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2. Mose - Kapitel 39

Die Kleidung der Priester

1 Aber von dem blauen und roten Purpur und dem Scharlach machten sie Aaron Amtskleider, zu dienen im Heiligtum, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.4) 2 Und er machte den Leibrock von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand. 3 Und sie schlugen das Gold und schnitten's zu Faden, daß man's künstlich wirken konnte unter den blauen und roten Purpur, Scharlach und weiße Leinwand. 4 Schulterstücke machten sie an ihm, die zusammengingen, und an beiden Enden ward er zusammengebunden. 5 Und sein Gurt war nach derselben Kunst und Arbeit von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 6 Und sie machten zwei Onyxsteine, umher gefaßt mit Gold, gegraben durch die Steinschneider mit den Namen der Kinder Israel;
7 und er heftete sie auf die Schulterstücke des Leibrocks, daß es Steine seien zum Gedächtnis der Kinder Israel, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 8 Und sie machten das Schild nach der Kunst und dem Werk des Leibrocks von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand,
9 daß es viereckig und zwiefach war, eine Spanne lang und breit. 10 Und füllten es mit vier Reihen Steinen: die erste Reihe war ein Sarder, Topas und Smaragd; 11 die andere ein Rubin, Saphir und Demant; 12 die dritte ein Lynkurer, Achat und Amethyst; 13 die vierte ein Türkis, Onyx und Jaspis, umher gefaßt mit Gold in allen Reihen. 14 Und die Steine standen nach den zwölf Namen der Kinder Israel, gegraben durch die Steinschneider, daß auf einem jeglichen ein Name stand nach den zwölf Stämmen. 15 Und sie machten am Schild Ketten mit zwei Enden von feinem Golde 16 und zwei goldene Fassungen und zwei goldene Ringe und hefteten die zwei Ringe auf die zwei Ecken des Schildes. 17 Und die zwei goldenen Ketten taten sie in die zwei Ringe auf den Ecken des Schildes. 18 Aber die zwei Enden der Ketten taten sie an die zwei Fassungen und hefteten sie auf die Schulterstücke des Leibrocks vornehin. 19 Und machten zwei andere goldene Ringe und hefteten sie an die zwei andern Ecken des Schildes an seinen Rand, inwendig gegen den Leibrock. 20 Und sie machten zwei andere goldene Ringe, die taten sie unten an die zwei Schulterstücke vorn am Leibrock, wo er zusammengeht, oben über dem Gurt des Leibrocks, 21 daß das Schild mit seinen Ringen an die Ringe des Leibrocks geknüpft würde mit einer blauen Schnur, daß es über dem Gurt des Leibrocks hart anläge und nicht vom Leibrock los würde, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 22 Und machte einen Purpurrock zum Leibrock, gewirkt, ganz von blauem Purpur, (2. Mose 28.31-35)
23 und sein Loch oben mitteninne und eine Borte ums Loch her gefaltet, daß er nicht zerrisse. 24 Und sie machten an seinen Saum Granatäpfel von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand. 25 Und machten Schellen von feinem Golde; die taten sie zwischen die Granatäpfel ringsumher am Saum des Purpurrocks, 26 je ein Granatapfel und eine Schelle um und um am Saum, darin zu dienen, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 27 Und sie machten auch die engen Röcke, von weißer Leinwand gewirkt, Aaron und seinen Söhnen, (2. Mose 28.39-42) 28 und den Hut von weißer Leinwand und die schönen Hauben von weißer Leinwand und Beinkleider von gezwirnter weißer Leinwand 29 und den gestickten Gürtel von gezwirnter weißer Leinwand, blauem und rotem Purpur und Scharlach, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 30 Sie machten auch das Stirnblatt, die heilige Krone, von feinem Gold, und gruben Schrift darein: Heilig dem HERRN. (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9)
31 Und banden eine blaue Schnur daran, daß sie an den Hut von obenher geheftet würde, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36-38)

Mose prüft die vollendeten Arbeiten

32 Also ward vollendet das ganze Werk der Wohnung der Hütte des Stifts. Und die Kinder Israel taten alles, was der HERR dem Mose geboten hatte.
33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose: die Hütte und alle ihre Geräte, Haken, Bretter, Riegel, Säulen, Füße, 34 die Decke von rötlichen Widderfellen, die Decke von Dachsfellen und den Vorhang; 35 die Lade des Zeugnisses mit ihren Stangen, den Gnadenstuhl; 36 den Tisch und alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den schönen Leuchter mit den Lampen zubereitet und allem seinen Geräte und Öl zum Licht; 38 den Goldenen Altar und die Salbe und gutes Räuchwerk; das Tuch in der Hütte Tür; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter mit seinen Stangen und allem seinem Geräte; das Handfaß mit seinem Fuß; 40 die Umhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen; das Tuch im Tor des Vorhofs mit seinen Seilen und Nägeln und allem Gerät zum Dienst der Wohnung der Hütte des Stifts; 41 die Amtskleider des Priesters Aaron, zu dienen im Heiligtum, und die Kleider seiner Söhne, daß sie Priesteramt täten. 42 Alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, taten die Kinder Israel an allem diesem Dienst. 43 Und Mose sah an all dies Werk; und siehe, sie hatten es gemacht, wie der HERR geboten hatte. Und er segnete sie.

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.