zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

zurückEinzelansichtvor

Nehemia - Kapitel 4

1 Als Sanballat und Tobija, die Araber, die Ammoniter und die Leute von Aschdod erfuhren, dass der Wiederaufbau der Mauern Jerusalems Fortschritte machte, denn die Lücken schlossen sich allmählich, gerieten sie in Wut. 2 Sie verbündeten sich, um bewaffnet gegen Jerusalem zu ziehen und dort Verwirrung zu stiften. 3 Wir aber flehten zu unserem Gott und stellten Tag und Nacht Wachen gegen sie auf. 4 Doch dann sagten die Juden: "Die Kraft der Träger reicht nicht mehr, der Schutt ist viel zu viel! Wir schaffen es nicht mehr, an der Mauer zu bauen!" 5 Unsere Feinde aber sagten sich: "Sie sollen nichts merken und nichts von uns sehen, bis wir mitten unter ihnen sind. Dann schlagen wir sie tot und machen diesem Unternehmen ein Ende." 6 Und die Juden, die in ihrer Nähe wohnten, sagten uns vielleicht zehnmal: "Wohin ihr euch auch dreht, überall sind sie gegen uns." 7 Da stellte ich alle wehrfähigen Männer an den offenen Stellen, wo die Mauer niedriger war als der Platz dahinter, nach Sippen geordnet und mit Schwertern, Speeren und Bogen bewaffnet auf. 8 Nachdem ich mir alles angesehen hatte, sagte ich zu den führenden Männern, den Vorstehern und dem übrigen Volk: "Habt keine Angst vor ihnen! Denkt vielmehr daran, wie groß und mächtig der Herr ist! Und kämpft für eure Brüder, eure Söhne und Töchter, eure Frauen und euren Besitz!" (Nehemia 1.5) 9 Als unsere Feinde hörten, dass wir gewarnt waren und Gott ihren Plan vereitelt hatte, konnten wir alle zu unseren Arbeitsplätzen an der Mauer zurückkehren. (Hiob 5.12) 10 Doch von diesem Tag an arbeitete nur die Hälfte meiner Leute am Bau mit, während die andere Hälfte Wache hielt, mit Speeren und Schilden, Bogen und Schuppenpanzern ausgerüstet. Und die Oberen standen hinter den Leuten von Juda, 11 die an der Mauer bauten. Die Lastträger arbeiteten so: Mit der einen Hand taten sie ihre Arbeit, mit der anderen hielten sie die Waffe. 12 Alle Bauleute hatten während der Arbeit das Schwert am Gurt. Und ich hatte den Mann mit dem Schofar immer bei mir. 13 Zu den Vornehmen, den Vorstehern und dem Volk hatte ich gesagt: "Unsere Baustelle ist groß und weitläufig. Wir müssen uns über die ganze Mauer verteilen und sind dadurch weit voneinander entfernt. 14 Wenn ihr von irgendeiner Stelle den Schofar hört, kommt sofort zu uns dorthin. Unser Gott wird für uns kämpfen." 15 So arbeiteten wir vom ersten Morgenrot an, bis die Sterne hervortraten. Die Hälfte der Männer hatte ständig den Speer in der Hand. 16 Ich hatte befohlen, dass jeder mit seinen Leuten auch nachts in Jerusalem bleiben solle. So konnten sie uns nachts beim Wachdienst helfen und tagsüber an die Arbeit gehen. 17 Weder ich noch einer von meinen Brüdern, weder meine Diener noch die Männer meiner Leibwache kamen in dieser Zeit aus den Kleidern. Selbst beim Waschen hatte jeder seine Waffe bei sich.