zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

zurückEinzelansichtvor

Sacharja - Kapitel 9

1 Das Wort Jahwes wird lasten auf dem Land Hadrach und ruhen auf Damaskus, denn die Blicke aller Menschen sind auf Jahwe gerichtet, nicht nur die der Stämme Israels. (Jesaja 17.1) 2 Sein Wort erreicht auch Hamat, das an Hadrach grenzt, und kommt ebenso nach Tyrus und Sidon, wo die Leute so weise sind. (Jesaja 23.1) (Jeremia 47.4) (Hesekiel 26.1) 3 Tyrus hat sich zwar eine Festung gebaut und Berge von Silber und Gold aufgehäuft. 4 Doch der Herr wird es erobern, seine Mauer ins Meer stürzen und die ganze Stadt einäschern. 5 Wenn die Philister aus Aschkelon, Gaza und Ekron das erfahren, werden sie vor Angst zittern, denn das, worauf sie ihre Hoffnung setzten, ist jetzt dahin. Aus Gaza wird der König verschwinden, Aschkelon wird unbewohnt sein (Jeremia 47.1) 6 und in Aschdod wird nur noch Gesindel hausen. "So werde ich den Hochmut der Philister brechen!", sagt Jahwe. 7 "Ich werde ihnen das blutige Opferfleisch aus dem Mund reißen, das abscheuliche Mahl aus den Zähnen zerren." Ein Rest der Philister wird dann zu unserem Gott gehören. Diese Philister werden wie eine Sippe in Juda sein, und die Leute von Ekron wie die Jebusiter unter uns. 8 "Und ich selbst", sagt Jahwe, "stelle mich als Wache vor mein Haus Israel, zum Schutz vor den Truppen, die hin und herziehen. Kein fremder Herrscher soll mehr hindurchziehen, denn ich achte jetzt auf mein Volk!" (Sacharja 2.9) 9 Freue dich, du Zionsstadt! Jubelt laut, ihr Leute von Jerusalem! Seht, euer König kommt zu euch! Er ist gerecht vor Gott, und er bringt die Rettung. Er ist demütig und reitet auf einem Fohlen, dem männlichen Jungtier einer Eselin. (Zephanja 3.14) (Matthäus 21.5) 10 "Ich vernichte die Streitwagen aus Efraïm und die Pferde aus Jerusalem!", sagt er. Die Waffen werden zerstört. Er wird den Völkern Frieden gebieten! Von Meer zu Meer reicht seine Herrschaft, vom Strom des Euphrat bis zu den Enden der Erde. (Micha 5.9) 11 "Und was dich betrifft, Israel, so lasse ich deine Gefangenen frei aus der Grube, die kein Wasser hat - und zwar wegen meines Bundes mit dir, der mit Blut besiegelt ist. (2. Mose 24.8) 12 Kehrt heim, ihr Gefangenen voller Hoffnung! Kehrt heim in die sichere befestigte Stadt! Auch heute verspreche ich dir doppelte Entschädigung. (Jesaja 61.7) 13 Ja, ich habe mir Juda als Bogen gespannt und den Köcher mit Efraïm gefüllt. Und deine Söhne, Zion, werde ich zum Schwert gegen Griechenlands Kämpfer machen, dem Schwert eines Helden." (Daniel 8.21-22) 14 Jahwe selbst wird über ihnen erscheinen, und sein Pfeil fährt aus wie der Blitz. Jahwe, der Herr, stößt ins Horn, er fegt einher in den Stürmen des Südens. 15 Jahwe, der allmächtige Gott, wird sein Volk beschützen. Schleudersteine werden um sich fressen, Menschen zu Boden strecken und Blut saufen wie Wein. Sie werden so voll sein mit Blut wie die Opferschale und wie die Ecken des Altars. 16 So wird Jahwe, ihr Gott, die Herde seines Volkes retten. Dann werden sie wie die Edelsteine im Stirnreif funkeln über seinem Land. 17 Wie anmutig und schön! Junge Männer und Mädchen lässt er heranwachsen wie Korn und jungen Wein.