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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Psalm - Kapitel 109

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David.Gott, den ich lobe, / schweige doch nicht! 2 Denn sie reißen ihren gottlosen Mund, / ihr Lügenmaul, gegen mich auf / und lügen mir ins Gesicht. 3 Mit gehässigen Reden umringen sie mich / und bekämpfen mich ohne Grund. 4 Für meine Liebe feinden sie mich an, / doch ich bleibe stets im Gebet. 5 Sie gaben mir Böses anstelle von Gutem / und Hass anstelle von Liebe: (Psalm 35.12) 6 "Bestellt einen Gottlosen gegen ihn, / ein Ankläger stehe an seiner Seite! 7 Stellt er sich dem Gericht, werde er schuldig gesprochen! / Selbst sein Gebet gelte als Sünde! 8 Er soll möglichst früh sterben, / und seine Stellung soll ein anderer bekommen! (Apostelgeschichte 1.20) 9 Seine Kinder sollen Waisen werden, / seine Frau eine Witwe! 10 Ja, endlos umherirren sollen seine Kinder, / betteln und ihre Trümmer absuchen. 11 Der Gläubiger umstricke alles, was er hat, / ein Fremder plündere den Ertrag seiner Arbeit. 12 Es soll keinen geben, der freundlich an ihn denkt, / keinen, der seinen Waisen gnädig ist. 13 Seine Nachkommen soll man vernichten, / sein Name erlösche im nächsten Geschlecht! 14 Nie vergesse Jahwe die Schuld seiner Väter! / Die Sünde seiner Mutter bleibe ungesühnt! (2. Mose 20.5) 15 Nichts davon soll Jahwe vergessen! Er lasse ihr Andenken von der Erde verschwinden! (Sprüche 10.7) 16 Weil er nicht daran dachte, gnädig zu sein, / hat er den Armen und Hilflosen gejagt / und wollte den Verzweifelten töten. 17 Er liebte den Fluch, so treffe er ihn, / er wollte keinen Segen, so bleib er ihm fern! 18 Er zog den Fluch an wie ein Hemd, / so dringe er wie Wasser in sein Inneres, / wie Öl in seine Gebeine! (4. Mose 5.22) 19 Er soll ihn bedecken wie ein Gewand, / ihn wie ein Gürtel umschließen!" 20 So soll Jahwe mit meinen Feinden verfahren, / mit denen, die mich verleumden. 21 Aber du, Jahwe, mein Herr, / tu mir, was deinem Namen entspricht, / denn deine Gnade ist gut! Reiß mich heraus! 22 Denn ich bin elend und hilflos, / im Innersten verwundet. 23 Wie ein Schatten, der sich streckt, gehe ich hin; / wie ein Insekt schüttelt man mich ab. 24 Vom Fasten zittern mir die Knie, / mein Körper fällt vom Fleisch. 25 Ich bin ihnen zum Gespött geworden. / Wenn sie mich sehen, schütteln sie den Kopf. (Psalm 22.8) 26 Hilf mir, Jahwe, mein Gott! / In deiner Gnade rette mich! 27 Lass sie erkennen, dass es deine Hand war, / dass du es so getan hast. 28 Sie mögen fluchen, du aber segnest. / Greifen sie mich an, müssen sie scheitern, / und dein Diener darf sich freuen. (Matthäus 5.11) 29 Lass meine Feinde sich in Schande kleiden, / ihre Schmach sei wie ein Mantel für sie. (Psalm 35.26) 30 Mit lauter Stimme will ich Jahwe preisen, / mitten in der Menge will ich ihn loben. 31 Denn er steht dem Armen zur Seite, / um ihn vor seinen Richtern zu retten.