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2. Mose - Kapitel 27

Der Brandopferaltar

1 Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch. 2 Hörner sollst du auf seinen vier Ecken machen und sollst ihn mit Erz überziehen. 3 Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen; alle seine Geräte sollst du aus Erz machen. 4 Du sollst auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Enden. 5 Du sollst's aber von untenauf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar. 6 Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Akazienholz, mit Erz überzogen. 7 Und man soll die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, wenn man ihn trägt. 8 Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeigt ist. (2. Mose 26.30)

Der Vorhof

9 Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
10 und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 11 Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang, zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 12 Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen. 13 Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen, 14 also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen, 15 und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen; 16 aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen. 17 Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Querstäbe und silberne Haken und eherne Füße haben.
18 Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein. 19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle ihre Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.

Das Öl für den Leuchter

20 Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze (3. Mose 24.2)
21 in der Hütte des Stifts, außen vor dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hängt. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten des Morgens und des Abends vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.

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Nehemia - Kapitel 10

Verpflichtung auf das Gesetz und zu Abgaben an das Haus Gottes

1 Und auf der untersiegelten Schrift standen die Namen: Nehemia, der Tirsatha, der Sohn Hakaljas, und Zidkija. - 2 Seraja, Asarja, Jeremia, 3 Paschchur, Amarja, Malkija, 4 Hattusch, Schebanja, Malluk, 5 Harim, Meremoth, Obadja, 6 Daniel, Ginnethon, Baruk, 7 Meschullam, Abija, Mijamin, 8 Maasja, Bilgai, Schemaja; das waren die Priester. - 9 Und die Leviten, nämlich Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiel; 10 und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan, 11 Micha, Rechob, Haschabja, 12 Sakkur, Scherebja, Schebanja, 13 Hodija, Bani, Beninu. - 14 Die Häupter des Volkes: Parhosch, Pachath-Moab, Elam, Sattu, Bani, 15 Bunni, Asgad, Bebai, (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Adonija, Bigwai, Adin, 17 Ater, Hiskija, Assur, 18 Hodija, Haschum, Bezai, 19 Hariph, Anathoth, Nobai, 20 Magpiasch, Meschullam, Hesir, 21 Meschesabeel, Zadok, Jaddua, 22 Pelatja, Hanan, Anaja, 23 Hoschea, Hananja, Haschub, 24 Hallochesch, Pilcha, Schobek, 25 Rechum, Haschabna, Maaseja, 26 und Achija, Hanan, Anan, 27 Malluk, Harim, Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Nethinim, und alle, welche sich von den Völkern der Länder zu dem Gesetz Gottes abgesondert hatten, ihre Weiber, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis und Einsicht hatten, 29 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Jehovas, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun; (Esra 2.70) 30 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten; 31 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten. 32 Und wir verpflichteten uns dazu, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen: (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde, für die Feste und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes. 34 Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie zum Hause unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar Jehovas, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist. 35 Und wir verpflichteten uns, die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allerlei Bäumen Jahr für Jahr zum Hause Jehovas zu bringen, (3. Mose 6.5) 36 und die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist; und die Erstgeborenen unserer Rinder und unseres Kleinviehes zum Hause unseres Gottes zu den Priestern zu bringen, welche den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes. (2. Mose 23.19) 37 Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer, und die Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, welche den Zehnten erheben in allen Städten unseres Ackerbaues; (2. Mose 13.2) 38 und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Zellen sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen; denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, welche den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)