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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Sprüche - Kapitel 20

1 Der Wein macht Spötter, das Bier Krakeeler. / Wer sich damit berauscht, wird niemals weise. (Sprüche 23.29) (Sprüche 31.5) 2 Das Drohen des Königs gleicht dem Brüllen des Löwen. / Wer seinen Zorn erregt, hat sein Leben verwirkt. (Sprüche 16.14) (Sprüche 19.12) 3 Vom Streit zu lassen, ehrt einen Mann, / doch jeder Trottel stürzt sich hinein. 4 Im Herbst mag der Faule nicht pflügen, / und wenn er ernten will, findet er nichts. (Sprüche 6.6-8) 5 Guter Rat im Herzen des Menschen ist wie ein tiefes Wasser, / doch ein kluger Mann schöpft daraus. (Sprüche 18.4) 6 Viele preisen ihre eigene Frömmigkeit, / doch wer findet einen wirklich treuen Mann? 7 Wer aufrichtig lebt, wie es Gott gefällt: / Glücklich die Kinder, die er hinterlässt! (Psalm 112.2) (Sprüche 14.26) 8 Ein König, der auf dem Richterstuhl sitzt, / findet mit den Augen jeden Bösen heraus. (Psalm 101.3) 9 Wer kann schon sagen: "Mein Gewissen ist rein, / ich bin frei von jeder Schuld"? (Sprüche 28.13) (Sprüche 30.12) 10 Zweierlei Maß und zweierlei Gewicht / sind beide ein Gräuel für Jahwe. (Sprüche 11.1) (Sprüche 20.23) 11 Schon ein junger Mann zeigt an seinen Taten, / ob sein Handeln rein und redlich ist. (Sprüche 22.6) 12 Das Ohr, das hört, das Auge, das sieht, / Jahwe hat beide gemacht. 13 Liebst du den Schlaf, so bist du bald arm. / Mach die Augen auf, dann hast du zu essen. (Sprüche 6.10) 14 "Schlecht, schlecht!" sagt der Käufer, / doch wenn er weggeht, gibt er mit dem Schnäppchen an. 15 Es gibt Gold und viele Perlen - der kostbarste Schmuck ist ein verständiges Wort. 16 Nimm sein Gewand, denn er hat für den Fremden gebürgt, / pfände ihn wegen der Ausländerin. (Sprüche 6.1-5) (Sprüche 27.13) 17 Süß schmeckt ihm das Brot des Betrugs, / doch danach hat er den Mund voller Kies. (Sprüche 9.17) 18 Durch Beratung haben Pläne Bestand. / Zieh nur mit weiser Überlegung in den Kampf! (Sprüche 24.6) 19 Wer als Verleumder umherzieht, gibt Anvertrautes preis. / Lass dich nicht mit einem Schwätzer ein! 20 Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis. (2. Mose 21.17) 21 Wer das Erbe hastig an sich reißt, / wird am Ende nicht gesegnet sein. 22 Sag nicht: Ich will das Böse vergelten! / Vertraue Jahwe, er wird dir helfen. (Sprüche 24.29) (Römer 12.17-19) 23 Zweierlei Gewicht und falsche Waage / sind für Jahwe ein Gräuel. (Sprüche 20.10) 24 Von Jahwe sind des Mannes Schritte gelenkt. / Was versteht der Mensch von seinem Weg? 25 Wer vorschnell ruft "Geweiht!" und dann erst sein Gelübde bedenkt, / ist schon in die Falle getappt. (Psalm 101.8) 26 Ein weiser König sondert die Gottlosen aus / und führt das Dreschrad über sie. 27 Der Geist des Menschen ist ein Licht Jahwes, / er durchforscht des Menschen Innerstes. (1. Korinther 2.11) 28 Güte und Treue behüten den König, / ja durch Güte stützt er seinen Thron. (Sprüche 16.12) 29 Der Stolz der Jungen ist ihre Kraft, / die Zierde der Alten das graue Haar. (Sprüche 16.31) 30 Blutige Striemen läutern den Bösen / und Schläge des Menschen Inneres.