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2. Mose - Kapitel 29

Weihe der Priester und des Altars

1 Das ist's auch, was du ihnen tun sollst, daß sie mir zu Priestern geweiht werden. Nimm einen jungen Farren und zwei Widder ohne Fehl, (3. Mose 8.1) 2 ungesäuertes Brot und ungesäuerte Kuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt; von Weizenmehl sollst du solches alles machen. 3 Und sollst es in einen Korb legen und in dem Korbe herzubringen samt dem Farren und den zwei Widdern. 4 Und sollst Aaron und seine Söhne vor die Tür der Hütte des Stifts führen und mit Wasser waschen 5 und die Kleider nehmen und Aaron anziehen den engen Rock und den Purpurrock und den Leibrock und das Schild zu dem Leibrock, und sollst ihn gürten mit dem Gurt des Leibrocks 6 und den Hut auf sein Haupt setzen und die heilige Krone an den Hut. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Und sollst nehmen das Salböl und auf sein Haupt schütten und ihn salben. (2. Mose 30.25) 8 Und seine Söhne sollst du auch herzuführen und den engen Rock ihnen anziehen 9 und beide, Aaron und auch sie, mit Gürteln gürten und ihnen die Hauben aufbinden, daß sie das Priestertum haben zu ewiger Weise. Und sollst Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen, (2. Mose 28.41) 10 und den Farren herzuführen vor die Hütte des Stifts; und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf des Farren Haupt legen.
11 Und du sollst den Farren schlachten vor dem HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und sollst von seinem Blut nehmen und auf des Altars Hörner tun mit deinem Finger und alles andere Blut an des Altars Boden schütten. 13 Und sollst alles Fett nehmen am Eingeweide und das Netz über der Leber und die zwei Nieren mit dem Fett, das darüber liegt, und sollst es auf dem Altar anzünden. (2. Mose 29.22) 14 Aber des Farren Fleisch, Fell und Mist sollst du draußen vor dem Lager verbrennen; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 4.11-12) 15 Aber den einen Widder sollst du nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf sein Haupt legen.
16 Dann sollst du ihn schlachten und sein Blut nehmen und auf den Altar sprengen ringsherum. 17 Aber den Widder sollst du zerlegen in Stücke, und seine Eingeweide und Schenkel waschen, und sollst es auf seine Stücke und sein Haupt legen 18 und den ganzen Widder anzünden auf dem Altar; denn es ist dem HERRN ein Brandopfer, ein süßer Geruch, ein Feuer des HERRN. 19 Den andern Widder aber sollst du nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf sein Haupt legen; 20 und sollst ihn schlachten und von seinem Blut nehmen und Aaron und seinen Söhnen auf den rechten Ohrknorpel tun und auf ihre Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und sollst das Blut auf den Altar sprengen ringsherum. 21 Und sollst von dem Blut auf dem Altar nehmen und vom Salböl, und Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider besprengen; so wird er und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider geweiht. 22 Darnach sollst du nehmen das Fett von dem Widder, den Schwanz und das Fett am Eingeweide, das Netz über der Leber und die zwei Nieren mit dem Fett darüber und die rechte Schulter (denn es ist ein Widder der Füllung), (3. Mose 3.3-4)
23 und ein Brot und einen Ölkuchen und einen Fladen aus dem Korbe des ungesäuerten Brots, der vor dem HERRN steht; 24 und lege alles auf die Hände Aarons und seiner Söhne und webe es dem HERRN. 25 Darnach nimm's von ihren Händen und zünde es an auf dem Altar zu dem Brandopfer, zum süßen Geruch vor dem HERRN; denn das ist ein Feuer des HERRN. 26 Und sollst die Brust nehmen vom Widder der Füllung Aarons und sollst sie dem HERRN weben. Das soll dein Teil sein. 27 Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die gewebt und gehebt sind von dem Widder der Füllung Aarons und seiner Söhne. (4. Mose 18.18) 28 Und das soll Aarons und seiner Söhne sein ewigerweise von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer. Und eine Hebe soll es sein, von den Kindern Israel von ihrem Dankopfern, ihre Hebe für den HERRN. 29 Aber die heiligen Kleider Aarons sollen seine Söhne haben nach ihm, daß sie darin gesalbt und ihre Hände gefüllt werden. (2. Mose 29.9)
30 Welcher unter seinen Söhnen an seiner Statt Priester wird, der soll sie sieben Tage anziehen, daß er gehe in die Hütte des Stifts, zu dienen im Heiligen. 31 Du sollst aber nehmen den Widder der Füllung, und sein Fleisch an einem heiligen Ort kochen. 32 Und Aaron mit seinen Söhnen soll des Widders Fleisch essen samt dem Brot im Korbe vor der Tür der Hütte des Stifts. 33 Denn es ist zur Versöhnung damit geschehen, zu füllen ihre Hände, daß sie geweiht werden. Kein andrer soll es essen; denn es ist heilig. 34 Wo aber etwas übrigbleibt von dem Fleisch der Füllung und von dem Brot bis an den Morgen, das sollst du mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig. 35 Und sollst also mit Aaron und seinen Söhnen tun alles, was ich dir geboten habe. Sieben Tage sollst du ihre Hände füllen
36 und täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten zur Versöhnung. Und sollst den Altar entsündigen, wenn du ihn versöhnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde. 37 Sieben Tage sollst du den Altar versöhnen und ihn weihen, daß er sei ein Hochheiliges. Wer den Altar anrühren will, der ist dem Heiligtum verfallen.

Das tägliche Opfer

38 Und das sollst du mit dem Altar tun: zwei jährige Lämmer sollst du allewege des Tages darauf opfern,
39 Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend; (Psalm 141.2) 40 Und zu einem Lamm ein zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel von einem Hin gestoßenen Öls, und ein Viertel vom Hin Wein zum Trankopfer. 41 Mit dem andern Lamm gegen Abend sollst du tun wie mit dem Speisopfer und Trankopfer des Morgens, zu süßem Geruch, ein Feuer dem HERRN. 42 Das ist das tägliche Brandopfer bei euren Nachkommen vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HERRN, da ich mich euch bezeugen und mit dir reden will.
43 Daselbst will ich mich den Kindern Israel bezeugen und geheiligt werden in meiner Herrlichkeit. (2. Mose 20.24) 44 So will ich die Hütte des Stifts mit dem Altar heiligen und Aaron und seine Söhne mir zu Priestern weihen. 45 Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein, 46 daß sie wissen sollen, ich sei der HERR, ihr Gott, der sie aus Ägyptenland führte, daß ich unter ihnen wohne, ich, der HERR, Ihr Gott.

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.