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2. Mose - Kapitel 35

Die Sabbatordnung

1 Und Mose versammelte die ganze Gemeinde der Kinder Israel und sprach zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat, das ihr tun sollt: 2 Sechs Tage sollt ihr arbeiten; den siebenten Tag aber sollt ihr heilig halten als einen Sabbat der Ruhe des HERRN. Wer an dem arbeitet, soll sterben. (2. Mose 20.8-11) (2. Mose 31.12) 3 Ihr sollt kein Feuer anzünden am Sabbattag in allen euren Wohnungen.

Freiwillige Gaben für die Stiftshütte

4 Und Mose sprach zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel: Das ist's, was der HERR geboten hat:
5 Gebt unter euch ein Hebopfer dem HERRN, also daß das Hebopfer des HERRN ein jeglicher willig bringe, Gold, Silber, Erz, (2. Mose 25.2) 6 blauen und roten Purpur, Scharlach, weiße Leinwand und Ziegenhaar, 7 rötliche Widderfelle, Dachsfelle und Akazienholz, 8 Öl zur Lampe und Spezerei zur Salbe und zu gutem Räuchwerk, 9 Onyxsteine und eingefaßte Steine zum Leibrock und zum Amtschild. 10 Und wer unter euch verständig ist, der komme und mache, was der HERR geboten hat: 11 nämlich die Wohnung mit ihrer Hütte und Decke, Haken, Brettern, Riegeln, Säulen und Füßen; (2. Mose 31.7-11) 12 die Lade mit ihren Stangen, den Gnadenstuhl und Vorhang; 13 den Tisch mit seinen Stangen und allem seinem Geräte und die Schaubrote; 14 den Leuchter, zu leuchten, und sein Gerät und seine Lampen und das Öl zum Licht; 15 den Räucheraltar mit seinen Stangen, die Salbe und Spezerei zum Räuchwerk; das Tuch vor der Wohnung Tür; 16 den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, Stangen und allem seinem Geräte; das Handfaß mit seinem Fuße; 17 den Umhang des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen und das Tuch des Tors am Vorhof; 18 die Nägel der Wohnung und des Vorhofs mit ihren Seilen; 19 die Kleider des Amts zum Dienst im Heiligen, die heiligen Kleider Aarons, des Priesters, mit den Kleidern seiner Söhne zum Priestertum. 20 Da ging die ganze Gemeinde der Kinder Israel aus von Mose.
21 Und alle, die es gern und willig gaben, kamen und brachten das Hebopfer dem HERRN zum Werk der Hütte des Stifts und zu allem ihren Dienst und zu den heiligen Kleidern. (2. Mose 36.3) (1. Chronik 29.5) (1. Chronik 29.9) (2. Korinther 9.7) 22 Es brachten aber beide, Mann und Weib, wer's willig tat, Spangen, Ohrringe, Ringe und Geschmeide und allerlei goldenes Gerät. Dazu brachte jedermann Gold zum Webeopfer dem HERRN. 23 Und wer bei sich fand blauen und roten Purpur, Scharlach, weiße Leinwand, Ziegenhaar, rötliche Widderfelle und Dachsfelle, der brachte es. 24 Und wer Silber und Erz hob, der brachte es zur Hebe dem HERRN. Und wer Akazienholz bei sich fand, der brachte es zu allerlei Werk des Gottesdienstes. 25 Und welche verständige Weiber waren, die spannen mit ihren Händen und brachten ihr Gespinnst, blauen und roten Purpur, Scharlach und weiße Leinwand. 26 Und welche Weiber solche Arbeit konnten und willig dazu waren, die spannen Ziegenhaare. 27 Die Fürsten aber brachten Onyxsteine und eingefaßte Steine zum Leibrock und zum Schild 28 und Spezerei und Öl zu den Lichtern und zur Salbe und zum guten Räuchwerk. 29 Also brachte die Kinder Israel willig, beide, Mann und Weib, zu allerlei Werk, das der HERR geboten hatte durch Mose, daß man's machen sollte.

Beauftragung der Kunsthandwerker

30 Und Mose sprach zu den Kindern Israel: Sehet, der HERR hat mit Namen berufen den Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hur, vom Stamme Juda,
31 und hat ihn erfüllt mit dem Geist Gottes, daß er weise, verständig, geschickt sei zu allerlei Werk, 32 kunstreich zu arbeiten an Gold, Silber und Erz, 33 Edelsteine zu schneiden und einzusetzen, Holz zu zimmern, zu machen allerlei kunstreiche Arbeit. 34 Und hat ihm ins Herz gegeben, zu unterweisen, ihm und Oholiab, dem Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan. 35 Er hat ihr Herz mit Weisheit erfüllt, zu machen allerlei Werk, zu schneiden, zu wirken und zu sticken mit blauem und rotem Purpur, Scharlach und weißer Leinwand, und mit Weben, daß sie machen allerlei Werk und kunstreiche Arbeit erfinden.

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5. Mose - Kapitel 23

1 Ein Mann darf nicht eine Frau seines Vaters heiraten, denn damit entehrt er seinen Vater. (3. Mose 18.8) 2 Es darf keiner in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist. 3 Es darf auch kein Mischling aufgenommen werden, selbst in der zehnten Generation darf kein Nachkomme von ihm in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 4 Dasselbe gilt für einen Ammoniter oder Moabiter. Sie sind für immer von der Gemeinde Jahwes ausgeschlossen, selbst noch in der zehnten Generation. 5 Denn sie haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr von Ägypten kamt, und haben sogar Bileam Ben-Beor aus Petor in Mesopotamien gerufen, um dich zu verfluchen. (4. Mose 22.5-6) 6 Doch Jahwe, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören und verwandelte den Fluch in Segen für dich, denn er hatte dich lieb. 7 Darum sollst du niemals ihr Wohl und Glück zu fördern suchen. 8 Edomiter oder Ägypter aber sollst du nicht verabscheuen, denn ein Edomiter ist dein Bruder, und in Ägypten hast du einmal als Fremder gelebt. (1. Mose 25.25-26) 9 Ihre Kinder aus der dritten Generation dürfen in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und ein Feldlager aufschlägst, dann hüte dich vor allem Bösen. 11 Wenn jemand infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein ist, muss er das Lager verlassen und sich draußen aufhalten. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Gegen Abend soll er sich dann mit Wasser übergießen, und beim Untergang der Sonne darf er wieder ins Lager kommen. 13 Außerhalb vom Lager sollst du einen Platz haben, wo du austreten kannst. 14 Und bei deinem Gepäck musst du einen kleinen Spaten haben, damit du ein Loch graben kannst und deine Ausscheidung wieder bedeckst, wenn du dich draußen hingehockt hast. 15 Denn Jahwe, dein Gott, hält sich mitten in deinem Lager auf, um dich zu retten und dir deine Feinde preiszugeben. Darum muss dein Lager heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich von dir abwendet. (3. Mose 26.12) 16 Wenn sich ein ausländischer Sklave zu dir flüchtet, sollst du ihn seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Er soll in Freiheit bei dir an einem Ort wohnen dürfen, wo es ihm gefällt. Du darfst ihn nicht unterdrücken. (2. Mose 22.20) 18 Unter den Frauen und Männern Israels darfst du keine Hurerei im Dienst irgendeines Gottes dulden. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Auch ins Haus deines Gottes Jahwe darfst du keinen Hurenlohn und kein Hundegeld bringen, auch nicht, um ein Gelübde damit zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut so etwas. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Von einem Ausländer magst du Zinsen nehmen, nicht aber von deinem Bruder, damit Jahwe, dein Gott, dich in dem Land segnet, das du in Besitz nehmen wirst, und er deine Arbeit gelingen lässt. 22 Wenn du Jahwe, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, dann sollst du es ohne Verzögerung erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, wird es sonst von dir einfordern und es wird dir als Sünde angelastet. (4. Mose 30.3) 23 Wenn du es unterlässt, etwas zu geloben, wird dir keine Sünde angelastet. 24 Was über deine Lippen gegangen ist, musst du halten und tun, wie du es Jahwe, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund ausgesprochen hast. 25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, kannst du so viel Trauben essen, wie du willst, bis du satt bist. Aber du darfst nichts in ein Gefäß sammeln. 26 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, du darfst aber keine Sichel dabei benutzen. (Matthäus 12.1)