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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Sprüche - Kapitel 27

1 Rühme dich nicht des morgigen Tages, / denn du weißt nicht, was ein Tag gebiert. (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.13) 2 Mag ein anderer dich loben, doch nicht dein eigener Mund; / ein Fremder mag dich rühmen, doch nicht deine eigenen Lippen. (2. Korinther 10.12) 3 Ein Stein ist schwer, Sand eine Last; / noch schwerer wiegt der Ärger, den man mit Dummen hat. 4 Grimm ist grausam und Zorn schäumt über, / doch wer besteht vor der Eifersucht? 5 Besser ein offener Tadel / als Liebe, die ängstlich schweigt. 6 Treu gemeint sind die Schläge von dem, der dich liebt, / doch reichlich die Küsse des Hassers. (Psalm 141.5) 7 Der Satte verschmäht den besten Honig, / dem Hungrigen ist alles Bittere süß. 8 Wie ein Vogel, der weit vom Nest weg fliegt, / ist ein Mensch, der seine Heimat verlässt. 9 Salböl und Weihrauch erfreuen das Herz, / die Freundlichkeit des Freundes die bekümmerte Seele. 10 Den Freund und deines Vaters Freund gib niemals auf! / Lauf nicht zu deinem Bruder, wenn du in Schwierigkeiten bist! / Besser ein Nachbar in der Nähe als ein Bruder in der Ferne. (Sprüche 14.20) 11 Werde weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz, / damit ich den widerlegen kann, der mich beschimpft. 12 Der Kluge sieht das Unglück voraus und bringt sich in Sicherheit; / der Unerfahrene geht weiter und kommt zu Fall. (Sprüche 21.29) (Sprüche 22.3) 13 Nimm sein Gewand, denn er hat für den Fremden gebürgt; / pfände ihn wegen der Ausländerin. (Sprüche 20.16) 14 Wer frühmorgens seinen Nächsten allzu laut grüßt, / dem wird es als Verwünschung ausgelegt. 15 Ein tropfendes Dach, das am Regentag nervt, / gleicht sehr einer zänkischen Frau. (Sprüche 19.13) (Sprüche 25.24) 16 Wer sie aufhalten will, / kann auch versuchen, den Wind festzuhalten / und Öl mit den Fingern zu greifen. 17 Ein Messer wetzt das andere, / durch Umgang mit anderen bekommt man den Schliff. 18 Wer den Feigenbaum hütet, bekommt die Feigen zu essen; / wer seinen Herrn beschützt, wird geehrt. 19 Im Spiegel des Wassers erkennst du dein Gesicht, / im Spiegel deiner Gedanken dich selbst. 20 Totenreich und Unterwelt werden nie satt, / auch die Augen des Menschen sehen niemals genug. (Prediger 1.8) (Sprüche 30.15-16) 21 Was der Tiegel für das Silber, / der Schmelzofen fürs Gold, / ist der Ruf für einen Mann. 22 Wenn du den Narren im Mörser zerstampfst, / wenn der Stößel ihn trifft wie die Körner, / seine Dummheit treibst du nicht aus. 23 Sorge für dein Kleinvieh, / achte auf deine Herden, 24 denn Geldbesitz ist nicht von Dauer; / selbst eine Krone wird nicht immer vererbt. (1. Timotheus 6.7) 25 Ist das Heu gemacht, erscheint das frische Gras, / und man sammelt die Kräuter der Berge. 26 Die Lämmer geben dir Kleidung / und die Böcke Geld für ein Feld. 27 Die Ziegen geben reichlich Milch, / und du hast Nahrung für dein Haus - und noch für deine Mägde den Lebensunterhalt.