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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Joel - Kapitel 4

1 Ja, passt auf: Wenn die Zeit kommt, werde ich für Juda und Jerusalem alles zum Guten wenden. (Hosea 6.11) 2 Dann werde ich alle Völker zusammenrufen und ins Tal Joschafat führen. Dort werde ich sie zur Rechenschaft ziehen für das, was sie meinem Volk Israel, meinem Eigentum, angetan haben. Sie haben es unter die Völker zerstreut, mein Land haben sie aufgeteilt (Joel 4.12) (Joel 4.14) 3 und über die Menschen das Los geworfen. Einen Jungen gaben sie als Lohn für eine Hure und mit einem Mädchen bezahlten sie den Wein für ihre Sauferei. (Nahum 3.10) 4 Ihr Leute von Tyrus und Sidon und aus allen Philisterbezirken, was wollt ihr denn von mir? Wollt ihr euch an mir rächen? Wie? Wollt ihr mir etwas antun? Ganz leicht und schnell lasse ich eure Taten auf euch selbst zurückfallen. 5 Ihr habt mein Silber und mein Gold geraubt und meine besten Schätze in euren Tempel gebracht. 6 Ihr habt die jungen Männer aus Juda und Jerusalem an die Griechen verkauft, um sie weit von ihrer Heimat zu entfernen. 7 Passt auf! Ich setze sie von dort in Bewegung, und eure Taten fallen auf euch selbst zurück. 8 Ich werde eure jungen Männer und Mädchen den Leuten von Juda ausliefern, die sie dann den Sabäern verkaufen, einem weit entfernten Volk. Das sage ich, Jahwe! 9 Ruft es unter den Völkern aus: / "Rüstet euch zum Kampf! / Stellt die Elitetruppen auf! / Mobilisiert alle Soldaten! 10 Schmiedet aus den Pflugscharen Schwerter, / macht aus Winzermessern Lanzen! / Der Schwache spreche: Ich bin ein Held! (Jesaja 2.4) 11 Kommt her, ihr Völker, kommt von allen Seiten!" Dorthin führe deine Helden hinab, Jahwe! 12 "Die Völker sollen aufgeboten werden / und ins Tal Joschafat ziehen. / Denn dort sitze ich zu Gericht / über alle Nationen ringsum. (Joel 4.2) 13 Nehmt die Sichel, die Ernte ist reif! / Tretet die Kelter, sie ist übervoll! / Groß ist die Bosheit der Völker." (Jesaja 63.3) (Jesaja 63.6) (Offenbarung 14.15) (Offenbarung 14.18) 14 Tosende Mengen im Tal der Entscheidung, / denn Jahwes Gerichtstag ist dort nah. 15 Sonne und Mond werden finster, / der Glanz der Sterne erlischt. (Joel 2.10) (Joel 3.4) 16 Jahwe brüllt vom Zion her, / aus Jerusalem dröhnt seine Stimme.Doch für sein Volk ist Jahwe eine Burg, / eine Zuflucht für die Israeliten. (Amos 1.2) 17 Dann werdet ihr erkennen, / dass ich, Jahwe, euer Gott bin, / und dass ich auf dem Zion wohne, / meinem heiligen Berg. / Jerusalem wird unantastbar sein. / Fremde werden es nicht mehr durchziehen. (Hesekiel 34.30) 18 Dann triefen die Berge von Most, / die Hügel fließen über von Milch. / Die Bäche Judas werden voll mit Wasser sein. / Eine Quelle entspringt im Haus Jahwes / und wird das Trockental bewässern. (Hesekiel 47.1) (Amos 9.13) (Sacharja 14.8) 19 Ägypten wird zur Wüste, / Edom zu einer verödeten Steppe / wegen ihrer Verbrechen an den Männern von Juda. / Unschuldiges Blut vergossen sie in deren Land. (Obadja 1.10) 20 Aber Juda bleibt für alle Zeiten bewohnt, / Jerusalem wird für immer bestehen. 21 Ihre Blutschuld lasse ich ungestraft, / was ich früher nicht durchgehen ließ. / Jahwe ist es, der auf dem Zion wohnt. (5. Mose 32.43) (Hesekiel 48.35)