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2. Mose - Kapitel 28

Die Kleidung der Priester

1 Du sollst Aaron, deinen Bruder, und seine Söhne zu dir nehmen aus den Kindern Israel, daß er mein Priester sei, nämlich Aaron und seine Söhne Nadab, Abihu, Eleasar und Ithamar. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Und sollst Aaron, deinen Bruder, heilige Kleider machen, die herrlich und schön seien. 3 Und du sollst reden mit allen, die eines weisen Herzens sind, die ich mit dem Geist der Weisheit erfüllt habe, daß sie Aaron Kleider machen zu seiner Weihe, daß er mein Priester sei. (2. Mose 31.3) 4 Das sind aber die Kleider, die sie machen sollen: das Amtschild, den Leibrock, Purpurrock, engen Rock, Hut und Gürtel. Also sollen sie heilige Kleider machen deinem Bruder Aaron und seinen Söhnen, daß er mein Priester sei.
5 Dazu sollen sie nehmen Gold, blauen und roten Purpur, Scharlach und weiße Leinwand. 6 Den Leibrock sollen sie machen von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, kunstreich;
7 zwei Schulterstücke soll er haben, die zusammengehen an beiden Enden, und soll zusammengebunden werden. 8 Und sein Gurt darauf soll derselben Kunst und Arbeit sein, von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand. 9 Und sollst zwei Onyxsteine nehmen und darauf graben die Namen der Kinder Israel,
10 Auf jeglichen sechs Namen, nach der Ordnung ihres Alters. 11 Das sollst du tun durch die Steinschneider, die da Siegel graben, also daß sie mit Gold umher gefaßt werden. 12 Und sollst sie auf die Schulterstücke des Leibrocks heften, daß es Steine seien zum Gedächtnis für die Kinder Israel, daß Aaron ihre Namen auf seinen beiden Schultern trage vor dem HERRN zum Gedächtnis. 13 Und sollst goldene Fassungen machen 14 und zwei Ketten von feinem Golde, mit zwei Enden, aber die Glieder ineinander hangend; und sollst sie an die Fassungen tun. 15 Das Amtschild sollst du machen nach der Kunst, wie den Leibrock, von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
16 Viereckig soll es sein und zwiefach; eine Spanne breit soll seine Länge sein und eine Spanne breit seine Breite. 17 Und sollst's füllen die vier Reihen voll Steine. Die erste Reihe sei ein Sarder, Topas, Smaragd; 18 die andere ein Rubin, Saphir, Demant; 19 die dritte ein Lynkurer, Achat, Amethyst; 20 die vierte ein Türkis, Onyx, Jaspis. In Gold sollen sie gefaßt sein in allen Reihen 21 und sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel stehen, gegraben vom Steinschneider, daß auf einem jeglichen ein Namen stehe nach den zwölf Stämmen. 22 Und sollst Ketten zu dem Schild machen mit zwei Enden, aber die Glieder ineinander hangend, von feinem Golde,
23 und zwei goldene Ringe an das Schild, also daß du die zwei Ringe heftest an zwei Ecken des Schildes, 24 und die zwei goldenen Ketten in die zwei Ringe an den beiden Ecken des Schildes tust. 25 Aber die zwei Enden der zwei Ketten sollst du an die zwei Fassungen tun und sie heften auf die Schulterstücke am Leibrock vornehin. 26 Und sollst zwei andere goldene Ringe machen und an die zwei Ecken des Schildes heften an seinem Rand, inwendig gegen den Leibrock. 27 Und sollst abermals zwei goldene Ringe machen und sie unten an die zwei Schulterstücke vorn am Leibrock heften, wo der Leibrock zusammengeht, oben über dem Gurt des Leibrocks. 28 Und man soll das Schild mit seinen Ringen mit einer blauen Schnur an die Ringe des Leibrocks knüpfen, daß es über dem Gurt des Leibrocks hart anliege und das Schild sich nicht vom Leibrock losmache. 29 Also soll Aaron die Namen der Kinder Israel tragen in dem Amtschild auf seinem Herzen, wenn er in das Heilige geht, zum Gedächtnis vor dem HERRN allezeit.
30 Und sollst in das Amtschild tun Licht und Recht, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er eingeht vor den HERRN, daß er trage das Amt der Kinder Israel auf seinem Herzen vor dem HERRN allewege. (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8) 31 Du sollst auch einen Purpurrock unter dem Leibrock machen ganz von blauem Purpur.
32 Und oben mitteninne soll ein Loch sein und eine Borte um das Loch her zusammengefaltet, daß er nicht zerreiße. 33 Und unten an seinen Saum sollst du Granatäpfel machen von blauem und rotem Purpur und Scharlach um und um und zwischen dieselben goldene Schellen auch um und um, 34 daß eine goldene Schelle sei, darnach ein Granatapfel und wieder eine goldene Schelle und wieder ein Granatapfel, um und um an dem Saum des Purpurrocks. 35 Und Aaron soll ihn anhaben, wenn er dient, daß man seinen Klang höre, wenn er aus und eingeht in das Heilige vor dem HERRN, auf daß er nicht sterbe. (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13) 36 Du sollst auch ein Stirnblatt machen von feinem Golde und darauf ausgraben, wie man die Siegel ausgräbt: Heilig dem HERRN.
37 Und sollst's heften an eine blaue Schnur vorn an den Hut, 38 auf der Stirn Aarons, daß also Aaron trage die Missetat des Heiligen, das die Kinder Israel heiligen in allen Gaben ihrer Heiligung; und es soll allewege an seiner Stirn sein, daß er sie versöhne vor dem HERRN. 39 Du sollst auch einen engen Rock machen von weißer Leinwand und einen Hut von weißer Leinwand machen und einen gestickten Gürtel.
40 Und den Söhnen Aarons sollst du Röcke, Gürtel und Hauben machen, die herrlich und schön seien. 41 Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anziehen; und sollst sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Und sollst ihnen leinene Beinkleider machen, zu bedecken die Blöße des Fleisches von den Lenden bis an die Hüften. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie anhaben, wenn sie in die Hütte des Stifts gehen oder hinzutreten zum Altar, daß sie dienen in dem Heiligtum, daß sie nicht ihre Missetat tragen und sterben müssen. Das soll ihm und seinem Stamm nach ihm eine ewige Weise sein.

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.