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2. Mose - Kapitel 40

Aufrichtung und Einweihung der Stiftshütte

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: (2. Mose 25.1) 2 Du sollst die Wohnung der Hütte des Stifts aufrichten am ersten Tage des ersten Monats. 3 und sollst darein setzen die Lade des Zeugnisses und vor die Lade den Vorhang hängen. 4 Und sollst den Tisch darbringen und ihn zubereiten und den Leuchter darstellen und die Lampen darauf setzen. 5 Und sollst den goldenen Räucheraltar setzen vor die Lade des Zeugnisses und das Tuch in der Tür der Wohnung aufhängen. 6 Den Brandopferaltar aber sollst du setzen heraus vor die Tür der Wohnung der Hütte des Stifts, 7 und das Handfaß zwischen die Hütte des Stifts und den Altar, und Wasser darein tun, 8 und den Vorhof stellen umher, und das Tuch in der Tür des Vorhofs aufhängen. 9 Und sollst die Salbe nehmen, und die Wohnung und alles, was darin ist, salben; und sollst sie weihen mit allem ihrem Geräte, daß sie heilig sei. 10 Und sollst den Brandopferaltar salben mit allem seinem Geräte, und weihen, daß er hochheilig sei.
11 Sollst auch das Handfaß und seinen Fuß salben und weihen. 12 Und sollst Aaron und seine Söhne vor die Tür der Hütte des Stifts führen und mit Wasser waschen, 13 und Aaron die heiligen Kleider anziehen und ihn salben und weihen, daß er mein Priester sei; 14 und seine Söhne auch herzuführen und ihnen die engen Röcke anziehen, 15 und sie salben, wie du ihren Vater gesalbt hast, daß sie meine Priester seien. Und diese Salbung sollen sie haben zum ewigen Priestertum bei ihren Nachkommen. 16 Und Mose tat alles, wie ihm der HERR geboten hatte. 17 Also ward die Wohnung aufgerichtet im zweiten Jahr, am ersten Tage des ersten Monats.
18 Und da Mose sie aufrichtete, setzte er die Füße und die Bretter und Riegel und richtete die Säulen auf 19 und breitete die Hütte aus über der Wohnung und legte die Decke der Hütte obendarauf, wie der HERR ihm geboten hatte, 20 und nahm das Zeugnis und legte es in die Lade und tat die Stangen an die Lade und tat den Gnadenstuhl oben auf die Lade
21 und brachte die Lade in die Wohnung und hing den Vorhang vor die Lade des Zeugnisses, wie ihm der HERR geboten hatte, 22 und setzte den Tisch in die Hütte des Stifts, an die Seite der Wohnung gegen Mitternacht, außen vor den Vorhang, 23 und richtete Brot darauf zu vor dem HERRN, wie ihm der HERR geboten hatte, 24 und setzte den Leuchter auch hinein, gegenüber dem Tisch, an die Seite der Wohnung gegen Mittag, 25 und tat Lampen darauf vor dem HERRN, wie ihm der HERR geboten hatte, 26 und setzte den goldenen Altar hinein vor den Vorhang 27 und räucherte darauf mit gutem Räuchwerk, wie ihm der HERR geboten hatte, 28 und hing das Tuch in die Tür der Wohnung. 29 Aber den Brandopferaltar setzte er vor die Tür der Wohnung der Hütte des Stifts und opferte darauf Brandopfer und Speisopfer, wie ihm der HERR geboten hatte.
30 Und das Handfaß setzte er zwischen die Hütte des Stifts und den Altar und tat Wasser darein zum Waschen. 31 Und Mose, Aaron und seine Söhne wuschen ihre Hände und Füße darin. 32 Denn sie müssen sich waschen, wenn sie in die Hütte des Stifts gehen oder hinzutreten zum Altar, wie ihm der HERR geboten hatte. 33 Und er richtete den Vorhof auf um die Wohnung und um den Altar her und hing den Vorhang in das Tor des Vorhofs. Also vollendete Mose das ganze Werk.

Der HERR bekennt sich zu seinem Heiligtum

34 Da bedeckte die Wolke die Hütte des Stifts, und die Herrlichkeit des HERRN füllte die Wohnung. (2. Mose 13.21) (4. Mose 9.15) (1. Könige 8.10-11) (Jesaja 4.5) (Hesekiel 43.5)
35 Und Mose konnte nicht in die Hütte des Stifts gehen, weil die Wolke darauf blieb und die Herrlichkeit des HERRN die Wohnung füllte. 36 Und wenn die Wolke sich aufhob von der Wohnung, so zogen die Kinder Israel, solange sie reisten. (4. Mose 10.34-36) 37 Wenn sich aber die Wolke nicht aufhob, so zogen sie nicht bis an den Tag, da sie sich aufhob. 38 Denn die Wolke des HERRN war des Tages auf der Wohnung, und des Nachts war sie feurig vor den Augen des ganzen Hauses Israel, solange sie reisten.

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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.