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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Josua - Kapitel 14

1 Es folgt eine Liste mit den Gebieten im Land Kanaan, die der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun und die Oberhäupter der einzelnen Stämme an die Israeliten als Erbbesitz austeilten. (4. Mose 34.17) 2 So wie Jahwe es Mose befohlen hatte, wurden sie durchs Los an die neuneinhalb Stämme aufgeteilt. (4. Mose 26.55) 3 Die anderen zweieinhalb Stämme hatten ihren Erbbesitz ja schon im Ostjordanland von Mose zugeteilt bekommen. Nur den Leviten war kein Land zugeteilt worden. (Josua 13.14) 4 Die Nachkommen Josefs bildeten nämlich zwei Stämme: Manasse und Efraïm. Und die Leviten erhielten keinen Anteil am Land; sie bekamen jedoch Städte, in denen sie wohnen konnten, und Weideplätze für ihr Vieh. (Josua 21.1) 5 Die Israeliten verteilten das Land so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 6 In Gilgal kamen die Männer des Stammes Juda zu Josua. Und Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe von Kenas sagte zu ihm: "Du weißt ja, was Jahwe zu Mose, dem Mann Gottes, über mich und dich in Kadesch-Barnea gesagt hat. (4. Mose 14.24) (5. Mose 1.36) 7 Ich war damals 40 Jahre alt, als Mose, der Diener Jahwes, mich von Kadesch-Barnea als Kundschafter in dieses Land hier geschickt hatte. Und ich erstattete ihm Bericht, wie ich es in meinem Herzen hatte. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 8 Doch meine Brüder, die mit mir gezogen waren, machten dem Volk Angst. Aber ich ließ mich nicht beirren, sondern vertraute auf Jahwe, meinen Gott. 9 An diesem Tag hatte Mose mir unter Eid versprochen: 'Der Teil des Landes, den du als Kundschafter betreten hast, soll dir und deinen Nachkommen für immer gehören! Denn du bist Jahwe, meinem Gott, treu gefolgt.' 10 Das ist jetzt 45 Jahre her und Jahwe hat mich tatsächlich am Leben erhalten, wie er es mir damals in der Wüste durch Mose versprochen hatte. Heute bin ich 85 Jahre alt 11 und noch genauso stark wie damals als Kundschafter. Ich kann immer noch kämpfen und in den Krieg ziehen. (5. Mose 34.7) 12 Gib mir nun dieses Gebirge, von dem Jahwe geredet hat. Du hast damals selbst gehört, dass die Anakiter dort in großen stark befestigten Städten wohnten. Vielleicht steht Jahwe mir bei, dass ich sie vertreiben kann. Er hat es mir ja zugesagt." (Josua 11.21) 13 Da segnete Josua Kaleb und erklärte Hebron zu seinem Erbbesitz. (Josua 15.13) (Josua 21.11-12) 14 Die Stadt gehört noch heute seinen Nachkommen, weil Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe von Kenas Jahwe, dem Gott Israels, treu gefolgt war. 15 Hebron hieß damals übrigens noch Kirjat-Arba, Stadt des Arba. Das war der größte Mann unter den Anakitern gewesen. Danach war der Krieg zu Ende, und das Land kam zur Ruhe. (Josua 11.23)