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2. Mose - Kapitel 37

Die Bundeslade

1 Und Bezaleel machte die Lade von Akazienholz, dritthalb Ellen lang, anderthalb Ellen breit und hoch, (2. Mose 25.10) 2 und überzog sie mit feinem Golde inwendig und auswendig und machte ihr einen goldenen Kranz umher. 3 Und goß vier goldene Ringe an ihre vier Ecken, auf jeglicher Seite zwei. 4 Und machte Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Gold 5 und tat sie in die Ringe an der Lade Seiten, daß man sie tragen konnte. 6 Und machte den Gnadenstuhl von feinem Golde, dritthalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit. 7 Und machte zwei Cherubim von getriebenem Golde an die zwei Enden des Gnadenstuhls, 8 einen Cherub an diesem Ende, den andern an jenem Ende. 9 Und die Cherubim breiteten ihre Flügel aus von obenher und deckten damit den Gnadenstuhl; und ihre Antlitze standen gegeneinander und sahen auf den Gnadenstuhl.

Der Tisch für die Schaubrote

10 Und er machte den Tisch von Akazienholz, zwei Ellen lang, eine Elle breit und anderthalb Ellen hoch, (2. Mose 25.23)
11 und überzog ihn mit feinem Golde und machte ihm einen goldenen Kranz umher. 12 Und machte ihm eine Leiste umher, eine Handbreit hoch, und machte einen goldenen Kranz um die Leiste her. 13 Und goß dazu vier goldene Ringe und tat sie an die vier Ecken an seinen vier Füßen, 14 hart an der Leiste, daß die Stangen darin wären, daran man den Tisch trüge. 15 Und machte die Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, daß man den Tisch damit trüge. 16 Und machte auch von feinem Golde das Gerät auf den Tisch: Schüsseln und Löffel, Kannen und Schalen, darin man das Trankopfer darbrächte.

Der Leuchter

17 Und er machte den Leuchter von feinem, getriebenem Golde. Daran war der Schaft mit Röhren, Schalen, Knäufen und Blumen. (2. Mose 25.31)
18 Sechs Röhren gingen zu seinen Seiten aus, zu jeglicher Seite drei Röhren. 19 Drei Schalen waren an jeglichem Rohr mit Knäufen und Blumen. 20 An dem Leuchter aber waren vier Schalen mit Knäufen und Blumen, 21 je ein Knauf unter zwei von den sechs Röhren, die aus ihm gingen, 22 und die Knäufe und Röhren gingen aus ihm, und war alles aus getriebenem, feinem Gold. 23 Und machte die sieben Lampen mit ihren Lichtschnäuzen und Löschnäpfen von feinem Gold. 24 Aus einem Zentner feinen Goldes machte er ihn und all sein Gerät.

Räucheraltar, Salböl und Räucherwerk

25 Er machte auch den Räucheraltar von Akazienholz, eine Elle lang und breit, gleich viereckig, und zwei Ellen hoch, mit seinen Hörnern, (2. Mose 30.1-5)
26 und überzog ihn mit feinem Golde, sein Dach und seine Wände ringsumher und seine Hörner, und machte ihm einen Kranz umher von Gold 27 und zwei goldene Ringe unter dem Kranz zu beiden Seiten, daß man Stangen darein täte und ihn damit trüge. 28 Aber die Stangen machte er von Akazienholz und überzog sie mit Gold. 29 Und er machte die heilige Salbe und Räuchwerk von reiner Spezerei nach der Kunst des Salbenbereiters. (2. Mose 30.25)

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3. Mose - Kapitel 15

Gesetz über die Unreinheit bei Männern und Frauen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß. (4. Mose 5.2) 3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 12 Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein. 14 Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben; (3. Mose 5.7) 15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses. 16 Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend. 18 Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend. 19 Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, - wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein. 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; (3. Mose 15.14) 30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit. 31 Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. 32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird; 33 und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.