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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Sprüche - Kapitel 6

1 Mein Sohn, hast du für deinen Nächsten gebürgt, / dich einem Fremden mit Handschlag verpflichtet, (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 hast du dich durch deine Worte gebunden, / dich gefesselt durch das, was du sagtest? 3 Dann tue dies, mein Sohn: Reiß dich los! / Denn ein andrer hat dich in seiner Gewalt. / Geh unverzüglich hin und bestürme ihn mit Bitten! 4 Gönn deinen Augen keinen Schlaf / und deinen Lidern keine Ruhe - 5 bis du ihm entkommen bist wie die Gazelle dem Jäger, / wie der Vogel dem Zugriff des Fängers. 6 Geh zur Ameise, du Fauler, / sieh, was sie tut und lerne von ihr! (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4) 7 Kein Vorgesetzter treibt sie an, 8 und doch sorgt sie im Sommer für Nahrung, / sammelt ihre Vorräte zur Erntezeit. 9 Wie lange willst du noch liegen, du Fauler? / Wann stehst du endlich auf? 10 Nur noch ein wenig Schlaf, nur noch ein bisschen Schlummer, / nur noch ein wenig liegen, die Hände gefaltet, (Sprüche 24.33-34) 11 und schon kommt dir die Armut ins Haus, wie ein Landstreicher, / ja, wie ein Räuber überfällt dich die Not. 12 Ein Schuft, ein Bösewicht ist, / wer Lügen verbreitet, (Sprüche 10.31-32) 13 wer mit den Augen zwinkert, / mit den Füßen Zeichen gibt, / mit Fingern Andeutungen macht, (Sprüche 10.10) 14 wer ein Herz voller Falschheit hat, / mit bösen Plänen darin, / und jederzeit Zank anzettelt. 15 Darum nimmt er ein schreckliches Ende, / plötzlich wird er zerschmettert / und nichts kann ihn retten. 16 Sechs Dinge sind Jahwe verhasst, / und sieben sind ihm ein Gräuel: 17 stolze Augen, falsche Zunge / und Hände, die Unschuldige töten, 18 ein Herz, das böse Gedanken durchpflügt, / Füße, die dem Verbrechen nachlaufen, 19 ein falscher Zeuge, der Lügen in die Ohren bläst, / und einer, der Zank zwischen Brüdern entfacht. 20 Bewahre, mein Sohn, das Gebot deines Vaters, / verwirf die Weisung deiner Mutter nicht! (Sprüche 1.8) 21 Nimm sie dir zu Herzen, / winde sie um deinen Hals. (Sprüche 3.3) 22 Beim Gehen soll es dich leiten, / beim Liegen dich behüten / und beim Wachwerden dir raten. (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist wie eine Leuchte, / die Weisung wie ein Licht, / und die ermahnende Erziehung ist ein Weg zum Leben, 24 um dich zu schützen vor der schlechten Frau, / der glatten Zunge der Fremden. (Sprüche 2.16) 25 Begehre nicht ihre Schönheit / und falle nicht herein, wenn sie dir schöne Augen macht. 26 Denn eine Hure bringt dich nur ums Brot, / doch eines anderen Ehefrau um dein kostbares Leben. 27 Kann man Feuer im Gewandbausch tragen / ohne dass die Kleider verbrennen? 28 Kann man über Kohlenglut laufen, / und versengt sich nicht die Füße dabei? 29 So geht es dem, der zur Frau eines anderen geht. / Wer mit ihr schläft, der bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 5.10-14) 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, / um sein Verlangen zu stillen, weil der Hunger ihn treibt. 31 Wird er ertappt, muss er es ersetzen, / siebenfach, mit der ganzen Habe seines Hauses. 32 Doch wer mit der Frau eines anderen Ehebruch treibt, / muss den Verstand verloren haben. / Nur wer sich selbst vernichten will, / lässt sich auf so etwas ein. (1. Korinther 6.18) 33 Schläge und Schande bringt es ihm ein / und unauslöschbare Schmach. 34 Denn Eifersucht weckt die Wut des Ehemanns; / hat er zur Rache Gelegenheit, verschont er dich nicht. 35 Er lässt sich auf keine Entschädigung ein, / bleibt unerbittlich, selbst wenn du ihn mit Geld überhäufst.