zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 11

Davids Ehebruch und Blutschuld

1 Und da das Jahr um kam, zur Zeit, wann die Könige pflegen auszuziehen, sandte David Joab und seine Knechte mit ihm das ganze Israel, daß sie die Kinder Ammon verderbten und Rabba belagerten. David aber blieb zu Jerusalem. (1. Chronik 20.1) 2 Und es begab sich, daß David um den Abend aufstand von seinem Lager und ging auf dem Dach des Königshauses und sah vom Dach ein Weib sich waschen; und das Weib war sehr schöner Gestalt. (Matthäus 5.28-29) 3 Und David sandte hin und ließ nach dem Weibe fragen, und man sagte: Ist das nicht Bath-Seba, die Tochter Eliams, das Weib des Urias, des Hethiters? (2. Samuel 23.29) 4 Und David sandte Boten hin und ließ sie holen. Und da sie zu ihm hineinkam, schlief er bei ihr. Sie aber reinigte sich von ihrer Unreinigkeit und kehrte wieder zu ihrem Hause. (3. Mose 15.18) 5 Und das Weib ward schwanger und sandte hin und ließ David verkündigen und sagen: Ich bin schwanger geworden. 6 David aber sandte zu Joab: Sende zu mir Uria, den Hethiter. Und Joab sandte Uria zu David.
7 Und da Uria zu ihm kam, fragte David, ob es mit Joab und mit dem Volk und mit dem Streit wohl stünde? 8 Und David sprach zu Uria: Gehe hinab in dein Haus und wasche deine Füße. Und da Uria zu des Königs Haus hinausging, folgte ihm nach des Königs Geschenk. 9 Aber Uria legte sich schlafen vor der Tür des Königshauses, da alle Knechte seines Herrn lagen, und ging nicht hinab in sein Haus. 10 Da man aber David ansagte: Uria ist nicht hinab in sein Haus gegangen, sprach David zu ihm: Bist du nicht über Feld hergekommen? Warum bist du nicht hinab in dein Haus gegangen?
11 Uria aber sprach zu David: Die Lade und Israel und Juda bleiben in Zelten, und Joab, mein Herr, und meines Herrn Knechte liegen im Felde, und ich sollte in mein Haus gehen, daß ich äße und tränke und bei meinem Weibe läge? So wahr du lebst und deine Seele lebt, ich tue solches nicht. (1. Samuel 4.4) 12 David sprach zu Uria: So bleibe auch heute hier; morgen will ich dich lassen gehen. So blieb Uria zu Jerusalem des Tages und des andern dazu. 13 Und David lud ihn, daß er vor ihm aß und trank, und machte ihn trunken. Aber des Abends ging er aus, daß er sich schlafen legte auf sein Lager mit seines Herrn Knechten, und ging nicht hinab in sein Haus. 14 Des Morgens schrieb David einen Brief an Joab und sandte ihn durch Uria.
15 Er schrieb aber also in den Brief: Stellt Uria an den Streit, da er am härtesten ist, und wendet euch hinter ihm ab, daß er erschlagen werde und sterbe. 16 Als nun Joab um die Stadt lag, stellte er Uria an den Ort, wo er wußte, daß streitbare Männer waren. 17 Und da die Männer der Stadt herausfielen und stritten wider Joab, fielen etliche des Volks von den Knechten Davids, und Uria, der Hethiter, starb auch. 18 Da sandte Joab hin und ließ David ansagen allen Handel des Streits
19 und gebot dem Boten und sprach: Wenn du allen Handel des Streits hast ausgeredet mit dem König 20 und siehst, daß der König sich erzürnt und zu dir spricht: Warum habt ihr euch so nahe zur Stadt gemacht mit dem Streit? Wißt ihr nicht, wie man pflegt von der Mauer zu schießen? 21 Wer schlug Abimelech, den Sohn Jerubbeseths? Warf nicht ein Weib einen Mühlstein auf ihn von der Mauer, daß er starb zu Thebez? Warum habt ihr euch so nahe zur Mauer gemacht? so sollst du sagen: Dein Knecht Uria, der Hethiter, ist auch tot. (Richter 9.53) 22 Der Bote ging hin und kam und sagte an David alles, darum ihn Joab gesandt hatte.
23 Und der Bote sprach zu David: Die Männer nahmen überhand wider uns und fielen zu uns heraus aufs Feld; wir aber waren an ihnen bis vor die Tür des Tors; 24 und die Schützen schossen, von der Mauer, auf deine Knechte und töteten etliche von des Königs Knechten; dazu ist Uria, der Hethiter, auch tot. 25 David sprach zum Boten: So sollst du zu Joab sagen: Laß dir das nicht übel gefallen; denn das Schwert frißt jetzt diesen, jetzt jenen. Fahre fort mit dem Streit wider die Stadt, daß du sie zerbrechest, und seid getrost. 26 Und da Urias Weib hörte, daß ihr Mann, Uria, tot war, trug sie Leid um ihren Eheherrn.
27 Da sie aber ausgetrauert hatte, sandte David hin und ließ sie in sein Haus holen, und sie ward sein Weib und gebar ihm einen Sohn. Aber die Tat gefiel dem HERRN übel, die David tat. (2. Mose 20.13-14)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.