zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 4

1 Als das ganze Volk den Jordan durchzogen hatte, sagte Jahwe zu Josua: 2 "Befiehl den zwölf Männern, die aus jedem Stamm ausgewählt worden sind, 3 zwölf Steine mitten aus dem Jordan zu holen und zwar von der Stelle, wo die Priester stehen. Sie sollen die Steine mit euch hinüberschaffen und dort hinlegen, wo ihr das Nachtlager aufschlagt." 4 Da rief Josua die zwölf Männer 5 und sagte zu ihnen: "Geht jetzt bis vor die Lade Jahwes, eures Gottes, in den Jordan, und jeder von euch soll einen großen Stein auf die Schulter heben - so viel Steine, wie Israel Stämme hat. 6 Die Steine sollen ein Denkmal für euch sein. Wenn später eure Kinder fragen, was es mit diesen Steinen auf sich hat, (2. Mose 12.26) 7 dann sollt ihr ihnen erzählen, wie das Wasser des Jordan abriss, als die Bundeslade Jahwes hindurchzog. Die Steine sollen euch in aller Zukunft daran erinnern." 8 Die Männer gehorchten Josua und hoben zwölf Steine aus dem Jordan, für jeden Stamm einen, wie Jahwe es befohlen hatte. Sie trugen sie bis zum Lagerplatz und legten sie dort nieder. 9 Josua aber schichtete mitten im Jordan an der Stelle, wo die Priester mit der Bundeslade standen, ebenfalls zwölf Steine auf. Dort liegen sie heute noch. 10 Während der ganzen Zeit blieben die Priester mit der Bundeslade mitten im Jordan stehen, bis alles ausgeführt war, was Jahwe dem Volk durch Josua befohlen hatte, genauso, wie es schon Mose Josua aufgetragen hatte. Das Volk beeilte sich, durch das trockene Flussbett zu kommen. 11 Sobald alle den Fluss überquert hatten, kamen auch die Priester mit der Bundeslade Jahwes ans andere Ufer. Das ganze Volk sah zu. 12 Die Männer von den Stämmen Ruben, Gad und vom halben Stamm Manasse waren bewaffnet vor den Israeliten hergezogen, wie Mose es ihnen befohlen hatte. (4. Mose 32.21) (4. Mose 32.29) 13 Etwa 40.000 Bewaffnete zogen so vor Jahwe zum Kampf in die Ebene von Jericho. 14 An diesem Tag machte Jahwe Josua vor dem ganzen Volk groß. Die Israeliten hatten den gleichen Respekt vor ihm, wie sie ihn vor Mose gehabt hatten. Und so blieb es sein Leben lang. (Josua 3.7) 15 Dann sagte Jahwe zu Josua: 16 "Befiehl den Priestern, mit der Bundeslade aus dem Jordan herauszukommen." 17 Josua gab den Befehl, 18 und kaum hatten die Fußsohlen der Priester das trockene Ufer betreten, da kehrte das Wasser des Jordan in sein Bett zurück, und der Fluss trat wieder über seine Ufer. 19 Es war am 10. April als das Volk durch den Jordan zog und sein Lager bei Gilgal an der Ostgrenze des Stadtgebietes von Jericho aufschlug. (Josua 5.9) 20 Dort richtete Josua die zwölf Steine auf, die sie aus dem Jordan geholt hatten, 21 und sagte zu den Israeliten: "Wenn eure Kinder später ihre Väter fragen, was diese Steine bedeuten, (Josua 4.6) 22 dann sollt ihr es ihnen so erklären: 'Diesen Jordan hat Israel trockenen Fußes durchquert.' 23 Denn Jahwe, euer Gott, hat das Wasser des Jordan vor euch austrocknen lassen, bis ihr hindurchgezogen wart, genauso, wie er auch das Schilfmeer vor uns austrocknete, damit wir durchziehen konnten. (2. Mose 14.21-22) 24 Alle Völker der Erde sollen daran erkennen, wie groß die Macht Jahwes ist, damit auch ihr eurem Gott Jahwe immer mit Ehrfurcht begegnet."