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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Sacharja - Kapitel 12

1 Das Wort Jahwes wird lasten über Israel. - Es spricht Jahwe, der den Himmel ausgespannt, die Erde gegründet und den Geist des Menschen in dessen Innerem geformt hat: 2 "Ja, ich werde Jerusalem für alle Völker ringsum zu einer Taumelschale machen. Wer daraus trinkt, wird ins Taumeln kommen. Auch Juda wird betroffen sein, wenn sie Jerusalem belagern. (Jesaja 51.17) 3 An jenem Tag mache ich Jerusalem zu einem Stemmstein für die Völker: Jeder, der ihn zu stemmen versucht, wird sich daran wund reißen. Alle Völker der Erde werden sich gegen Jerusalem zusammentun. (Sacharja 14.2) (Joel 4.12) 4 An jenem Tag, sagt Jahwe, werde ich die Pferde scheuen lassen und ihre Reiter mit Wahnsinn schlagen. Und während ich die Pferde der Völker blind mache, halte ich meine Augen offen über den Juden." 5 Die führenden Männer von Juda werden denken: 'Die Leute von Jerusalem sind stark, denn sie vertrauen Jahwe, ihrem allmächtigen Gott.' 6 An jenem Tag mache ich die Anführer Judas zu einem Feuer unter trockenem Holz, zu einer Fackel unter einem Haufen Stroh. Sie werden rechts und links alle Völker verbrennen. Und Jerusalem wird unversehrt an seinem Platz bleiben. (Obadja 1.18) 7 Doch zuerst wird Jahwe die Juden retten, damit der Stolz der Nachkommen Davids und der Einwohner von Jerusalem nicht zu groß wird. 8 An jenem Tag wird Jahwe die Einwohner Jerusalems beschützen: Der Schwächste von ihnen wird stark sein wie David und die Davidsnachkommen wie eine Gottesmacht, wie der Engel Jahwes, der ihnen voranzieht. (Jesaja 33.24) 9 An jenem Tag werde ich darauf bedacht sein, alle Völker zu vernichten, die gegen Jerusalem angerückt sind. (Offenbarung 20.9) 10 Doch über die Nachkommen Davids und die Einwohner Jerusalems werde ich den Geist der Gnade kommen lassen, dass sie um Gnade flehen. Dann werden sie zu mir aufblicken, den sie durchbohrt haben. Sie werden um ihn trauern und klagen wie man um den einzigen Sohn trauert; sie werden bitter um ihn weinen wie um einen Erstgeborenen. (Joel 3.1) (Johannes 19.37) (Offenbarung 1.7) 11 An jenem Tag wird der Jammer in Jerusalem so groß sein wie der Jammer von Hadad-Rimmon in der Ebene von Megiddo. (2. Chronik 35.22-25) 12 Das ganze Land wird trauern, jede Sippe wird es für sich tun, nach Männern und Frauen getrennt: die Nachkommen Davids und die von Natan, 13 die Nachkommen Levis und die von Schimi, 14 und alle übrigen Sippen in Israel, jeweils Männer und Frauen für sich.