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2. Samuel - Kapitel 10

Davids Kampf mit den Ammonitern

1 Und es begab sich darnach, daß der König der Kinder Ammon starb, und sein Sohn Hanun ward König an seiner Statt. 2 Da sprach David: Ich will Barmherzigkeit tun an Hanun, dem Sohn Nahas, wie sein Vater an mir Barmherzigkeit getan hat. Und sandte hin und ließ ihn trösten durch seine Knechte über seinen Vater. Da nun die Knechte Davids ins Land der Kinder Ammon kamen, 3 sprachen die Gewaltigen der Kinder Ammon zu ihrem Herrn, Hanun: Meinst du, daß David deinen Vater ehren wolle, daß er Tröster zu dir gesandt hat? Meinst du nicht, daß er darum hat seine Knechte zu dir gesandt, daß er die Stadt erforsche und erkunde und umkehre? 4 Da nahm Hanun die Knechte David und schor ihnen den Bart halb und schnitt ihnen die Kleider halb ab bis an den Gürtel und ließ sie gehen.
5 Da das David ward angesagt, sandte er ihnen entgegen; denn die Männer waren sehr geschändet. Und der König ließ ihnen sagen: Bleibt zu Jericho, bis euer Bart gewachsen; so kommt dann wieder. 6 Da aber die Kinder Ammon sahen, daß sie vor David stinkend geworden waren, sandten sie hin und dingten die Syrer des Hauses Rehob und die Syrer zu Zoba, zwanzigtausend Mann Fußvolk, und von dem König Maachas tausend Mann und von Is-Tob zwölftausend Mann.
7 Da das David hörte, sandte er Joab mit dem ganzen Heer der Kriegsleute. 8 Und die Kinder Ammon zogen aus und rüsteten sich zum Streit vor dem Eingang des Tors. Die Syrer aber von Zoba, von Rehob, von Is-Tob und von Maacha waren allein im Felde. 9 Da Joab nun sah, daß der Streit auf ihn gestellt war vorn und hinten, erwählte er aus aller jungen Mannschaft in Israel und stellte sich wider die Syrer.
10 Und das übrige Volk tat er unter die Hand seines Bruders Abisai, daß er sich rüstete wider dir Kinder Ammon, 11 und sprach: Werden mir die Syrer überlegen sein, so komm mir zu Hilfe; werden aber die Kinder Ammon dir überlegen sein, so will ich dir zu Hilfe kommen. 12 Sei getrost und laß uns stark sein für unser Volk und für die Städte unsers Gottes; der HERR aber tue, was ihm gefällt. 13 Und Joab machte sich herzu mit dem Volk, das bei ihm war, zu streiten wider die Syrer; und sie flohen vor ihm. 14 Und da die Kinder Ammon sahen, daß die Syrer flohen, flohen sie auch vor Abisai und zogen in die Stadt. Also kehrte Joab um von den Kindern Ammon und kam gen Jerusalem. 15 Und da die Syrer sahen, daß sie geschlagen waren vor Israel, kamen sie zuhauf.
16 Und Hadadeser sandte hin und brachte heraus die Syrer jenseit des Stromes und führte herein ihre Macht; und Sobach, der Feldhauptmann Hadadesers, zog vor ihnen her. 17 Da das David ward angesagt, sammelte er zuhauf das ganze Israel und zog über den Jordan und kam gen Helam. Und die Syrer stellten sich wider David, mit ihm zu streiten. 18 Aber die Syrer flohen vor Israel. Und David verderbte der Syrer siebenhundert Wagen und vierzigtausend Reiter; dazu Sobach, den Feldhauptmann, schlug er, daß er daselbst starb. 19 Da aber die Könige, die unter Hadadeser waren, sahen, daß sie geschlagen waren vor Israel, machten sie Frieden mit Israel und wurden ihnen untertan. Und die Syrer fürchteten sich, den Kindern Ammon mehr zu helfen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.