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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Micha - Kapitel 7

1 Weh mir! Es ist wie im Herbst nach der Ernte: / Keine Traube ist mehr zu finden, / keine Spur von den köstlichen Feigen. 2 Der Fromme ist aus dem Land verschwunden, / kein redlicher Mensch ist mehr da. / Alle lauern auf Blut, / einer macht Jagd auf den andern. (Psalm 12.2) 3 Zum Bösen brauchen sie beide Hände; / darin sind sie wirklich gut! / Die Oberen fordern Bestechungsgeschenke, / die Richter sind für Geld zu haben. / Die Mächtigen entscheiden nach Willkür und Laune. / So verdrehen sie alle das Recht. 4 Der Beste von ihnen ist wie ein Distelstrauch, / der Redlichste ist wie Dornengestrüpp. / Aber der Tag der Abrechnung ist da, / eure Wächter haben ihn schon genannt. / Nun ist die Bestürzung groß. 5 Trau deinem Nachbarn nicht, / verlass dich nicht auf den Freund! / Hüte deine Zunge vor der Frau in deinen Armen. 6 Denn der Sohn verachtet den Vater, / die Tochter widersetzt sich der Mutter / und die Schwiegertochter der Schwiegermutter. / Der Mann hat seine Feinde im eigenen Haus. (Jeremia 9.3-4) (Matthäus 10.35-36) 7 Ich aber schaue aus nach Jahwe, / ich warte auf den Gott meines Heils. / Mein Gott wird mich erhören! 8 Freue dich nicht über mich, meine Feindin! / Denn wenn ich auch fiel, / ich stehe wieder auf. / Wenn ich auch im Finstern sitze, / ist Jahwe doch mein Licht. (Obadja 1.12) 9 Ich will den Zorn Jahwes ertragen - denn ich habe gegen ihn gesündigt -, bis er meine Sache vertritt, / bis er mir wieder Recht verschafft. / Er führt mich hinaus ins Licht, / ich werde seine Gerechtigkeit erfahren. (Jeremia 14.7) 10 Auch meine Feindin soll es sehen, / und sie soll vor Scham vergehen, / denn sie sagte zu mir: / "Wo ist denn Jahwe, dein Gott?" / Nun werden sich meine Augen an ihr weiden! / Wie Straßendreck wird sie zertreten. (Psalm 79.10) 11 Die Zeit wird kommen, / da wird man deine Mauern wieder bauen, / da wird man auch deine Grenzen erweitern. 12 In der Zeit kommen alle zu dir, / von Assur bis Ägypten, / von Ägypten bis zum Euphrat, / von Meer zu Meer, / von einem Gebirge zum anderen. 13 Doch die Erde wird zur Wüste werden / wegen ihrer Bewohner; / so ernten sie die Frucht ihrer Taten. 14 Weide dein Volk mit deinem Stab, / die Herde, die dir gehört! / Sie wohnt einsam im Wald, / obwohl ringsum guter Boden ist. / Lass sie wieder in Baschan und Gilead weiden / wie in den Tagen der Vorzeit. (4. Mose 23.9) (Micha 5.3) 15 Lass uns deine Wunder schauen wie damals, / als du uns aus Ägypten führtest. 16 Die Völker in all ihrer Macht / sollen es sehen und sich schämen. / Es soll ihnen die Sprache verschlagen / und Hören und Sehen vergehen. (Hiob 21.5) 17 Staub sollen sie lecken wie die Schlange, / sich wie Würmer auf dem Boden winden. / Zitternd sollen sie aus ihren Schlupfwinkeln kriechen / und sich Jahwe, unserem Gott, unterwerfen. / Sie sollen Furcht und Schrecken vor dir haben. (Jesaja 49.23) 18 Wer ist solch ein Gott wie du, / der dem Rest seines Eigentums / die Schuld vergibt und die Vergehen verzeiht! / Du hältst nicht für immer an deinem Zorn fest, / denn du liebst es, gnädig zu sein. (Psalm 103.3) (Psalm 103.8) 19 Er wird wieder Erbarmen mit uns haben, / er wird niedertreten unsere Schuld! / Ja, du wirfst all unsere Sünden / in die Tiefen des Meeres hinab. 20 Du wirst Jakobs Nachkommen Treue zeigen, / dem Volk Abrahams deine Gnade, / wie du es schon unseren Vätern zugesagt hast / mit einem Eid in uralter Zeit. (1. Mose 22.16-18) (1. Mose 28.13-15) (Lukas 1.73)