) (1. Könige 2.8)
6 und warf David mit Steinen und alle Knechte des Königs David. Denn alles Volk und alle Gewaltigen waren zu seiner Rechten und zur Linken. 7 So sprach aber Simei, da er fluchte: Heraus, heraus, du Bluthund, du heilloser Mann! 8 Der HERR hat dir vergolten alles Blut des Hauses Sauls, daß du an seiner Statt bist König geworden. Nun hat der HERR das Reich gegeben in die Hand deines Sohnes Absalom; und siehe, nun steckst du in deinem Unglück; denn du bist ein Bluthund. 9 Aber Abisai, der Zeruja Sohn, sprach zu dem König: Sollte dieser tote Hund meinem Herrn, dem König, fluchen? Ich will hingehen und ihm den Kopf abreißen. (1. Samuel 26.8)
10 Der König sprach: Ihr Kinder der Zeruja, was habe ich mit euch zu schaffen? Laßt ihn fluchen; denn der HERR hat's ihn geheißen: Fluche David! Wer kann nun sagen: Warum tust du also? 11 Und David sprach zu Abisai und zu allen seinen Knechten: Siehe, mein Sohn, der von meinem Leibe gekommen ist, steht mir nach meinem Leben; warum nicht auch jetzt der Benjaminiter? Laßt ihn, daß er fluche; denn der HERR hat's ihn geheißen. 12 Vielleicht wird der HERR mein Elend ansehen und mir mit Gutem vergelten sein heutiges Fluchen. 13 Also ging David mit seinen Leuten des Weges; Aber Simei ging an des Berges Seite her ihm gegenüber und fluchte und warf mit Steinen nach ihm und besprengte ihn mit Erdklößen.
14 Und der König kam hinein mit allem Volk, das bei ihm war, müde und erquickte sich daselbst.

Die Ratschläge Huschais und Ahitofels

15 Aber Absalom und alles Volk der Männer Israels kamen gen Jerusalem und Ahithophel mit ihm.
16 Da aber Husai, der Arachiter, Davids Freund, zu Absalom hineinkam, sprach er zu Absalom: Glück zu, Herr König! Glück zu, Herr König! (1. Samuel 10.24) (2. Samuel 15.37) 17 Absalom aber sprach zu Husai: Ist das deine Barmherzigkeit an deinem Freunde? Warum bist du nicht mit deinem Freunde gezogen? 18 Husai aber sprach zu Absalom: Nicht also, sondern welchen der HERR erwählt und dies Volk und alle Männer in Israel, des will ich sein und bei ihm bleiben. 19 Zum andern, wem sollte ich dienen? Sollte ich nicht vor seinem Sohn dienen? Wie ich vor deinem Vater gedient habe, so will ich auch vor dir sein. 20 Und Absalom sprach zu Ahithophel: Ratet zu, was sollen wir tun?
21 Ahithophel sprach zu Absalom: Gehe hinein zu den Kebsweibern deines Vaters, die er zurückgelassen hat, das Haus zu bewahren, so wird das ganze Israel hören, daß du dich bei deinem Vater hast stinkend gemacht, und wird aller Hand, die bei dir sind, desto kühner werden. (2. Samuel 15.16) 22 Da machten sie Absalom eine Hütte auf dem Dache, und Absalom ging hinein zu den Kebsweibern seines Vaters vor den Augen des ganzen Israel. (3. Mose 18.8) (2. Samuel 12.11) 23 Zu der Zeit, wenn Ahithophel einen Rat gab, das war, als wenn man Gott um etwas hätte gefragt; also waren alle Ratschläge Ahithophels bei David und bei Absalom.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.