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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Sprüche - Kapitel 13

1 Ein verständiger Sohn hört, wenn er zurechtgewiesen wird, / doch der Zuchtlose hört die Schelte nicht. (Sprüche 1.8) (Sprüche 12.1) 2 Von der Frucht seiner Worte kann ein Mann gut leben, / doch ein Treuloser lebt von Gewalt. (Sprüche 12.14) 3 Wer den Mund hält, bewahrt sein Leben, / wer ihn aufreißt, dem droht Verderben. (Sprüche 12.18) (Sprüche 21.23) 4 Ein fauler Mensch hat viele Wünsche, erreicht aber nichts, / doch der Fleißige erfüllt sie sich. (Sprüche 10.4) 5 Wer gottrecht lebt, hasst Lug und Trug, / der Gottesverächter bringt Schande und Spott. 6 Ein gottrechtes Leben bewahrt die Aufrichtigen, / doch Gottlosigkeit bringt die Sünder zu Fall. 7 Mancher stellt sich reich und hat doch nichts; / mancher stellt sich arm und ist steinreich. (Matthäus 5.3) (Offenbarung 2.9) (Offenbarung 3.17) 8 Ein Reicher kann Lösegeld für sein Leben zahlen, / doch ein Armer wird gar nicht erst erpresst. 9 Das Licht der Gerechten strahlt hell, / doch die Leuchte der Gottlosen erlischt. (Hiob 5.14) (Hiob 18.5-6) (Hiob 18.18) (Sprüche 24.20) 10 Übermut bringt nichts als Zank, / doch wer sich beraten lässt, ist klug. (Sprüche 1.5) (Sprüche 28.25) 11 Vermögen aus dem Nichts verliert sich bald, / doch wer allmählich sammelt, gewinnt immer mehr. 12 Endloses Hoffen macht das Herz krank, / doch ein erfüllter Wunsch ist wie ein Lebensbaum. 13 Wer das Wort verachtet, muss dafür bezahlen, / doch wer Ehrfurcht hat vor dem Gebot, der wird belohnt. 14 Die Lehre des Weisen ist eine Quelle des Lebens, / die vor den Fallen des Todes bewahrt. (Sprüche 10.11) (Sprüche 14.27) 15 Wer gute Einsicht hat, verschafft sich Gunst, / doch der Weg der Verräter ist steinhart. 16 Jeder Kluge handelt mit Bedacht, / ein Narr kramt seine Dummheit aus. (Sprüche 12.23) (Sprüche 15.2) 17 Ein gottloser Bote richtet Unheil an, / doch ein treuer Gesandter macht es wieder gut. 18 Armut und Schande trifft den, der sich nichts sagen lässt, / doch wer den Tadel annimmt, wird geehrt. (Sprüche 12.1) 19 Es tut wohl, wenn kommt, was man begehrt, / doch vom Bösen zu lassen ist dem Narren ein Gräuel. 20 Wer mit Weisen umgeht, wird weise, / doch wer sich mit Narren einlässt, schadet sich. 21 Die Sünder werden von Unheil verfolgt; / wer gottgefällig lebt, wird mit Glück belohnt. 22 Das Erbe des Guten ist noch für die Enkel, / doch das Vermögen des Sünders ist für Gerechte bestimmt. (Prediger 2.26) (Sprüche 14.14) (Sprüche 19.1) (Sprüche 28.8) 23 Viel Nahrung trägt der Acker der Armen, / doch manches wird durch Unrecht weggerafft. 24 Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn, / doch wer ihn liebt, erzieht ihn beizeiten. (Sprüche 22.15) 25 Wer gottrecht lebt, hat satt zu essen, / doch der Magen der Gottlosen bleibt leer. (Psalm 34.11)