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2. Mose - Kapitel 38

Der Brandopferaltar und das kupferne Becken

1 Und er machte den Brandopferaltar von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, gleich viereckig, und drei Ellen hoch. (2. Mose 27.1) 2 Und machte vier Hörner, die aus ihm gingen auf seinen vier Ecken, und überzog sie mit Erz. 3 Und machte allerlei Geräte zu dem Altar: Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen, alles aus Erz. 4 Und machte am Altar ein Gitter wie ein Netz von Erz umher, von untenauf bis an die Hälfte des Altars. 5 Und goß vier Ringe an die vier Enden des ehernen Gitters für die Stangen. 6 Dieselben machte er aus Akazienholz und überzog sie mit Erz 7 und tat sie in die Ringe an den Seiten des Altars, daß man ihn damit trüge; und machte ihn inwendig hohl. 8 Und machte ein Handfaß von Erz und seinen Fuß auch von Erz aus Spiegeln der Weiber, die vor der Tür der Hütte des Stifts dienten. (2. Mose 30.18-21)

Der Vorhof

9 Und er machte den Vorhof: Gegen Mittag mit einem Umhang, hundert Ellen lang, von gezwirnter weißer Leinwand, (2. Mose 27.9)
10 mit seinen zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz, aber ihre Haken und Querstäbe von Silber; 11 desgleichen gegen Mitternacht hundert Ellen mit zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz, aber ihre Haken und Querstäbe von Silber; 12 gegen Abend aber fünfzig Ellen mit zehn Säulen und zehn Füßen, aber ihre Haken und Querstäbe von Silber; 13 gegen Morgen auch fünfzig Ellen; 14 fünfzehn Ellen auf einer Seite mit drei Säulen und drei Füßen, 15 und auf der andern Seite auch fünfzehn Ellen mit drei Säulen und drei Füßen, daß ihrer so viele waren an der einen Seite des Tors am Vorhofe als an der andern. 16 Alle Umhänge des Vorhofs waren von gezwirnter weißer Leinwand 17 und die Füße der Säulen von Erz und ihre Haken und Querstäbe von Silber, also daß ihre Köpfe überzogen waren mit Silber. Und ihre Querstäbe waren silbern an allen Säulen des Vorhofs. 18 Und das Tuch in dem Tor des Vorhofs machte er gestickt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, zwanzig Ellen lang und fünf Ellen hoch, nach dem Maß der Umhänge des Vorhofs. 19 Dazu vier Säulen und vier Füße von Erz, und ihre Haken von Silber und ihre Köpfe und ihre Querstäbe überzogen mit Silber. 20 Und alle Nägel der Wohnung und des Vorhofs ringsherum waren von Erz.

Die Aufwendungen für das Heiligtum

21 Das ist nun die Summe zu der Wohnung des Zeugnisses, die gezählt ward, wie Mose geboten hatte, durch den Dienst der Leviten unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (4. Mose 4.28)
22 Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohnes Hur, vom Stamme Juda, machte alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, (2. Mose 31.1) 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan, ein Meister zu schneiden, zu wirken und zu sticken mit blauem und rotem Purpur, Scharlach und weißer Leinwand. 24 Alles Gold, das verarbeitet ist in diesem ganzen Werk des Heiligtums, das zum Webeopfer gegeben ward, ist neunundzwanzig Zentner siebenhundertunddreißig Lot nach dem Lot des Heiligtums. (2. Mose 30.13)
25 Des Silbers aber, das von der Gemeinde kam, war hundert Zentner tausendsiebenhundertfünfzig Lot nach dem Lot des Heiligtums: 26 so manch Haupt, so manch halbes Lot nach dem Lot des Heiligtums, von allen, die gezählt wurden von zwanzig Jahren an und darüber, sechshundertmaltausend dreitausend fünfhundertundfünfzig. 27 Aus den hundert Zentnern Silber goß man die Füße des Heiligtums und die Füße des Vorhangs, hundert Füße aus hundert Zentnern, je einen Zentner zum Fuß. 28 Aber aus tausend siebenhundert und fünfundsiebzig Loten wurden gemacht der Säulen Haken, und ihre Köpfe überzogen und ihre Querstäbe. 29 Das Webeopfer aber des Erzes war siebzig Zentner zweitausendvierhundert Lot. 30 Daraus wurden gemacht die Füße in der Tür der Hütte des Stifts und der eherne Altar und das eherne Gitter daran und alle Geräte des Altars, 31 dazu die Füße des Vorhofs ringsherum und die Füße des Tores am Vorhofe, alle Nägel der Wohnung und alle Nägel des Vorhofs ringsherum.

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3. Mose - Kapitel 5

Gesetze vom Sündopfer

1 Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, - wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen; (5. Mose 19.15) 2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, - ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig; (3. Mose 11.24) 3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig; 4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. 5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat; 6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde. 7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer. 10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer. 13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Schuldopfer

14 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jehovas sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jehova verschuldet. (Jesaja 53.10) 20 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 21 Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jehova begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt, 22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: 23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, daß er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, (Hesekiel 33.15)