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2. Mose - Kapitel 34

Neue Gesetzestafeln. Bundesschluss und Bundespflichten

1 Und der HERR sprach zu Mose: Haue dir zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, daß ich die Worte darauf schreibe, die auf den ersten Tafeln waren, welche du zerbrochen hast. (2. Mose 32.19) 2 Und sei morgen bereit, daß du früh auf den Berg Sinai steigest und daselbst zu mir tretest auf des Berges Spitze. 3 Und laß niemand mit dir hinaufsteigen, daß niemand gesehen werde um den ganzen Berg her; auch kein Schaf noch Rind laß weiden gegen diesen Berg hin. (2. Mose 19.12-13) 4 Und Mose hieb zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und stand des Morgens früh auf und stieg auf den Berg Sinai, wie ihm der HERR geboten hatte, und nahm die zwei steinernen Tafeln in seine Hand. 5 Da kam der HERR hernieder in einer Wolke und trat daselbst zu ihm und rief aus des HERRN Namen. (2. Mose 33.19)
6 Und der HERR ging vor seinem Angesicht vorüber und rief: HERR, HERR, GOTT, barmherzig und gnädig und geduldig und von großer Gnade und Treue! (4. Mose 14.18) (Psalm 103.8) (1. Johannes 4.16) 7 der da bewahrt Gnade in tausend Glieder und vergibt Missetat, Übertretung und Sünde, und vor welchem niemand unschuldig ist; der die Missetat der Väter heimsucht auf Kinder und Kindeskinder bis ins dritte und vierte Glied. (2. Mose 20.5-6) 8 Und Mose neigte sich eilend zu der Erde und betete an
9 und sprach: Habe ich, HERR, Gnade vor deinen Augen gefunden, so gehe der HERR mit uns; denn es ist ein halstarriges Volk, daß du unsrer Missetat und Sünde gnädig seist und lassest uns dein Erbe sein. 10 Und er sprach: Siehe, ich will einen Bund machen vor allem deinem Volk und will Wunder tun, dergleichen nicht geschaffen sind in allen Landen und unter allen Völkern, und alles Volk, darunter du bist, soll sehen des HERRN Werk; denn wunderbar soll sein, was ich bei dir tun werde.
11 Halte, was ich dir heute gebiete. Siehe, ich will vor dir her ausstoßen die Amoriter, Kanaaniter, Hethiter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter. 12 Hüte dich, daß du nicht einen Bund machest mit den Einwohnern des Landes, da du hineinkommst, daß sie dir nicht ein Fallstrick unter dir werden; (2. Mose 23.32-33) 13 sondern ihre Altäre sollst du umstürzen und ihre Götzen zerbrechen und ihre Haine ausrotten; (2. Mose 23.24) 14 denn du sollst keinen andern Gott anbeten. Denn der HERR heißt ein Eiferer; ein eifriger Gott ist er. (2. Mose 20.3) (2. Mose 20.5) 15 Daß du nicht einen Bund mit des Landes Einwohnern machest, und wenn sie ihren Göttern nachlaufen und opfern ihren Göttern, sie dich nicht laden und du von ihrem Opfer essest, 16 und daß du nehmest deinen Söhnen ihre Töchter zu Weibern und dieselben dann ihren Göttern nachlaufen und machen deine Söhne auch ihren Göttern nachlaufen. (5. Mose 7.3) (Richter 3.6) (1. Könige 11.2) 17 Du sollst dir keine gegossenen Götter machen. (2. Mose 20.23)
18 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, um die Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib bist du aus Ägypten gezogen. (2. Mose 23.14)
19 Alles, was die Mutter bricht, ist mein; was männlich sein wird in deinem Vieh, das seine Mutter bricht, es sei Ochse oder Schaf.
20 Aber den Erstling des Esels sollst du mit einem Schaf lösen. Wo du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Alle Erstgeburt unter deinen Söhnen sollst du lösen. Und daß niemand vor mir leer erscheine! (2. Mose 13.12-16) 21 Sechs Tage sollst du arbeiten; am siebenten Tage sollst du feiern, mit Pflügen und mit Ernten.
22 Das Fest der Wochen sollst du halten mit den Erstlingen der Weizenernte, und das Fest der Einsammlung, wenn das Jahr um ist. 23 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, erscheinen vor dem Herrscher, dem HERRN und Gott Israels. 24 Wenn ich die Heiden vor dir ausstoßen und deine Grenze erweitern werde, soll niemand deines Landes begehren, die weil du hinaufgehst dreimal im Jahr, zu erscheinen vor dem HERRN, deinem Gott. 25 Du sollst das Blut meines Opfers nicht opfern neben gesäuertem Brot, und das Opfer des Osterfestes soll nicht über Nacht bleiben bis an den Morgen.
26 Die Erstlinge von den Früchten deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch.
27 Und der HERR sprach zu Mose: Schreib diese Worte: denn nach diesen Worten habe ich mit dir und mit Israel einen Bund gemacht. (2. Mose 24.4)
28 Und er war allda bei dem HERRN vierzig Tage und vierzig Nächte und aß kein Brot und trank kein Wasser. Und er schrieb auf die Tafeln die Worte des Bundes, die Zehn Worte. (2. Mose 24.18) (2. Mose 31.18) (Matthäus 4.2)

Der Glanz auf Moses Angesicht

29 Da nun Mose vom Berge Sinai ging, hatte er die zwei Tafeln des Zeugnisses in seiner Hand und wußte nicht, daß die Haut seines Angesichts glänzte davon, daß er mit ihm geredet hatte.
30 Und da Aaron und alle Kinder Israel sahen, daß die Haut seines Angesichts glänzte, fürchteten sie sich, zu ihm zu nahen. (2. Korinther 3.7) 31 Da rief sie Mose; und sie wandten sich zu ihm, Aaron und alle Obersten der Gemeinde; und er redete mit ihnen. 32 Darnach nahten alle Kinder Israel zu ihm. Und er gebot ihnen alles, was der HERR mit ihm geredet hatte auf dem Berge Sinai. 33 Und da er solches alles mit ihnen geredet hatte, legte er eine Decke auf sein Angesicht.
34 Und wenn er hineinging vor den HERRN, mit ihm zu reden, tat er die Decke ab, bis er wieder herausging. Und wenn er herauskam und redete mit den Kindern Israel, was ihm geboten war, (2. Mose 33.8-9) 35 so sahen dann die Kinder Israel sein Angesicht an, daß die Haut seines Angesichts glänzte; so tat er wieder die Decke auf sein Angesicht, bis er wieder hineinging, mit ihm zu reden.

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)