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2. Mose - Kapitel 34

Neue Gesetzestafeln. Bundesschluss und Bundespflichten

1 Und der HERR sprach zu Mose: Haue dir zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, daß ich die Worte darauf schreibe, die auf den ersten Tafeln waren, welche du zerbrochen hast. (2. Mose 32.19) 2 Und sei morgen bereit, daß du früh auf den Berg Sinai steigest und daselbst zu mir tretest auf des Berges Spitze. 3 Und laß niemand mit dir hinaufsteigen, daß niemand gesehen werde um den ganzen Berg her; auch kein Schaf noch Rind laß weiden gegen diesen Berg hin. (2. Mose 19.12-13) 4 Und Mose hieb zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und stand des Morgens früh auf und stieg auf den Berg Sinai, wie ihm der HERR geboten hatte, und nahm die zwei steinernen Tafeln in seine Hand. 5 Da kam der HERR hernieder in einer Wolke und trat daselbst zu ihm und rief aus des HERRN Namen. (2. Mose 33.19)
6 Und der HERR ging vor seinem Angesicht vorüber und rief: HERR, HERR, GOTT, barmherzig und gnädig und geduldig und von großer Gnade und Treue! (4. Mose 14.18) (Psalm 103.8) (1. Johannes 4.16) 7 der da bewahrt Gnade in tausend Glieder und vergibt Missetat, Übertretung und Sünde, und vor welchem niemand unschuldig ist; der die Missetat der Väter heimsucht auf Kinder und Kindeskinder bis ins dritte und vierte Glied. (2. Mose 20.5-6) 8 Und Mose neigte sich eilend zu der Erde und betete an
9 und sprach: Habe ich, HERR, Gnade vor deinen Augen gefunden, so gehe der HERR mit uns; denn es ist ein halstarriges Volk, daß du unsrer Missetat und Sünde gnädig seist und lassest uns dein Erbe sein. 10 Und er sprach: Siehe, ich will einen Bund machen vor allem deinem Volk und will Wunder tun, dergleichen nicht geschaffen sind in allen Landen und unter allen Völkern, und alles Volk, darunter du bist, soll sehen des HERRN Werk; denn wunderbar soll sein, was ich bei dir tun werde.
11 Halte, was ich dir heute gebiete. Siehe, ich will vor dir her ausstoßen die Amoriter, Kanaaniter, Hethiter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter. 12 Hüte dich, daß du nicht einen Bund machest mit den Einwohnern des Landes, da du hineinkommst, daß sie dir nicht ein Fallstrick unter dir werden; (2. Mose 23.32-33) 13 sondern ihre Altäre sollst du umstürzen und ihre Götzen zerbrechen und ihre Haine ausrotten; (2. Mose 23.24) 14 denn du sollst keinen andern Gott anbeten. Denn der HERR heißt ein Eiferer; ein eifriger Gott ist er. (2. Mose 20.3) (2. Mose 20.5) 15 Daß du nicht einen Bund mit des Landes Einwohnern machest, und wenn sie ihren Göttern nachlaufen und opfern ihren Göttern, sie dich nicht laden und du von ihrem Opfer essest, 16 und daß du nehmest deinen Söhnen ihre Töchter zu Weibern und dieselben dann ihren Göttern nachlaufen und machen deine Söhne auch ihren Göttern nachlaufen. (5. Mose 7.3) (Richter 3.6) (1. Könige 11.2) 17 Du sollst dir keine gegossenen Götter machen. (2. Mose 20.23)
18 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, um die Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib bist du aus Ägypten gezogen. (2. Mose 23.14)
19 Alles, was die Mutter bricht, ist mein; was männlich sein wird in deinem Vieh, das seine Mutter bricht, es sei Ochse oder Schaf.
20 Aber den Erstling des Esels sollst du mit einem Schaf lösen. Wo du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Alle Erstgeburt unter deinen Söhnen sollst du lösen. Und daß niemand vor mir leer erscheine! (2. Mose 13.12-16) 21 Sechs Tage sollst du arbeiten; am siebenten Tage sollst du feiern, mit Pflügen und mit Ernten.
22 Das Fest der Wochen sollst du halten mit den Erstlingen der Weizenernte, und das Fest der Einsammlung, wenn das Jahr um ist. 23 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, erscheinen vor dem Herrscher, dem HERRN und Gott Israels. 24 Wenn ich die Heiden vor dir ausstoßen und deine Grenze erweitern werde, soll niemand deines Landes begehren, die weil du hinaufgehst dreimal im Jahr, zu erscheinen vor dem HERRN, deinem Gott. 25 Du sollst das Blut meines Opfers nicht opfern neben gesäuertem Brot, und das Opfer des Osterfestes soll nicht über Nacht bleiben bis an den Morgen.
26 Die Erstlinge von den Früchten deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch.
27 Und der HERR sprach zu Mose: Schreib diese Worte: denn nach diesen Worten habe ich mit dir und mit Israel einen Bund gemacht. (2. Mose 24.4)
28 Und er war allda bei dem HERRN vierzig Tage und vierzig Nächte und aß kein Brot und trank kein Wasser. Und er schrieb auf die Tafeln die Worte des Bundes, die Zehn Worte. (2. Mose 24.18) (2. Mose 31.18) (Matthäus 4.2)

Der Glanz auf Moses Angesicht

29 Da nun Mose vom Berge Sinai ging, hatte er die zwei Tafeln des Zeugnisses in seiner Hand und wußte nicht, daß die Haut seines Angesichts glänzte davon, daß er mit ihm geredet hatte.
30 Und da Aaron und alle Kinder Israel sahen, daß die Haut seines Angesichts glänzte, fürchteten sie sich, zu ihm zu nahen. (2. Korinther 3.7) 31 Da rief sie Mose; und sie wandten sich zu ihm, Aaron und alle Obersten der Gemeinde; und er redete mit ihnen. 32 Darnach nahten alle Kinder Israel zu ihm. Und er gebot ihnen alles, was der HERR mit ihm geredet hatte auf dem Berge Sinai. 33 Und da er solches alles mit ihnen geredet hatte, legte er eine Decke auf sein Angesicht.
34 Und wenn er hineinging vor den HERRN, mit ihm zu reden, tat er die Decke ab, bis er wieder herausging. Und wenn er herauskam und redete mit den Kindern Israel, was ihm geboten war, (2. Mose 33.8-9) 35 so sahen dann die Kinder Israel sein Angesicht an, daß die Haut seines Angesichts glänzte; so tat er wieder die Decke auf sein Angesicht, bis er wieder hineinging, mit ihm zu reden.

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Josua - Kapitel 18

Das Heiligtum in Silo - Weitere Vorbereitungen zur Auslosung des Landes

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich nach Silo, und sie schlugen daselbst das Zelt der Zusammenkunft auf; und das Land war vor ihnen unterjocht. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Und es blieben unter den Kindern Israel sieben Stämme übrig, deren Erbteil man noch nicht ausgeteilt hatte. 3 Da sprach Josua zu den Kindern Israel: Wie lange werdet ihr euch lässig zeigen hinzugehen, um das Land in Besitz zu nehmen, welches Jehova, der Gott eurer Väter, euch gegeben hat? 4 Nehmet euch drei Männer für den Stamm, und ich will sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchwandern und es aufschreiben nach Verhältnis ihres Erbteils, und dann zu mir kommen. 5 Und sie sollen es unter sich in sieben Teile verteilen. Juda soll auf seinem Gebiet bleiben gegen Süden, und das Haus Joseph soll auf seinem Gebiet bleiben gegen Norden. 6 Ihr aber sollt das Land aufschreiben zu sieben Teilen und mir das Verzeichnis hierherbringen; und ich werde euch das Los werfen, hier vor Jehova, unserem Gott. 7 Denn die Leviten haben kein Teil in eurer Mitte, denn das Priestertum Jehovas ist ihr Erbteil. Und Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben jenseit des Jordan, gegen Osten, ihr Erbteil empfangen, welches Mose, der Knecht Jehovas, ihnen gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Und die Männer machten sich auf und gingen hin. Und Josua gebot denen, die hingingen, um das Land aufzuschreiben, und sprach: Gehet hin und durchwandert das Land und schreibet es auf und kommet wieder zu mir; und hier werde ich euch das Los werfen vor Jehova, zu Silo. 9 Und die Männer gingen hin und durchzogen das Land und schrieben es, nach den Städten, zu sieben Teilen auf in ein Buch; und sie kamen zu Josua in das Lager nach Silo zurück. 10 Da warf ihnen Josua das Los zu Silo vor Jehova. Und Josua teilte daselbst das Land den Kindern Israel aus nach ihren Abteilungen.

Erbteil des Stammes Benjamin

11 Und es kam herauf das Los des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Loses kam heraus zwischen den Kindern Juda und den Kindern Joseph. 12 Und ihre Grenze auf der Nordseite fing am Jordan an; und die Grenze stieg hinauf nach der Nordseite von Jericho und stieg auf das Gebirge gegen Westen, und ihr Ausgang war nach der Wüste von Beth-Awen hin; (Josua 7.2) 13 und von dort ging die Grenze hinüber nach Lus, nach der Südseite von Lus, das ist Bethel; und die Grenze stieg hinab nach Ateroth-Addar, bei dem Berge, der südlich von Unter-Beth-Horon ist. - (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Und die Grenze zog sich herum und wandte sich nach der Westseite, südwärts von dem Berge, der vor Beth-Horon nach Süden liegt, und ihr Ausgang war nach Kirjath-Baal hin, das ist Kirjath-Jearim, einer Stadt der Kinder Juda; das war die Westseite. - (Josua 15.6-9) 15 Und die Südseite fing an am Ende von Kirjath-Jearim; und die Grenze lief aus nach Westen hin, und sie lief nach der Quelle des Wassers Nephtoach hin; 16 und die Grenze stieg hinab zu dem Ende des Berges, welcher vor dem Tale des Sohnes Hinnoms in der Talebene der Rephaim gegen Norden liegt; und sie stieg das Tal Hinnom hinab nach der Südseite der Jebusiter, und sie stieg hinab nach En-Rogel; 17 und sie zog sich nordwärts herum und lief nach En-Semes, und sie lief nach Geliloth hin, das der Anhöhe Adummim gegenüber liegt; und sie stieg hinab zum Steine Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und ging hinüber nach der Seite, die der Araba nordwärts gegenüber liegt, und stieg hinab nach der Araba; 19 und die Grenze ging hinüber nach der Nordseite von Beth-Hogla, und der Ausgang der Grenze war nach der nördlichen Zunge des Salzmeeres, nach dem südlichen Ende des Jordan hin. Das war die Südgrenze. - 20 Und der Jordan begrenzte es an der Ostseite. Das war das Erbteil der Kinder Benjamin, nach seinen Grenzen ringsum, nach ihren Geschlechtern. 21 Und die Städte des Stammes der Kinder Benjamin, nach ihren Geschlechtern, waren: Jericho und Beth-Hogla und Emek-Keziz, 22 und Beth-Araba und Zemaraim und Bethel, 23 und Awim und Para und Ophra, 24 und Kephar-Ammoni und Ophni und Geba: Zwölf Städte und ihre Dörfer; 25 Gibeon und Rama und Beeroth, 26 und Mizpe und Kephira und Moza, 27 und Rekem und Jirpeel und Tarala, 28 und Zela, Eleph, und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath: vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das war das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)