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2. Mose - Kapitel 26

Die Stiftshütte

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit. 2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein. 3 Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern. 4 Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden; 5 fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe. 6 Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde. 7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein. 9 Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte. 10 Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden. 11 Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde. 12 Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte 13 und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke. 14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen. 15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. 17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. 18 Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag. 19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen. 20 Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen 21 und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett. 22 Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen; 23 dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung, 24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer; 25 daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett. 26 Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend. 28 Und sollst den mittleren Riegel mitten an den Brettern hindurchstoßen und alles zusammenfassen von einem Ende zu dem andern. 29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein tue. 30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge. (2. Mose 25.9)

Die beiden Vorhänge

31 Du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand; und sollst Cherubim daran machen von kunstreicher Arbeit. (Matthäus 27.51)
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben. 33 Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten. (2. Mose 25.21)
35 Den Tisch aber setze außen vor den Vorhang und den Leuchter dem Tisch gegenüber, mittagswärts in der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht. (2. Mose 40.22) 36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
37 Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.

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3. Mose - Kapitel 6

Gesetz vom Brandopfer und Speisopfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll sein leinenes Kleid anziehen, und soll seine leinenen Beinkleider anziehen über sein Fleisch; und er soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verzehrt hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 Und er soll seine Kleider ausziehen und andere Kleider anlegen und die Fettasche hinaustragen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort. (3. Mose 4.12) 5 Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz auf ihm anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern. 6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen. 7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers: Einer der Söhne Aarons soll es vor Jehova darbringen vor dem Altar. (3. Mose 2.1) 8 Und er soll davon seine Hand voll nehmen, vom Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, und allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und es auf dem Altar räuchern: es ist ein lieblicher Geruch, sein Gedächtnisteil für Jehova. 9 Und das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an heiligem Orte; im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft sollen sie es essen. 10 Es soll nicht gesäuert gebacken werden; als ihren Anteil habe ich es ihnen gegeben von meinen Feueropfern: hochheilig ist es, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 11 Alles Männliche unter den Kindern Aarons soll es essen: ein für ewig Bestimmtes bei euren Geschlechtern von den Feueropfern Jehovas. Alles, was sie anrührt, wird heilig sein.

Einweihungsopfer der Priester

12 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 13 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie Jehova darbringen sollen an dem Tage, da er gesalbt wird: Ein zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die Hälfte davon am Morgen und die Hälfte davon am Abend. 14 Es soll in der Pfanne mit Öl bereitet werden, eingerührt mit Öl sollst du es bringen; gebackene Speisopferstücke sollst du darbringen als einen lieblichen Geruch dem Jehova. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll es opfern; eine ewige Satzung: es soll dem Jehova ganz geräuchert werden. 16 Und jedes Speisopfer des Priesters soll ein Ganzopfer sein; es soll nicht gegessen werden.

Gesetz des Sündopfers

17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll das Sündopfer geschlachtet werden vor Jehova: hochheilig ist es. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der es als Sündopfer opfert, soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden, im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft. 20 Alles, was sein Fleisch anrührt, wird heilig sein; und wenn von seinem Blute auf ein Kleid spritzt - das, worauf es spritzt, sollst du waschen an heiligem Orte. 21 Und das irdene Gefäß, in welchem es gekocht wird, soll zerbrochen werden, und wenn es in einem ehernen Gefäß gekocht wird, so soll dieses gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen: hochheilig ist es. 23 Aber alles Sündopfer, von dessen Blut in das Zelt der Zusammenkunft gebracht wird, um im Heiligtum Sühnung zu tun, soll nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden.