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2. Mose - Kapitel 27

Der Brandopferaltar

1 Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch. 2 Hörner sollst du auf seinen vier Ecken machen und sollst ihn mit Erz überziehen. 3 Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen; alle seine Geräte sollst du aus Erz machen. 4 Du sollst auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Enden. 5 Du sollst's aber von untenauf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar. 6 Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Akazienholz, mit Erz überzogen. 7 Und man soll die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, wenn man ihn trägt. 8 Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeigt ist. (2. Mose 26.30)

Der Vorhof

9 Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
10 und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 11 Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang, zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 12 Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen. 13 Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen, 14 also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen, 15 und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen; 16 aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen. 17 Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Querstäbe und silberne Haken und eherne Füße haben.
18 Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein. 19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle ihre Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.

Das Öl für den Leuchter

20 Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze (3. Mose 24.2)
21 in der Hütte des Stifts, außen vor dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hängt. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten des Morgens und des Abends vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.

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Titus - Kapitel 1

Verfasser, Empfänger und Gruß

1 Paulus, Knecht Gottes, aber Apostel Jesu Christi, nach dem Glauben der Auserwählten Gottes und nach der Erkenntnis der Wahrheit, die nach der Gottseligkeit ist, 2 in der Hoffnung des ewigen Lebens, welches Gott, der nicht lügen kann, verheißen hat vor ewigen Zeiten, (2. Timotheus 2.13) 3 zu seiner Zeit aber sein Wort geoffenbart hat durch die Predigt, die mir anvertraut worden ist nach Befehl unseres Heiland-Gottes (Epheser 1.9-10) 4 Titus, meinem echten Kinde nach unserem gemeinschaftlichen Glauben: Gnade und Friede von Gott, dem Vater, und Christo Jesu, unserem Heilande! (1. Timotheus 1.2)

Voraussetzungen des Aufseherdienstes

5 Deswegen ließ ich dich in Kreta, daß du, was noch mangelte, in Ordnung bringen und in jeder Stadt Älteste anstellen möchtest, wie ich dir geboten hatte: (Apostelgeschichte 14.23) 6 Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind. (1. Timotheus 3.1) 7 Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend, (1. Korinther 4.1) (2. Timotheus 2.24) 8 sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam, 9 anhangend dem zuverlässigen Worte nach der Lehre, auf daß er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.

Ermahnung, gesetzliche Irrlehrer zurechtzuweisen

10 Denn es gibt viele zügellose Schwätzer und Betrüger, besonders die aus der Beschneidung, 11 denen man den Mund stopfen muß, welche ganze Häuser umkehren, indem sie um schändlichen Gewinnes willen lehren, was sich nicht geziemt. 12 Es hat einer aus ihnen, ihr eigener Prophet, gesagt: "Kreter sind immer Lügner, böse, wilde Tiere, faule Bäuche". 13 Dieses Zeugnis ist wahr; um dieser Ursache willen weise sie streng zurecht, auf daß sie gesund seien im Glauben (2. Timotheus 4.2) 14 und nicht achten auf jüdische Fabeln und Gebote von Menschen, die sich von der Wahrheit abwenden. (1. Timotheus 4.7) (2. Timotheus 4.4) 15 Den Reinen ist alles rein; den Befleckten aber und Ungläubigen ist nichts rein, sondern befleckt ist sowohl ihre Gesinnung, als auch ihr Gewissen. (Matthäus 15.11) (Römer 14.20) 16 Sie geben vor, Gott zu kennen, aber in den Werken verleugnen sie ihn und sind greulich und ungehorsam und zu jedem guten Werke unbewährt. (2. Timotheus 3.5)