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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Obadja - Kapitel 1

1 Vision Obadjas. Von Jahwe haben wir eine Botschaft gehört, und ein Bote wurde zu den Völkern geschickt: "Los, auf zum Kampf gegen Edom!" So spricht Jahwe, der Herr, über Edom: 2 "Pass auf! Ich mache dich klein vor den Völkern. / Man verachtet dich tief. 3 Dein Übermut hat dich getäuscht, / weil du in den Felsklüften wohnst, / deinen Sitz auf hohen Bergen hast / und im Innersten denkst: / 'Wer stürzt mich schon zu Boden?' (4. Mose 24.21) 4 Auch wenn du dein Nest so hoch baust wie der Adler, / ja, wenn du es zwischen die Sterne setzt: / Selbst von dort stürze ich dich hinab", spricht Jahwe. 5 Wenn Diebe und Räuber nachts über dich kämen, - Ach, wie hat man dich zerstört! - dann nähmen sie nur für ihren Bedarf. / Wenn Winzer über dich kämen, / würden sie eine Nachlese lassen. 6 Wie hat man Esau durchsucht, / wie seine Verstecke durchwühlt! 7 Bis an die Grenze haben sie dich getrieben, / die mit dir in einem Bund standen! / Betrogen, überwältigt haben dich die, / mit denen du im Frieden warst. / Einst aßen sie dein Brot, / jetzt legen sie dir eine Schlinge / und denken: 'Er merkt es doch nicht!' 8 "Ja, an jenem Tag", spricht Jahwe, / "lass ich die Weisen aus Edom verschwinden / und aus Esaus Bergen die Einsicht. 9 Da packt deine Helden der Schrecken, Teman, / dass keiner im Gebirge Esaus mit dem Leben davonkommt. / Wegen des Mordens, 10 der Gewalt an Jakob, deinem Bruder, / deswegen bedeckt dich die Schande, / deshalb wirst du für immer beseitigt! (Joel 4.19) 11 Als Fremde sein Heer in die Gefangenschaft führten, / als Ausländer durch seine Tore zogen / und das Los über Jerusalem warfen, / warst auch du wie einer von ihnen, / denn du standest an dem Tag dabei. 12 Nun weide dich nicht am Tag deines Bruders, / an seinem Missgeschick! / Freu dich nicht über die Judäer / am Tag ihrer Vernichtung! / Reiß dein Maul nicht auf am Tag der Not! (Psalm 137.7) 13 Tritt nicht ein ins Tor meines Volkes / am Tag seines Verderbens! / Sieh nicht auf sein Unheil herab / am Tag seines Verderbens / und vergreif dich nicht an seinem Vermögen / am Tag seines Verderbens! 14 Stell dich nicht am Engpass auf, / um seine Flüchtlinge niederzumachen, / und liefere seine Überlebenden nicht aus / am Tag der Not!" 15 "Denn der Tag Jahwes ist nah, / der alle Völker trifft. / Dann wird man dir tun, / wie du es getan hast. / Dein Tun fällt auf dich selbst zurück. (Jeremia 50.15) (Jeremia 50.29) (Joel 1.15) 16 Denn wie ihr getrunken habt auf meinem heiligen Berg, / werden alle Nationen ohne Unterlass trinken, / ja, sie werden trinken und schlürfen / und werden sein, als wären sie nie gewesen." (Jeremia 25.15) 17 "Doch auf dem Zionsberg wird Rettung sein. / Er ist ein heiliger Ort. / Und die Nachkommen Jakobs erben ihre Besitztümer neu. (Joel 3.5) (Joel 4.17) 18 Dann werden die Nachkommen Jakobs wie ein Feuer sein / und die Nachkommen Josefs wie eine Flamme. / Doch die Nachkommen Esaus werden das Stoppelfeld sein. / Es wird vom Brand erfasst und verzehrt. / Dem Haus Esau wird kein Überlebender bleiben. / Denn Jahwe hat gesprochen." (Sacharja 12.6) 19 Dann werden sie den Negev besitzen und das Bergland von Esau, die Schefela und das Gebiet der Philister, auch die Gebiete Efraïms und Samarias. Benjamin wird Gilead besitzen. 20 Die Verbannten dieses Heeres der Israeliten nehmen in Besitz, was den Kanaanitern gehört, bis Zarpat, und die Verbannten Jerusalems, die in Sefarad sind, die Städte des Negev. 21 Retter ersteigen den Berg Zion, um das Bergland Esaus zu richten. Und das Königtum wird Jahwe gehören.