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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Micha - Kapitel 1

1 Das ist die Botschaft, die Jahwe Micha aus Moreschet über Samaria und Jerusalem offenbarte, als die Könige Jotam, Ahas und Hiskija über Juda regierten. (Jesaja 1.1) (Jeremia 26.18) 2 Hört zu, all ihr Völker! / Ihr Bewohner der Erde, gebt acht! / Jahwe, der Herr, tritt als Zeuge gegen euch auf, / er tritt heraus aus seinem Heiligtum. 3 Denn seht, Jahwe verlässt seine Wohnung, / er steigt herab und tritt auf die Höhen der Erde. (Amos 4.13) 4 Die Berge schmelzen unter ihm / wie Wachs vor dem Feuer; / Täler spalten sich auf / wie hinabschießendes Wasser am Hang. 5 Das geschieht wegen Jakobs Verbrechen / und wegen der Sünden Israels. / Wer hat Schuld am Vergehen Jakobs? / Ist es nicht Samaria? / Wer hat Schuld an Judas Opferhöhen? / Ist es nicht Jerusalem? (Jeremia 23.13-14) 6 "Deshalb werde ich Samaria zum Trümmerfeld machen, / zu einem Platz, wo man Weinberge anlegt. / Ich stürze seine Steine ins Tal / und mache es dem Erdboden gleich! 7 Seine Schnitzbilder werden zerschlagen, / seine Götzengaben verbrannt / und alle seine Götter zerstört. / Sie wurden ja mit Hurenlohn gekauft / und werden nun wieder zum Hurengeld." (Hosea 2.7) (Hosea 2.14) 8 Darüber muss ich klagen und jammern. / Ich laufe barfuß und ohne Obergewand herum. / Ich heule wie ein Schakal, / ich schreie wie der Vogel Strauß. 9 Denn von diesem Schlag erholt sich Samaria nie. / Der wird auch ganz Juda treffen; / er reicht bis nach Jerusalem, / bis an das Tor meines Volkes. 10 Berichtet es nicht in Gat, / zeigt ihnen nicht eure Tränen. / Wälzt euch voll Entsetzen in Bet-Leafras Staub. (2. Samuel 1.20) 11 Zieh fort, du Siedlerin von Schafir, / entblößt und voller Schande! / Doch die Siedlerin von Zaanan / kann die Stadt nicht verlassen. / Die Klage von Bet-Ezel nimmt euch dessen Halt. 12 Noch bangt um das Gute die Siedlerin von Marot. / Doch von Jahwe stieg das Unheil nieder. / Es kam zu Jerusalems Tor. 13 Spann die Pferde an den Wagen, / du Siedlerin von Lachisch! / Mit dir fing die Sünde der Zionsstadt an. / In dir fanden sich Israels Verbrechen. 14 Darum musst du Aussteuer geben / für Moreschet, die "Verlobte" von Gat. / Die Häuser von Achsib werden zur Enttäuschung / für die Könige von Israel. 15 Ich werde dir den Erben noch bringen, / du Siedlerin von Marescha. Bis nach Adullam / wird Israels Herrlichkeit kommen. 16 Rauf dich kahl und schere dein Haar / wegen deiner geliebten Kinder! / Scher dir eine Glatze, / so kahl wie die eines Geiers, / denn man hat deine Kinder verschleppt!