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2. Samuel - Kapitel 11

Davids Ehebruch und Blutschuld

1 Und da das Jahr um kam, zur Zeit, wann die Könige pflegen auszuziehen, sandte David Joab und seine Knechte mit ihm das ganze Israel, daß sie die Kinder Ammon verderbten und Rabba belagerten. David aber blieb zu Jerusalem. (1. Chronik 20.1) 2 Und es begab sich, daß David um den Abend aufstand von seinem Lager und ging auf dem Dach des Königshauses und sah vom Dach ein Weib sich waschen; und das Weib war sehr schöner Gestalt. (Matthäus 5.28-29) 3 Und David sandte hin und ließ nach dem Weibe fragen, und man sagte: Ist das nicht Bath-Seba, die Tochter Eliams, das Weib des Urias, des Hethiters? (2. Samuel 23.29) 4 Und David sandte Boten hin und ließ sie holen. Und da sie zu ihm hineinkam, schlief er bei ihr. Sie aber reinigte sich von ihrer Unreinigkeit und kehrte wieder zu ihrem Hause. (3. Mose 15.18) 5 Und das Weib ward schwanger und sandte hin und ließ David verkündigen und sagen: Ich bin schwanger geworden. 6 David aber sandte zu Joab: Sende zu mir Uria, den Hethiter. Und Joab sandte Uria zu David.
7 Und da Uria zu ihm kam, fragte David, ob es mit Joab und mit dem Volk und mit dem Streit wohl stünde? 8 Und David sprach zu Uria: Gehe hinab in dein Haus und wasche deine Füße. Und da Uria zu des Königs Haus hinausging, folgte ihm nach des Königs Geschenk. 9 Aber Uria legte sich schlafen vor der Tür des Königshauses, da alle Knechte seines Herrn lagen, und ging nicht hinab in sein Haus. 10 Da man aber David ansagte: Uria ist nicht hinab in sein Haus gegangen, sprach David zu ihm: Bist du nicht über Feld hergekommen? Warum bist du nicht hinab in dein Haus gegangen?
11 Uria aber sprach zu David: Die Lade und Israel und Juda bleiben in Zelten, und Joab, mein Herr, und meines Herrn Knechte liegen im Felde, und ich sollte in mein Haus gehen, daß ich äße und tränke und bei meinem Weibe läge? So wahr du lebst und deine Seele lebt, ich tue solches nicht. (1. Samuel 4.4) 12 David sprach zu Uria: So bleibe auch heute hier; morgen will ich dich lassen gehen. So blieb Uria zu Jerusalem des Tages und des andern dazu. 13 Und David lud ihn, daß er vor ihm aß und trank, und machte ihn trunken. Aber des Abends ging er aus, daß er sich schlafen legte auf sein Lager mit seines Herrn Knechten, und ging nicht hinab in sein Haus. 14 Des Morgens schrieb David einen Brief an Joab und sandte ihn durch Uria.
15 Er schrieb aber also in den Brief: Stellt Uria an den Streit, da er am härtesten ist, und wendet euch hinter ihm ab, daß er erschlagen werde und sterbe. 16 Als nun Joab um die Stadt lag, stellte er Uria an den Ort, wo er wußte, daß streitbare Männer waren. 17 Und da die Männer der Stadt herausfielen und stritten wider Joab, fielen etliche des Volks von den Knechten Davids, und Uria, der Hethiter, starb auch. 18 Da sandte Joab hin und ließ David ansagen allen Handel des Streits
19 und gebot dem Boten und sprach: Wenn du allen Handel des Streits hast ausgeredet mit dem König 20 und siehst, daß der König sich erzürnt und zu dir spricht: Warum habt ihr euch so nahe zur Stadt gemacht mit dem Streit? Wißt ihr nicht, wie man pflegt von der Mauer zu schießen? 21 Wer schlug Abimelech, den Sohn Jerubbeseths? Warf nicht ein Weib einen Mühlstein auf ihn von der Mauer, daß er starb zu Thebez? Warum habt ihr euch so nahe zur Mauer gemacht? so sollst du sagen: Dein Knecht Uria, der Hethiter, ist auch tot. (Richter 9.53) 22 Der Bote ging hin und kam und sagte an David alles, darum ihn Joab gesandt hatte.
23 Und der Bote sprach zu David: Die Männer nahmen überhand wider uns und fielen zu uns heraus aufs Feld; wir aber waren an ihnen bis vor die Tür des Tors; 24 und die Schützen schossen, von der Mauer, auf deine Knechte und töteten etliche von des Königs Knechten; dazu ist Uria, der Hethiter, auch tot. 25 David sprach zum Boten: So sollst du zu Joab sagen: Laß dir das nicht übel gefallen; denn das Schwert frißt jetzt diesen, jetzt jenen. Fahre fort mit dem Streit wider die Stadt, daß du sie zerbrechest, und seid getrost. 26 Und da Urias Weib hörte, daß ihr Mann, Uria, tot war, trug sie Leid um ihren Eheherrn.
27 Da sie aber ausgetrauert hatte, sandte David hin und ließ sie in sein Haus holen, und sie ward sein Weib und gebar ihm einen Sohn. Aber die Tat gefiel dem HERRN übel, die David tat. (2. Mose 20.13-14)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)